Montag, September 29, 2014

Fahrradhersteller MIFA insolvent

Am 29.09.2014 teilt der Vorstand des mitteldeutschen Fahrradherstellers MIFA in einer Ad-Hoc-Mitteilung mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im Halbjahresabschluss (HGB) der MIFA zum 30. Juni 2014 wird nach derzeitiger Einschätzung negativ sein. Aus diesem Grund wird der Vorstand der MIFA unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.


Erst im Juli des Jahres hat sich MIFA mit den Gläubigern einer Anleihe auf einen Schuldenschnitt geeinigt. Auch wurden auf den Einstieg der indischen Hero Cycles Ltd.große Hoffnungen gesetzt. Voraussetzung für den Hero-Deal ist allerdings die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.

Im Nachgang zur ersten Meldung hat MIFA ebenfalls am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ziel sei eine Sanierung des Unternehmens in Eigenregie.

,,Es ist fraglich, ob MIFA die beabsichtigte Sanierung gelingt", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern und Kollegen. ,,Durch das Insolvenzverfahren dürften die Anleihegläubiger  neben dem bereits erklärten Verzicht noch weitere Einbußen erfahren", so Geißler weiter.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG   anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

mhgtg

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