Montag, September 29, 2014

6551 Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken für 2013

In den meisten Fällen betraf dies den Vorwurf fehlerhafter Beratung bei Schiffs- und Immobilienfonds. Die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Krediten mit deutlichem Zuwachs! Bankkunden sollten einen Fachanwalt hinzuziehen.


Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken halten an. Die Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken liegen nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken im Jahr 2013 über dem Niveau vor der Finanzkrise. Zwar ist die Zahl der Beschwerden insgesamt seit 2011 wieder rückläufig.

Mit 6.551 Beschwerden im Jahr 2013 liegt der Wert über denen der Vorjahre.

Der Schwerpunkt der Anliegen der Bankkunden betrifft überwiegend immer noch das Wertpapiergeschäft (36,5 %). In den meisten Fällen betraf dies den Vorwurf fehlerhafter Beratung insbesondere bei Schiffs- und Immobilienfonds.

Hingegen hat die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Krediten deutlich zugenommen. Die Zahl belief sich im Jahr 2013 auf 2.354 (35,9 %). Gegenstand dieser Beschwerden sind häufig Widerrufe von Krediten, der Streit um die Vorfälligkeitsentschädigung oder die von Kunden zurückgeforderten Bearbeitungsentgelte für Kredite. Hier hat der BGH jetzt für Klärung gesorgt.

Der Ombudsmann privater Banken steht Verbrauchern zur Schlichtung bei Auseinandersetzungen mit der Bank zur Verfügung. Der Schlichtungsspruch ist für die Banken laut Verfahrensordnung verbindlich, wenn der Streitwert der Angelegenheit unter EUR 5.000,00 bleibt.

Häufig bleibt für Bankkunden nur der Weg zu den Zivilgerichten. Dazu sollte mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Ziel führende Weg gesucht werden.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dressler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steffcd

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