Anleger sollten prüfen, ob die Widerspruchsbelehrungen ordnungsgemäß sind!
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für Anleger der Vienna Life Lebensversicherung vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht, z.B. wegen der sog. Vienna Life-K1-Fondspolice.
Mit einer –inzwischen rechtskräftigen- Entscheidung des OLG Nürnberg-Fürth vom 28.10.2013 mit dem AZ. 8 U 1254/13 (das Verfahren wurde, worauf hingewiesen werden soll, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt, wurde die Vienna Life bereits zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt.
Inzwischen wird von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch geprüft, ob die von Vienna Life verwendete Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß war. In diversen Verträgen von Vienna Life, die die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen prüfen konnten, wird den Anlegern z.B. ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen eingeräumt, obwohl dieses nach § 5a Abs. 1 S. 2 VVG a.F. 30 Tage betrug.
„Unter Umständen könnten Anleger somit noch nach Jahren dem Versicherungsvertrag widersprechen und diesen so beenden, wobei natürlich geprüft werden muss, ob das VVG a.F. Anwendung findet,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner.
Es muss dann immer beurteilt werden, ob Anlegern dann nur das sog. Auseinandersetzungsguthaben zusteht, oder, ob der Anleger die einbezahlten Beträge zurück verlangen kann, und sich z.B. nur den bis zur Kündigung genossenen Todesfallschutz + weitere Kosten anrechnen lassen muss.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
Dr.spä
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