Donnerstag, Oktober 02, 2014

MPC Anlegern droht Totalverlust - Hilfe von unerwarteter Seite

Der BSZ e.V. unterstützt in Kooperation mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht Geschädigte der MPC und hat einen erfolgreichen Weg gefunden Schadenersatzansprüche gegen die vermittelnden Bankinstitute durchzusetzen.


Von verschiedenen Banken wurden in den letzten Jahren Schiffsfonds (angebliche Beteiligungen an Containerschiffen und Tankern) und Immobilienfonds im großen Stile an ihre Kunden verkauft. Dabei wurde von den beratenden Banken immer wieder auf die Sicherheit der Produkte und die steuerlichen Vorteile hingewiesen. Verkaufsschlager waren Fondsbeteiligungen der Unternehmung Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC).

Tatsächlich handelt es sich bei den Produkten der MPC aber fast ausschließlich um hochriskante, geschlossene Fonds oder Gesellschaftsbeteiligungen über deren tatsächlichen spekulativen Charakter vor dem Verkauf nicht aufgeklärt wurde.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben die beratenden Banken für schwerwiegende Fehlberatungen einzustehen, da:

"    nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde
"    nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Anleger Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft wird und mit seiner Einlage haftet
"    nicht erklärt wurde, dass keine tatsächlichen Anteile an einer Immobilie oder einem Containerschiff erstanden werden
"    nicht aufgeklärt wurde, dass im Falle eines Notverkaufes der Immobilien oder der Containerschiffe zuerst die finanzierenden Banken befriedigt werden und nur ein eventueller Rest an die Anleger fließt
"    nicht aufgeklärt wurde, dass es sich bei den MPC Produkten um hochriskante Veranlagungen handelt.

Nun zittern die Anleger um ihr Geld und sehen sich zudem mit Rückforderungen der Fondsgesellschaften konfrontiert. Die Anleger werden zu Kapitalnachschüssen aufgefordert und es sind bereits mehrere MPC Gesellschaften von einer Insolvenz bedroht.

Gemäß höchstrichtlicher Rechtsprechung verjähren Schadenersatzansprüche binnen 3 Jahren ab Kenntnis, der Tatsache, dass sich die Veranlagung nicht wie versprochen entwickeln wird. Es ist daher in vielen Fällen Eile geboten.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ,,MPC Capital" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und in der Angelegenheit MPC bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

bsz

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