Donnerstag, September 25, 2014

HCI Renditefonds Premium II - MS Hanna: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Hanna eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Der Frachter gehörte zum Portfolio des Dachfonds HCI Renditefonds Premium II.

,,Damit scheint für die Anleger ein neuer Tiefpunkt einer ohnehin wenig erfreulichen Kapitalanlage erreicht zu sein. Sie müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Emissionshaus HCI Capital platzierte den Dachfonds HCI Renditefonds Premium II Ende 2003. Der Fonds investierte in die Schiffe MS JPO Aquarius, MS Hanna und MS Cielo di Parigi. Die Beteiligung verlief für die Anleger allerdings wenig erfreulich, die prospektierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. 2010 musste der Fonds bereits saniert werden. Durch die drohende Insolvenz der Gesellschaft des Frachters MS Hanna spannt sich die wirtschaftliche Situation des Fonds weiter an.

Betroffenen Anlegern empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt daher, sich möglichst umgehend rechtlichen Rat zu holen: ,,Die Chancen auf Schadensersatz stehen gerade bei Schiffsfonds nicht schlecht. Allerdings könnte hier schon bald Verjährung drohen. Daher sollte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden."

Ansatzpunkt für Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Cäsar-Preller weiß aus vielen Gesprächen mit geschädigten Schiffsfonds-Anlegern, dass sie häufig nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. ,,Oft genug suchten die geschädigten Anleger nur nach einer sicheren Kapitalanlage, um fürs Alter vorzusorgen. Doch statt einer sicheren Kapitalanlage wurde ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds vermittelt. Und die sind schon alleine wegen des Totalverlustrisikos alles andere als eine sichere Kapitalanlage", so Cäsar-Preller. Die Anleger hätten jedoch nicht nur über die Gefahr des Totalverlusts des investierten Geldes aufgeklärt werden müssen, sondern auch über weitere Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit, Wechselkursverluste oder konjunkturelle Einflüsse.

Darüber hinaus hätte die Bank nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. ,,Auch das Verschweigen dieser so genannten Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt Der Fachanwalt. Allerdings müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Renditefonds Premium II - MS Hanna anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Keine Kommentare: