Samstag, Juli 04, 2015

PROKON wird eine Genossenschaft. Die Anleger haben entschieden. Zu Wirkungen und Folgen des Abstimmungsergebnisses.

Großkampftag in Hamburg. Das grüne Unternehmen wird eine Genossenschaft. Anleger verlieren mindestens 41 Prozent. Und die können sie bei Dritten geltend machen. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Dirk-Andreas und Matthias Gröpper.


Die Anleger haben entschieden. Die insolvente PROKON Regenerative Energien GmbH wird eine Genossenschaft. Im Abstimmungstermin am 02.07.2015 hat die Mehrheit der Genussrechtsinhaber der Umwandlung in eine Genossenschaft zugestimmt. Die Anleger erhalten voraussichtlich circa 58 Prozent des eingezahlten Kapitals zurück. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass die Anleger mindestens 41 Prozent verlieren. Doch das muss nicht sein.

Nachdem nunmehr feststeht, dass die PROKON eine Genossenschaft wird, besteht für die Genussrechtsinhaber die traurige Gewissheit, dass sie bis auf Weiteres knapp die Hälfte, mindestens 41 Prozent des eingezahlten Kapitals, verlieren werden. Im Rahmen der Umwandlung in die Genossenschaft erhalten sie nach Angaben des Insolvenzverwalters circa 58 Prozent zurück. Wer seine Anteile in die Genossenschaft einbringt muss zudem eine längere Zeit darauf warten, wer sich hierzu nicht verpflichtet hat, erhält nach und nach Zahlungen. Die genaue Höhe der zu erwartenden Rückzahlung ist jedoch noch nicht bekannt und hängt teilweise von noch unbekannten, zu erlösenden Einnahmen ab.

„Die Genussrechtsinhaber erhalten leider nur einen Teil ihres ursprünglich angelegten Geldes zurück“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dirk-Andreas Hengst. „Aber das Warten auf die Zahlungen der PROKON ist nicht alles, was die Genussrechtsinhaber tun können“, so Hengst weiter. „Die Genussrechtsinhaber sollten dringend ihre möglichen Ansprüche gegen Dritte prüfen lassen. Nur so haben die Anleger nach unserer Einschätzung die Chance letztlich doch noch ihr Geld vollständig zurück zu erhalten.“

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von  GRÖPPER KÖPKE beschäftigen sich schon seit 2005 mit der PROKON Gruppe. Die ehemaligen Geschäftsführer, insbesondere Herr Rodbertus, haben mit den Geldern der Genussrechtsinhaber unbeteiligten Firmen unbesicherte Darlehen ausgezahlt, bestehende Darlehen der Firmen bei Banken aufgekauft und die Schulden teilweise, meinen wir, ohne Not erlassen. Zudem, das ist die Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Dirk-Andreas Hengst, haben sie Anleger getäuscht, indem sie ihnen die Genussrechte in Werbeflyern und anderen Werbematerialien als sichere Anlage empfohlen, beispielsweise als grünes Sparbuch, und die Risiken außen vor gelassen.

„Und dafür müssen sie haften“, findet Rechtsanwalt Hengst: "Genussrechtsinhaber der PROKON Regenerativen Energie GmbH sollten deshalb schnellstmöglich alle in Betracht kommenden Ansprüche rechtsanwaltlich prüfen lassen. 
 
Für die Prüfung von Ansprüchen
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    
  Direkter Link zum Kontaktformular:     
 
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

Gröpköp

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