Diesem Treiben will der BSZ e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.) mit dem Bündnis Anleger gegen Geldvernichtung (AgG) endlich ein Ende setzen. Das Bündnis will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückzuholen.
Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Diesem Treiben will der BSZ e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.) mit dem Bündnis Anleger gegen Geldvernichtung (AgG) endlich ein Ende setzen. Das Bündnis will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückzuholen. ,,Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich einer Klageflut Ihrer Kundschaft - gestützt durch einen finanzstarken Prozessfinanzierer - ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V., der das Bündnis ins Leben gerufen hat. Das AgG verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die Mittel zur Rechtsdurchsetzung wird durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft gewährleistet.
Was sind das für Berater und Banken die eine Schädigung, Beraubung oder gar die Zerstörung der Existenz ihrer Kunden billigend in Kauf nehmen oder sogar bewußt anstreben, um damit ihren eigenen Profit zu maximieren? Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Wird das Treiben dieser Banken einmal an die Öffentlichkeit gebracht, wird verniedlicht, bagatellisiert, vertuscht und von kleinen Fehlern und bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Von Unrechtsbewusstsein oder Wiedergutmachung keine Spur!
Was ist das für ein Staat der ein Finanzsystem schützt - sogar Rettungsschirme aufspannt - welches die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit der Finanzhaie dient. Die böse Fratze des Kapitalismus ist anscheinend salonfähig geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung Politik nach der Devise betreibt: ,,Hilf dir selbst, wir helfen schon den Banken", da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.
Den ausgeplünderten Kapitalanlegern helfen auch die guten Ratschläge der Verbraucherschützer nichts, wenn das Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Sehr viele geschröpfte Anleger haben nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.
Das Bündnis Anleger gegen Geldvernichtung (AgG) hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des AgG.
Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.
Das AgG verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche betroffener Anleger rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AgG und hochqualifizierten Experten aus dem Wirtschaftbereich wie insbesondere mit Anlageberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Treuhändern, leitenden Bankmitarbeitern mit Spezialisierung im Bereich Kapitalanlagen , Riskmanagern, Fonsmanagern. Das Herzstück des AgG ist die Prozessfinanzierungsgesellschaft die durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung das Bündnis erst möglich macht!
Das AgG sorgt dafür, dass betrogene Kapitalanleger nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des AgG übernimmt für die Anleger das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des AgG, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Das AgG sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.
Prinzipiell gilt: Gelingt dem AgG die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Anleger hat nicht das geringste Risiko
Das AgG sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Das AgG übernimmt für die Anleger das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des AgG, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Das AgG sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen de Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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