Freitag, Februar 16, 2007

Ungewollte Mitbringsel aus dem Urlaub: Timesharingverträge!

Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) berichtet, müssen Urlauber immer wieder vor dubiosen Gewinnspielen und Clubmitgliedschaften gewarnt werden. Die Maschen sind seit Jahren die gleichen: die Urlauber werden durch Gewinnversprechen in meist entfernte Ferienanlagen gelockt. Dort angekommen, wartet auf sie kein Gewinn sondern ein mehrstündiges aggressives Verkaufsgespräch für Mitgliedschaften in Ferienclubs oder Timesharingverträge. In der Regel geben sich die Verkäufer erst zufrieden, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Der Kredit wird oft gleich mit vermittelt. So sitzen viele Urlauber auf Timesharingverträgen, die sie eigentlich gar nicht wollten, sie aber jetzt teuer zu stehen kommen.

Es gibt Fälle, in denen vor allem auch in der Vergangenheit Timesharingverträge durch Bankkredite finanziert wurden. Dabei ist zunächst zu unterscheiden zwischen Krediten, die der Timesharer selbst beschafft hat, also bei seiner Hausbank, und solchen, die ihm von dem Timesharinganbieter vermittelt wurden.Rechtlich relevant sind für die Darstellung hier nachfolgend nur diejenigen Kredite, die dem Timesharer vom Timesharinganbieter vermittelt wurden.
Dabei gibt es einige Banken, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen, so insbesondere auch die Hanseatic Bank, aber auch weitere nicht unbekannte deutsche (Groß-) Banken.Bei der Frage möglicher Ansprüche gegen die finanzierende Bank spielt der sog. Einwendungsdurchgriff und der Rückforderungsdurchgriff eine entscheidende Rolle. Diese besagen sehr vereinfacht ausgedrückt, dass sich die Bank bei einem verbundenen Geschäft die Einwendungen aus dem Grundgeschäft entgegenhalten muss. Das bedeutet konkret:
Die in der Vergangenheit und auch noch heute abgeschlossenen Timesharingverträge sind meist sittenwidrig. Damit besteht zunächst ein Anspruch gegen den Timesharingverkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Ist aber der Kaufpreis finanziert und das Darlehen von dem Timesharinganbieter vermittelt worden, liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor (das muss natürlich von einem Anwalt sorgfältig geprüft werden). Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass der Timesharingvertrag und der Kreditvertrag eine wirtschaftliche Einheit darstellen, und der eine nicht ohne den anderen abgeschlossen worden wäre.

Wenn also diese beiden Voraussetzungen vorliegen, einmal das verbundene Geschäft und einmal der Fehler im Grundgeschäft (z.B. die Sittenwidrigkeit des Timesharingvertrages) ist der Darlehensnehmer nicht verpflichtet, das Darlehen weiter zu bedienen, er kann die Zahlungen an die Bank also einstellen (das natürlich auch nur, wenn der Fall von einem Rechtsanwalt geprüft wurde, also bitte nicht auf eigene Faust !). Ferner ist die Bank wiederum in der Regel (das kann hier von den zugrundeliegenden Einwendungen abhängen) verpflichtet, die geleisteten Darlehensraten zurückzuerstatten.

Dazu gibt es einige Urteile, die gegen die Banken, insbesondere die Hanseatic Bank ergangen sind (so u.a. OLG Dresden, Urteil vom 03.11.1999, Az. 8 U 1305/99 (auch abgedruckt in WM 2001, 136; NZM 00, 204). In dem Verfahren wurde festgestellt, dass der Mandat des Anwaltes keine Zahlungen mehr an die Hanseatic Bank zu leisten hat und die von ihm geleisteten Zahlungen von der Bank zurückerstattet werden müssen. Dieses rechtskräftige Urteil (die Bank hatte damals die beim BGH eingelegte Revision zurückgenommen) war die erste oberlandesgerichtliche Entscheidung zur Frage des Rückforderungsdurchgriffes bei zeitlicher Anwendbarkeit des VerbrKrG und eine lesenwerte auch zur Frage der Sittenwidrigkeit von Timesharingverträgen.

