Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, bestätigt das OLG Nürnberg mit Entscheidung vom 05.12.2014 Schadensersatzansprüche von Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben.
In den letzten Jahren haben verschiedene Unternehmen, darunter beispielsweise die FlexLife Capital AG, die HLO Consulting Group GmbH sowie die Garantierente GmbH, Lebensversicherungen angekauft und hierbei den Inhabern dieser Lebensversicherungen Auszahlungen der Kaufpreise versprochen, die den Rückkaufswert der Lebensversicherungen in aller Regel bei weitem überstiegen.
Die Kaufpreise sollten entweder ratierlich über eine Zeitraum von bis zu 12 Jahren ausgezahlt werden, oder nach einem festgelegten Zeitraum von mehreren Jahren in einem Gesamtbetrag.
Bereits seit Jahren vertritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Auffassung, dass es sich hierbei um ein Einlagengeschäft handelt, welches nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist. Viele dieser Firmen verfügten jedoch nicht über eine solche Erlaubnis.
Das OLG Nürnberg hat nun in einem Verfahren gegen ein solches Unternehmen, welches ebenfalls keine Erlaubnis besaß, festgehalten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis dem Schutz der Verkäufer dient, weshalb diesen ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher Verkäufern von Lebensversicherungen, Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmen, an die sie ihre Lebensversicherungen verkauft haben, als auch gegen die Berater, die ihnen diesen Verkauf empfohlen haben, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Denn die Ansprüche auf Schadensersatz können sich sowohl gegen die Käufer der Lebensversicherungen richten als auch gegen die Berater, wenn diese die Verkäufer nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an Unternehmen ohne eine Erlaubnis der BaFin ergeben können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Istvan Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
cllb
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