Mittwoch, Juli 01, 2015

Hannover Leasing Fonds 166: fehlerhafte Widerrufsbelehrung als letzte Chance der Anleger auf eine Rückabwicklung

Die Anleger des Montranus III Medienfonds sind über dessen Verlauf enttäuscht. Der Montranus III wurde von der Hannover Leasing initiiert und u.a. auch von verschiedenen Sparkassen an mehrere Tausend Anleger vertrieben. Leider hat sich der Fonds bis heute für die Anleger nicht zufriedenstellend entwickelt. 


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch weist darauf hin, dass auch heute noch rechtliche Möglichkeiten für die Anleger bestehen, sich von dem unliebsamen Fonds zu lösen und das eingesetzte Kapital zurück zu erhalten.

Die Oberlandesgerichte in Karlsruhe, Frankfurt a. M., Naumburg und Brandenburg haben  neben zahlreichen Landgerichten für verschiedene Montranus Fonds bestätigt, dass das mit der Beteiligung aus steuerlichen Gründen verbundene Darlehen der Helaba Dublin  eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. 

Gut für die Anleger des Montranus III: Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung begann das zweiwöchige Widerrufsrecht nie zu laufen. Rechtsfolge: Ein Widerruf der Finanzierungsverträge ist auch heute noch möglich. Nach einem erklärten Widerruf muss die Helaba dem Anleger alle für den Erwerb der Beteiligung getätigten Aufwendungen erstatten, wobei erhaltene Ausschüttungen abzuziehen sind. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf Helaba Dublin zu übertragen.

In zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen hat sich die Helaba mit dem Argument versucht zu verteidigen, dass ein Widerruf aufgrund der langen Zeit seit dem Erwerb der Beteiligung verwirkt sei. 

Dieser Argumentation sind die Gerichte zu Gunsten der Anleger regelmäßig nicht gefolgt, da die Anleger von ihrem noch bestehenden Widerrufsrecht keine Kenntnis hatten. Eine Verwirkung dürfte nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte jedenfalls solange nicht in Betracht kommen, wie die Finanzierung noch nicht vollständig getilgt ist.
 
Für die Prüfung von Ansprüchen
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Hannover Leasing Nr. 166/Montranus III beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
 
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
 
 Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


cllbbomb

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