Derzeit sind der mit der Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft betrauten Anlegerschutzkanzlei wiederum Fälle bekannt geworden, in denen die Hanseatic Bank als finzierende Bank aufgetreten ist, und zwar einmal bei einer Finanzierung des Club Greece (dieser Club hatte zu dem damligen Zeitpunkt, wahrscheinlich auch heute noch sogar ein eigenes Konto bei der Hanseatic Bank !) und bei einer Finanzierung des palm Golf Club.

Selbst wenn der Kredit schon abgelöst wurde, kann immer noch ein Rückforderungsanspruch gegen die Bank bestehen. Da zwischenzeitlich die Verjährung von 30 auf 3 Jahre verkürzt wurde, sollte allerdings beachtet werden, dass die Rückforderungsansprüche verjähren könnten oder auch schon verjährt sind. Das muss im Einzelfall natürlich auch geprüft werden.

Da die Anlegerschutzkanzlei beauftragt ist, in den beiden oben genannten Fällen Klage gegen die Hanseatic Bank zu erheben (außergerichtliche Verhandlungen führen bei dieser Bank trotz der bereits erstrittenen Urteil nicht zum Erfolg), wären wir für Hinweise dankbar, soweit andere Timesharer der beiden genannten Anlagen ebenfalls über die Hanseatic Bank finanziert haben. Dadurch wird der Nachweis des Vorliegens des verbundenen Geschäftes einfacher, welches die Hanseatic Bank schon in den damaligen Verfahren trotz dessen eindeutigem Vorliegen mehrfach abgestritten hat.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Time Sharing " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, Februar 13, 2007

Anklage gegen die Hintermänner der WBG Leipzig West AG von Gericht zugelassen

Fünf Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Landgericht Leipzig nunmehr die strafrechtliche Anklage gegen den ehemaligen Vorstand und den Mehrheitsaktionär der WBG Leipzig West wegen Betruges zugelassen. Der Ausgang des Strafverfahrens ist für die geschädigten Anleger auch insofern von Interesse, da dieser möglicherweise Auswirkungen auf geltend zu machende Schadensersatzansprüche haben kann.

Sollten die ehemaligen Geschäftsführer wegen Betrugs zu Lasten der Anleger verurteilt werden, können Anleger hieraus grundsätzlich auch eigene Schadenersatzansprüche ableiten, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Wie bereits mehrfach gemeldet, ist die WBG Leipzig West AG im September 2006 insolvent geworden. Schätzungsweise 30.000 Anleger haben in Folge dessen ihr investiertes Kapital verloren. Inwieweit im laufenden Insolvenzverfahren eine nennenswerte Quote erzielt werden kann, ist fraglich.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die mehrere hundert Anleger der WBG Leipzig West vertritt, hat deshalb bereits im Jahr 2006 Klagen gegen die jetzt angeklagten Personen erhoben. Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte glaubt, dass auf Grund des jetzt beginnenden Strafverfahrens auch die Anleger, die die Entwicklung noch abwarten wollen, nunmehr ihre Ansprüche geltend machen sollten.

Anleger der WBG Leipzig West, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten auf jeden Fall das Bestehen von Schadensersatzansprüchen überprüfen lassen, um im Rahmen einer Verurteilung schnell auf die möglicherweise durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Gelder zurückgreifen können. Aufgrund des im deutschen Zivilrecht geltenden „Windhundprinzips“ können regelmäßig nur die Anleger finanziell entschädigt werden, die sich frühzeitig um die Durchsetzung ihrer Ansprüche in titulierter Form bemühen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Februar 12, 2007

Falk-Zinsfonds: Erneut vollständige Rückabwicklung der Beteiligung erstritten!

Vom Landgericht Lüneburg wurde mit Urteil vom 12.02.2007 (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger des Falk-Zinsfonds vollumfänglicher Schadensersatz in Höhe von 9.427,81 €. gegen den Vermittler zugesprochen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc, Kanzlei Dr. Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat: „Dieses Urteil in Sachen Falk-Zinsfonds lässt auch andere Anleger wieder hoffen. Auch andere Falk-Zinsfonds-Anleger sollten daher dringend überprüfen lassen, ob auch sie Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und sonstigen Verantwortlichen geltend machen können.

