Seit vielen Jahren wird öffentlich immer wieder vor dem Abschluss von Timesharingverträgen gewarnt. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hans Witt der seit über 18 Jahren Timesharingopfer vertritt, kann davon berichten, dass selbst das BKA im Hinblick auf die nicht selten anzutreffenden Betrügermethoden in diesem Bereich bereits vor vielen Jahren umfangreich ermittelt hat.
Die Zahl derjenigen, die Timesharingverträge abschließen, ist allerdings in den letzten Jahren stark gesunken. Das betrifft jedenfalls deutsche Urlauber, die inzwischen durch die Presseveröffentlichungen vorsichtiger geworden sind. Erst kürzlich hatte die Welt am Sonntag mit dem in diesem Bereich ausgewiesenen Experten, Herrn RA Witt, erneut in einem Bericht auf die Risiken des Timesharings hingewiesen.
Nachdem nun der Verkauf des Produkts Timesharing nicht mehr richtig funktioniert, kommen einige findige Geschäftsleute allerdings auf neue Ideen. Diese sind häufig nicht seriöser als zahlreiche Anbieter der Timesharingverträge selbst.
Bestes Beispiel ist die Schutzvereinigung für Timesharing- und Ferienwohnrechtsinhaber in Europa e.V. (nachfolgend Schutzvereinigung) und deren Vorstand, Herr RA Hajo Gekeler. Das LG Wiesbaden stellte mit rechtskräftigem Urteil vom 01.04.2014 (Az.: 1 S 40/12) fest, dass die von Herrn RA Witt vertretenen Kunden durch die Schutzvereinigung und Herrn RA Gekeler, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Beide wurden zu Schadensersatz verurteilt.
So war den betrogenen Timesharern von der Schutzvereinigung und Herrn RA Gekeler versprochen worden, man würde ihnen eine Hilfestellung leisten, damit sie von ihren alten Timesharingverträgen wieder loskommen. Dazu sollten sie Mitglied in der Schutzvereinigung werden. Tatsächlich sollte dann auf Anraten von Herrn Gekeler plötzlich ein Vertrag mit einer Firma Time & More Service Center S.L. abgeschlossen werden, bei dem 3.680,00 fällig waren und bei denen sich dann - für Herrn RA Hans Witt wenig überraschend - die Schutzvereinigung und / oder Herr RA Gekeler "großzügig" offenbar eine Provision einsteckten, das jedenfalls konnte der Zeuge Bodo W. vor dem LG Wiesbaden anschaulich schildern. Diese Provisionszahlungen wurden den Kunden gegenüber natürlich nicht offenbart. Betroffen sollen nach Angaben des Zeugen Bodo W. insgesamt rund 3.200 Kunden sein. Noch bemerkenswerter ist allerdings der Inhalt des Vertrages, für den 3.680,00 gezahlt wurde: die Kunden sollten erneut einen Timesharingvertrag abschließen, um aus ihrem alten Timesharingvertrag herauszukommen.
Herr RA Hans Witt sagt dazu:
"Die ganze Geschichte ist eine Sauerei; hier wurden die Leute meines Erachtens schlicht für dumm verkauft. Besonders bedenklich ist auch die Vorgehensweise des Herrn RA Gekeler im Prozess selbst. So hat er noch in 1. Instanz vor dem AG Wiesbaden behauptet, er bzw. seine Schutzvereinigung hätten keine Provisionszahlungen erhalten. Tatsächlich könnten es in 3.200 Fällen bis zu 1.920.000,00 gewesen sein, worauf der vor dem LG Wiesbaden vernommene Zeuge Bodo W. hinwies. Das bedeutet mit anderen Worten, dass Herr RA Gekeler vor Gericht jedenfalls im konkreten Fall nach Schilderung des Zeugen Bodo W. die Unwahrheit gesagt haben dürfte. Strafrechtliche Konsequenzen werden von uns derzeit überprüft."
Aber auch andere merkwürdige Anbieter drängen immer wieder auf den Markt, sei es über den Hinweis an betrogene Timesharingopfer, sie würden ihnen bei einem "Wiederverkauf" ihrer Ferienwochen behilflich sein oder - auch das ist eine beliebte Masche - es melden sich vermeintliche Rechtsanwälte vor allem aus Spanien, die gegen Zahlung von horrenden Geldbeträgen den betrogenen Timesharern versprechen, ihnen aus dem Ausstieg der Verträge behilflich zu sein. Teilweise sind dabei sogar Briefköpfe von Anwälten gefälscht, einige Betrüger geben sich gar als Anwälte oder Staatsanwälte aus.
Herr RA Hans Witt, der hunderte solcher Fälle bearbeitet hat, warnt vor solchen meist betrügerischen Angeboten:
"Die rechtlichen Konstruktionen bei diesen Verträgen sind sehr unterschiedlich und meist hoch komplex. Selbsternannte "Verbraucherschützer" und vermeintliche Hilfsorganisationen etc. haben oft nur ein Interesse, sie wollen selbst Geld verdienen und nicht selten werden die Kunden ein zweites Mal abgezockt. Um die ehrliche Hilfe für die Timesharingopfer geht es in der Regel jedenfalls nicht."
RA Witt rät Kunden, sich in diesen Fällen von einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt beraten und vertreten zu lassen, insbesondere auch im Hinblick auf alte Timesharingverträge, die heute noch rechtlich angreifbar sein können.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Timesharing" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!
Sie haben nicht das geringste Risiko.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
hw
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