Freitag, September 26, 2014

Produktentankerfonds II von König & Cie. Insolvent

Erneut droht Anlegern eines Schifffonds, hier dem Produktentankerfonds II von König & Cie der Totalverlust. In der nunmehr seit Jahren anhaltenden Krise auf dem Schifffondsmarkt müssen sich Anleger der Schiffe MT King Edward und MT King Eric darauf einstellen, dass möglicherweise seitens des Insolvenzverwalters weitere Zahlungsansprüche drohen.


Beim Amtsgericht Neumünster wurde seitens der Fondsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Wie zahlreiche Fonds des Emissionshauses König & Cie. wurde auch diese Schifffondsbeteiligung im Jahre 2007 aufgelegt und an Einzelinvestoren vertrieben. Auch im Verlauf dieser Schifffondsbeteiligungen kam es in der jüngeren Vergangenheit zur Aussetzung der Ausschüttungen. Dies wurde damit begründet, dass die Überschüsse aufgrund der Schifffahrtkrise für die Sanierung der beiden Fonds eingesetzt werden sollten. Anleger haben daher bereits seit Jahren keine Ausschüttungen mehr erhalten.

Fakt ist nunmehr, dass das Sanierungskonzept offensichtlich gescheitert ist, mit der Folge, dass die Fondsgeschäftsführung Insolvenzantrag gestellt hat. Sollte das Verfahren der Insolvenz dazu führen, dass Anleger neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals auch noch geleistete Ausschüttungen zurückzahlen müssen, realisiert sich das ,,Worst-Case-Szenario".

Der BSZ e. V. hat aus zahlreichen Gesprächen mit seinen Vertrauensanwälten und mit Geschädigten festgestellt, dass Anleger oftmals nicht über die erheblichen Risiken bei einer solchen Kommanditbeteiligung aufgeklärt wurden. Vertrieben haben hierbei teils ausführlich, teils aber auch nur im Provisionsinteresse beraten. So ist es nicht selten, dass Anleger nicht über die Risiken eines Totalverlustes bei einem Schifffonds aufgeklärt wurden. Oft ist zu hören, dass selbst bei einem Untergang des Schiffs dieses Jahr versichert sei und es sich bei dieser Investition daher um eine sichere Kapitalanlage handeln würde.

Welche Auswirkungen jedoch die erhebliche Reduzierung einer Chaterrate oder ein sogenanntes Fremdfinanzierungsrisiko auf den Verlauf des Fonds hat, wurde verschwiegen. Auch wurde oftmals verschwiegen, dass neben dem eingesetzten Kapital auch die bereits erhaltenen Ausschüttungen im Falle einer Insolvenz an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen sind.

In einigen Fällen kam es Anlegern auch darauf an, einen Teil des eingesetzten Geldes frühzeitig aus dem Fonds entnehmen zu können. Auch hier äußerten sich die Vermittler teilweise vage bis dahingehend, dass man jederzeit auf die Kapitalsumme bzw. einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückgreifen könne. Diese Aussage ist unzutreffend, da das Kapital in einem derartigen Fonds gebunden ist. Nicht selten fand die Beratung lediglich an Hand von Übersichten oder Flyern statt.

Selbst wenn aber ein umfassender Emissionsprospekt einige Tage vorher an die Anleger übergeben worden sein sollte, so haben Vertrauensanwälte des BSZ nicht selten feststellen müssen, dass in den Prospekten die sogenannten ,,Weichkosten" teilweise über 20 % lagen, d. h. von den insgesamt eingezahlten 100 % Kapital nur ca. 80 % überhaupt investiert wurden. Dieser Prospektfehler kann im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung dazu führen, dass auch dem einzelnen Anleger Schadenersatzansprüche zustehen. Wurden die Schifffondsbeteiligungen über eine Bank vertrieben, hätte diese nebenbei auch über zusätzlich erhaltene Rückvergütungen aufklären müssen. Dies entspricht nach wie vor ständiger Rechtsprechung des BGH.

Anleger welche von der Insolvenz des Fonds ,,Produktentankerfonds II von König & Cie." betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Schifffonds/ König & Cie. Insolvenz" anschließen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung
ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Produktentankerfonds II von König & Cie. anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen de Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

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