Geschädigte Anleger schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG an.
Gegen den Wind- und Solarinvestor MBB Clean Energy AG werden zahlreiche Klagen auf Rückzahlung der im Jahr 2013 emittierten Anleihe geführt. Nach einem Verwaltungswechsel soll nun – angeblich – am 23.06.2015 ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG eingereicht worden sein.
„Es bleibt zunächst abzuwarten, inwieweit ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Gegebenenfalls sind die Forderungen aus der Anleihe dann zur Insolvenztabelle anzumelden.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB. „Außerdem macht es gerade jetzt Sinn, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall bin ich durchaus vorsichtig optimistisch, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.“, sagt Braun.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
cllbfb
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