Rund 700 Anleihegläubiger sind mit der Insolvenz der Green Planet AG aus "Grünen Träumen" erwacht: Wer in den letzten Jahren in "Green-Planet" investiert hat, wurde in diesen Tagen von Insolvenzverwalter Jaffé angeschrieben und um die Anmeldung von Forderungen bis zum 7.Oktober 2014 gebeten.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche Green Planet-Opfer vertritt, empfiehlt den Anlegern, bei der Wahrung der Interessen unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Im Insolvenzverfahren der Green Planet AG geht es auch darum, welchen Rang die Anleihegläubiger einnehmen. Vom Rang ist die Reihenfolge der Auszahlungen abhängig, die aus der Insolvenzmasse noch ausgeschüttet werden kann. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt: "Das ist alles nicht unkompliziert und von Laien kaum zu durchschauen!"
U.a. die ARD hat bereits darüber berichtet, dass gegen Verantwortliche der Frankfurter Green Planet AG seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug aufgenommen wurden. Es sollen bereits Büro- und Privaträume untersucht worden sein.
Mit Renditeversprechen von 13 Prozent pro Jahr waren umweltbewusste Anleger mit der Aussicht geködert worden, Baum-Eigentümer in Costa Rica zu werden, bei einer Mindestinvestition von knapp 5000 Euro. Der Green Planet AG wird vorgeworfen, das Anlegergeld nur in einer geringen Rate von etwa 20 Prozent in das Teakholzprojekt gesteckt zu haben. Cäsar-Preller: "Mit dem verbliebenen Geld ist man dann wohl sehr risikofreudig umgegangen!" Folge war die Insolvenz der Green Planet AG. Rendite-Hoffnungen können die Anleger nun begraben. Was bleibt ist die Chance, Verantwortliche zu Schadensersatz zu verpflichten.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet AG anzuschließen.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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