Montag, September 29, 2014

PmK - "Projekte mit Konzept für eine lebenswerte Zukunft GmbH" ein Geschäft mit Nachrangdarlehen!

Lassen Sie die Prospektunterlagen vor Zeichnung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. Anleger sollen der Gesellschaft sogenannte Nachrangdarlehen gewähren. Im Gegenzug sollen sie eine Rendite von drei bis fünf Prozent erhalten. Bis zu 250 Millionen Euro will die PmK laut Zeichnungsunterlagen insgesamt einsammeln.


Die PmK will nicht einfach nur Geld verdienen, sondern auch die Welt zu einem besseren Ort machen. Diesmal geht es um die Rettung des deutschen Mittelstands, genauer jener kleinen und mittelständischen Unternehmen, die "nachhaltige, gemeinnützige, soziale oder kulturelle" Dinge herstellen oder tun. In die will die PmK investieren.

Denn - so argumentiert die PmK- gerade der Mittelstand leide unter der restriktiven Geschäftspolitik der Banken, durch die die Versorgung mit Kapital ein wesentliches Hemmnis für die Entwicklung dieser Betriebe sei.

Es klingt wie das bekannte und mittlerweile als haltlos entlarvte Versprechen anderer Unternehmen mit Nachrangdarlehen oder Genussrechten: Kapital gewinnbringend anlegen, gleichzeitig den ökologisch-sozialen Wandel antreiben und zudem den Banken eins auswischen.

Von einer restriktiven Geschäftspolitik der Banken könne gar keine Rede sein, sagen Experten. Die generelle Aussage, es gebe in Deutschland allgemein eine Kreditklemme - oder auch nur eine erhöhte Kredithürde - für mittelständische und kleine Unternehmen, ist oft falsch. Schließlich gibt die Zentralbank den Banken viel Geld, diese hätten also ein großes Interesse, gewinnbringend Kredite zu vergeben.

Verbraucherschützer und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind entsetzt. Die sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehen sind bislang gesetzlich völlig unreguliert. Es kommt nur auf den Prospekt der Nachranganleihe an. Kapitalmarktanwälte raten von einer derartigen Anlage den Kleinanlegern grundsätzlich ab.

Die Anleger müssten bangen, ob sie ihr Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerate. So könne die Gesellschaft Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls die Insolvenz drohe. Sollte es dennoch zu einer Pleite kommen, sehe es noch schlechter aus: Dann müssten erst alle vorrangigen Gläubiger bedient werden - etwa Lieferanten oder Mitarbeiter. Die Nachrangigen bekommen in der Regel nichts mehr!

Was bereits bei namhaften Unternehmen ein Risiko ist, gilt im Fall PmK umso mehr. Erst am 2. September wurde das Unternehmen in das Handelsregister Stendal eingetragen. Laut Handelsregisterauszug ist die PmK eine Tochter der "MIU Mitteldeutsche Industrie Union GmbH" in Magdeburg, die allerdings bis zum April dieses Jahres noch "Argyla Capital GmbH" hieß und in Berlin saß. Die MIU gehört wiederum inzwischen vollständig der "Bestpractice Real Estate GmbH". Deren Gegenstand sind Immobilienprojekte - sowie "der Handel mit neuen und gebrauchten Wasserfahrzeugen für den Freizeitbereich". Die Geschichte erscheint schon von Anfang an undurchsichtig.

Schon andere Unternehmen sind mit Nachragdarlehen in Probleme gekommen. So ging auch die Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II mbh aus Berlin unlängst in Insolvenz. Lassen Sie die Prospektunterlagen vor Zeichnung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung
ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft PmK anzuschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens



Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff


Keine Kommentare: