Donnerstag, Juli 02, 2015

Schadensersatzanspruch einer Anlegerin der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG rechtskräftig festgestellt

Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wurde nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass einer Anlegerin der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zusteht.


Die Kanzlei hatte bereits am 27.04.2015 berichtet, dass das Landgericht Berlin mit  Urteil vom 13.04.2015 einer von der Kanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen hat. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, welche die Anlegerin hinsichtlich dieser Beteiligung beraten hatte, die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte. 

Die Beratungsgesellschaft hatte gegen dieses Urteil zunächst Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Die Berufung wurde nun von der Beratungsgesellschaft überraschend zurück genommen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Linz, die das Urteil für die Anlegerin erstritten hatte. Die Anlegerin kann sich jetzt freuen, da das erstinstanzliche Urteil durch die Rücknahme der Berufung in Rechtskraft erwachsen ist. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Beratungsgesellschaft den im Urteil festgestellten Schadensersatzanspruch an die Anlegerin zahlen muss. 

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin stand nach der stattgefundenen Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Empfehlung einer Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG aufgrund des bestehenden Totalverlustrisikos und der Gefahr einer Rückforderung erhaltener Ausschüttungen nicht auf die individuellen Verhältnisse der Klägerin zugeschnitten war, da diese das Anlageziel einer sicheren Altersvorsorge verfolgt hatte. 

Die Beratungsgesellschaft ist nun verpflichtet, der Anlegerin Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG die in die Beteiligung investierten Beträge abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückzuzahlen. Zu dem zu ersetzenden Schaden zählt auch ein Anspruch der Anlegerin auf Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aus und im Zusammenhang mit der Beteiligung noch entstehen. 

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt in diesem Zusammenhang, dass es durchaus ratsam ist, einen auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ansprüchen zu betrauen, wenn Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG davon ausgehen, falsch beraten oder aufgeklärt worden zu sein. 

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

cllblinz

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