Erst GMAC-RFC Bank, dann Paratus AMC GmbH und jetzt Adaxio AMC GmbH – unter diesem Namen ist die Gesellschaft seit Anfang Mai im Handelsregister eingetragen. „Die Namensänderungen machen aus Essig noch lange keinen Wein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Anders ausgedrückt könnte man auch sagen: Durch die Namensänderung werden aus Schrottimmobilien keine werthaltigen Kapitalanlagen. Denn Schrottimmobilien waren es mit der die GMAC-RFC Bank und später die Paratus AMC GmbH für Schlagzeilen sorgte – und Verbrauchern finanzielle Verluste bescherte. Rechtsanwalt Cäsar-Preller vertritt einige Mandanten, die bei der GMAC-RFC Bank bzw. Paratus AMC GmbH Kredite zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hatten. „Später stellte sich dann heraus, dass es sich um sog. Schrottimmobilien handelt – also um Immobilien, die den Kaufpreis bei weitem nicht wert sind. Für die Betroffenen ein finanzielles Desaster“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Allerdings gibt es Hoffnung für die geschädigten Kreditnehmer. Denn diverse Gerichtsurteile bestätigen inzwischen, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haftbar gemacht werden können, wenn sie die Immobilie besichtigt und den Kunden nicht vor dem völlig überzogenen Kaufpreis gewarnt haben. „Da können die Banken noch so oft ihren Namen ändern. Aus ihrer Verantwortung können sie sich damit nicht stehlen“, so Cäsar-Preller. Denn zwischen Bank und Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Hält die Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für angemessen, vertraut ihr Kunde zumeist auf dieses Urteil. „Weiß die Bank aber von völlig überzogenen Kaufpreisen, muss sie ihren Kunden auch entsprechend warnen. Erst recht, wenn der Kredit von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. In solchen Fällen könne im günstigsten Fall der Kauf rückabgewickelt werden. „Diese Ansicht setzt sich in der Rechtsprechung immer mehr durch. Damit verfestigt sich auch der Ansatz, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von fast 100 Prozent vorliegt“, so der Fachanwalt..
Eine weitere Möglichkeit aus dem Kredit auszusteigen, ist der Widerruf. Der ist möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Der Vorteil für Schrottimmobilien liegt nicht nur darin, dass er zur Umfinanzierung einen Kredit zu günstigeren Konditionen abschließen kann. Vielmehr kann sich die Möglichkeit eröffnen, die Immobilie an die Bank zu übertragen und das Darlehen nicht zurückzuzahlen. „Das kann dann möglich sein, wenn beim Kredit und dem Immobilienkauf ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegt“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dann könnte der Verbraucher auf einen Schlag seine Schulden samt Schrottimmobilie los sein.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Adaxio AMC GmbH. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp