Mittwoch, Juli 01, 2015

EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG im Verzug. Fällige Zinsen werden nicht gezahlt.

Das Unternehmen hatte in den letzten Jahren bei rund 2.500 Kleinanlegern über die Emission von Genussrechten und partialischen Nachrangdarlehen Millionen platziert. Und hätte den Genussrechtsgläubigern heute, am 30.06., den versprochenen Zins in Höhe von 6%/ Jahr zahlen müssen. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Matthias Gröpper und Dirk-Andreas Hengst.


In den letzten Tagen berichteten den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vermehrt verunsicherte EEV AG (EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG) Anleger, dass sie befürchten, dass der versprochene Zins auf die Genussrechte des Unternehmens nicht pünktlich gezahlt wird. Die Sorge ist begründet. Denn bis heute ist bei vielen Anlegern nichts eingegangen. Obwohl die Zinszahlung am 30.06.2015 fällig gewesen ist. 

"Wenn die die Zinsen nicht zahlen", meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ist das ein schlechtes Zeichen. Denn das könnte bedeuten, dass sie nicht genügend Geld haben, um die Zinsen zu zahlen." 

Gleichzeitig weist der Anlegeranwalt darauf hin, dass die Anleger nach seiner Einschätzung daraus unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht ableiten und die Gesamtforderung sofort fällig stellen könnten: "Denn ein Genussrechtsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Und Dauerschuldverhältnisse können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fristlos gekündigt werden, wenn sich die Bonität des Vertragspartners erheblich verschlechtert." Und das ist nur ein Argument. Rechtsanwalt Gröpper weist daraufhin, dass er den Prospekt für falsch hält.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  EEV AG beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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