Wie das Landgericht Lüneburg ausdrücklich feststellte, hatte der Vermittler des Falk-Zinsfonds die Anleger nicht ausreichend auf die möglichen Risiken hingewiesen.

„Besonders erfreulich ist dabei für uns auch, dass die Angelegenheit durchaus als äußerst schwierig eingeschätzt werden konnte, da dem Vermittler in diesem speziellen Fall nur sehr schwer eine Fehlberatung nachgewiesen werden konnte und der Vermittler exzellent durch eine sehr renommierte Kanzlei vertreten wurde.“

Dies zeigt, dass auch in schwierigen Fällen durchaus eine Rückabwicklung möglich ist.

Die Ansprüche der Falk-Zinsfonds-Anleger gegenüber Vermittlern sind auch noch nicht verjährt. Die neue BGH-Rechtsprechung lässt eine Verjährung nicht automatisch nach drei Jahren eintreten, sondern ausdrücklich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, was den Falk-Zinsfonds-Anlegern zugute kommt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Sonntag, Februar 11, 2007

First Real Estate-Insolvenz: Anleger-Interessen bündeln!

Das Ziel der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ ist unter anderem, möglichst viele Stimmen von Anlegern zu bündeln, damit die BSZ®-Anlegerschutzanwälte das Insolvenzverfahren im Sinne der Anleger beeinflussen können.

Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf unter dem Az: 501 IN 31/07 seit dem 06.02.2007 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Winfried Andres aus Düsseldorf bestellt. Die ca. 8.000 Anleger bei FRE warten teilweise schon seit vielen Monaten auf die Rückzahlung fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen und fragen sich jetzt, wie es wohl weitergeht.

Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Zur Zeit können zur möglichen Insolvenzquote noch keine Angaben gemacht werden, erst im Laufe der nächsten Monate wird sich zeigen, wie umfangreich die Vermögenswerte bei FRE waren. Auch ist möglich, dass der Immobilienbestand von FRE werthaltig genug ist, damit Anleger wenigstens einen Teil ihres Kapitals als Insolvenzquote zurückerhalten werden.

Einfluss auf das Insolvenzverfahren kann dabei insbesondere durch den sog. Gläubigerausschuss genommen werden, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Nur durch den Gläubigerausschuss ist es möglich, dass den Interessen der Anleger ein Gegengewicht entgegen gesetzt wird zu möglichen anderen Gläubigern wie z.B. Banken.

„Davon unabhängig sollten Anleger auf jeden Fall auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, d.h., Initiatoren, Geschäftsführer, Hintermänner, etc. prüfen lassen, da Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und eventuell auch aus Kapitalanlagebetrug durchaus wahrscheinlich sind, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc, BSZ®-Vertrauensanwalt.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ lässt die Interessen betroffener FRE-Anleger durch zwei renommierte und bekannte Anlegerschutzkanzleien- Dr. Rohde & Späth (Berlin) und CLLB (München) vertreten, um die optimale Betreuung und Vertretung Geschädigter sicher zu stellen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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VIP 3 und 4: Warum folgen Dresdner Bank und HVB nicht dem Beispiel der Commerzbank?

Der Regionalvorstand der Commerzbank AG hat mit Schreiben vom 7. Februar 2007, das der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vorliegt, an „Alle Anlegerinnen und Anleger in den VIP Medienfonds 3 und 4“ erklärt, dass die Bank „mit Wirkung für die Anleger“ bis zum 31.12.2007 auf die Einrede der Verjährung im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Vermittlung von Beteiligungen der Fonds verzichtet hat. Damit leistet die Bank einen vernünftigen Beitrag zur Vermeidung weiterer Prozesse im aktuellen Verfahrensstadium.

Diesem Beispiel sollten die Dresdner Bank und die HypoVereinsbank folgen. Die beiden Banken, die einen zentralen Baustein der Garantiefonds, nämlich die Schuldübernahmen, liefern, haben sich bislang noch nicht zu einem generellen Verjährungsverzicht durchringen können. Dies führt nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar dazu, dass viele Anleger allein zur Hemmung der Verjährung gezwungen sind, Klage einzureichen und dadurch Kosten zu produzieren, die durch einen langfristigen Verjährungsverzicht der beiden Banken ganz leicht vermieden werden können.

