Donnerstag, Juli 02, 2015

SHB-Fonds: Das nächste Urteil zugunsten eines Altersvorsorgefonds-Anlegers.

Das Bayreuther Landgericht verurteilt die Treuhänderin Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH. Wegen Prospektfehlern.

 

Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Prospekt des Altersvorsorgefonds falsch ist. Und verurteilten die Treuhänderin. Ein Erfolg für alle SHB Anleger. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Maren Beckmann und Matthias Gröpper.

Nachdem das Münchener Oberlandesgericht schon vor ein paar Monaten festgestellt hatte, dass der Prospekt des SHB Altersvosorgefonds, jetzt München-Dornach und Köln Fonds GmbH & Co. KG, irreführend formuliert wurde und die Treuhänderin verurteilte (noch nicht rechtskräftig), hat sich jetzt das Bayreuther Landgericht der Auffassung des Oberlandesgerichts angeschlossen. Und die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH verpflichtet, einen Anleger des Fonds zu entschädigen. 

Mit einer überzeugenden Begründung. Findet die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann, die das Urteil für den Anleger erstritten hat: "Das Gericht stellte fest, dass die Treuhänderin trotz der Kenntnis der Widersprüchlichkeit des Verkaufsprospekts die Anleger nicht darauf hingewiesen hat, das das Investment nichts für die Altersvosorge ist. Und sich die Treuhänderin auch nicht auf eine Haftungsfreizeichnungsklausel berufen kann."

Sie muss dem Anleger jetzt einen Betrag in Höhe von € 22.877,00 ersetzen und ihn aus allen Verpflichtungen aus der Fondsbeteiligung freistellen und die Prozesskosten erstatten. "Die Freistellung ist ausgesprochen wichtig", ergänzt die Anlegeranwältin Beckmann, "weil Anleger häufig Ratensparpläne gezeichnet haben und oft Jahrzehnte zahlen müssten. Auf eine Beteiligung die riskant ist."

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Münchener Oberlandesgericht sehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Einlegung eines Rechtsmittels ausgesprochen gelassen entgegen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und  BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper 
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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