Montag, Juli 06, 2015

Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) wie geht es weiter?

Wie geht es bei der BWF weiter? Das WDR Fernsehen hat am 22.6.2015 einen Bericht ausgestrahlt. Anleger sollten die Ansprüche gegen Anlageberater, Berater der Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sichern. Im Insolvenzverfahren gegen die BDT dürfte es wenig erfolgreich sein.


Das AG Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. eröffnet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat sich im WDR Fernsehen Bericht geäußert. Von den sichergestellten 4,7 t Gold sind nur ca. 320 kg echtes Gold. Der Rest der beschlagnahmten angeblichen Goldbestände waren goldfarbige andere Metalle - Kupfer insbesondere.

Mit den 320 kg Gold sind damit nur Werte von ca. 11-12 Mio. Euro  nach tagesaktuellen Preisen sichergestellt worden.

Aktuell ist nur eine völlig unklare Situation festzustellen. Es besteht Hoffnung, dass im laufenden Ermittlungsverfahren noch weitere Vermögenswerte sichergestellt werden. Jetzt richtet sich die Hoffnung der Anleger auf eine Haftung der Anlageberater. Diese haben oft die Kündigung bestehender Lebensversicherungen beraten und umgesetzt, damit das vermeintlich sichere Gold erworben werden konnte.   

Bei den Ansprüchen muss sorgfältig argumentiert werden. Das Goldgeschäft ist kein Eigengeschäft der Vermittler, Die Vermittler haften nicht unbedingt unmittelbar. Welche Vorwürfe der Anleger den Vermittlern konkret gemacht werden kann, muss der Anleger sorgfältig aufarbeiten - zusammen mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ein einfacher Vorwurf einer Plausibilitätskontrolle des Geschäfts und des Goldes dürfte nicht möglich sein. Es handelte sich um ein einfaches Umsatzgeschäft, d.h. der Anleger gab sein Geld oder den Geldbetrag aus der gekündigten Lebensversicherung und hat vom Vermittler Gold erhalten, Die Basis des Vertrages war  nach einem bestimmten Modell gestrickt. Hier hilft nur eine gute Strategie. Diese muss auch die Wirtschaftsprüfer der KPMG einbeziehen, die attestiert haben, das es richtiges Gold gibt. Hinter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht dann der Haftpflichtversicherer der KPMG.

Es gibt ca. 5600 Anleger bei der BFW und ein Schaden von ca. 57 Millionen Euro.

Die Rückabwicklungsvereinbarung der BWF Stiftung und andere Vereinbarungen dürften keinen Einfluss auf die Höhe der Rückzahlungsansprüche haben.

Im Insolvenzverfahren sind die Forderungen anzumelden. Dazu erhalten die Anleger automatisch eine Aufforderung zur Forderungsanmeldung. Hier kann man sich von einem Anwalt vertreten lassen - man muss es nicht. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei den Kosten der Anmeldung sehr.  

Wegen der komplexen Lage sollte man sich einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen, der Erfahrung mit Goldgeschäften und Klagen vor Gericht hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
steff

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