Unterdessen versucht die neue VIP Geschäftsführung das Vertrauen der Anleger wieder zurück zu gewinnen, indem sie allerlei ihrer Meinung nach Erfolg versprechender Maßnahmen zur Linderung der nachteiligen Folgen, die durch die Änderung der Steuerbescheide verursacht werden, in Aussicht stellt. Auf den angekündigten Gesellschafterversammlungen am 22. und am 29. März 2007 werden die Verantwortlichen Gelegenheit haben zu erklären, warum sie so optimistisch sind, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und der Finanzbehörden entkräften zu können. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die etwa 100 Anleger betreut, rät allen betroffenen Kommanditisten, diese Versammlungen zu besuchen, um sich ein eigenes Bild von der aktuellen Situation zu machen.

Rechtsanwalt von Buttlar meint zur derzeitigen Lage: „Viele Anleger sind einfach verunsichert. Je nachdem, mit wem sie sprechen, ist dieser Fall entweder ein Finanzskandal ungeheuren Ausmaßes oder es ist ein bislang noch nicht da gewesener Justizskandal. Fakt ist jedenfalls, dass die Betroffenen erst einmal Geld in beträchtlicher Höhe an das Finanzamt zurückzahlen müssen. Und damit war nach der ursprünglichen Werbung für die Fonds nicht zu rechnen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, Februar 07, 2007

Bayern ist doch kein „Eldorado für Kapitalanlagebetrüger“

Die Bayerische Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die kurze strafrechtliche Verjährung von Delikten des Kapitalanlagebetruges von 6 Monaten abgeschafft wird. Das Bayerische Pressegesetz wird entsprechend geändert und den Regelungen im übrigen Bundesgebiet angepasst. Künftig verjähren in Bayern, wie auch in allen anderen Bundesländern, diese Delikte in 5 Jahren.

Zu diesem Sachverhalt hat der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (BSZ® e.V.) den BSZ® Vertrauensanwalt und Rechtsanwalt Veil von der Kanzlei Mattil & Kollegen um eine Stellungnahme gebeten:

Zum Hintergrund:
Die bayerischen Staatsanwälte und Gerichte haben das Bayerische Pressegesetz auch auf Verkaufsprospekte von Publikumsfonds und andere Produkte des Kapitalmarktes - sinnwidrig - angewendet. Kapitalanlagebetrug verjährte daher in Bayern exklusiv binnen 6 Monate (!) nach Veröffentlichung des Prospektes; in den anderen Bundesländern verjährten diese Straftaten erst nach 5 Jahren. Die von der Presse im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die Infomatec-Verantwortlichen bereits im Jahr 2003 so bezeichnete "peinliche Gesetzeslücke", war Anlegerschützern der Kanzlei Mattil & Kollegen ein Dorn im Auge. Das Landgericht Augsburg urteilte in dem Infomatec-Strafprozeß, dass sich Bayern zu einem "Eldorado für Kapitalbetrüger" entwickele.

Da sich eingestellte Strafermittlungsverfahren negativ auf die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger auswirken, forderte Rechtsanwalt Ralph Veil aus der Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen das Bayerische Justizministerium sowie das Bayerische Innenministerium im Juli 2006 zu einer Klarstellung im Bayerischen Pressegesetz auf. Zunächst wurde "kein drängender gesetzgeberischer Handlungsbedarf" gesehen. Nun aber doch.

Rechtsanwalt Ralph Veil begrüßt den Vorstoß des Ministers und den Beweis, dass "München eben doch keine Weltstadt mit Herz für Kapitalanlagebetrüger" ist (Börse Online, Sept. 2006) und "Bayern" erst Recht "kein Eldorado für Kapitalanlagebetrüger" (SZ, August 2006).

Ohne die seit Jahren bekannte Gesetzeslücke und die überfällige Änderung des Bayer. Pressegesetzes würden in Bayern weiterhin Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrug nach 6 Monaten eingestellt.

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VIP-Medienfonds: „Jetzt ist es passiert!“ - Finanzamt verschickt geänderte Steuerbescheide

Der erste Anleger der VIP-Medienfonds hat von seinem Wohnsitzfinanzamt einen geänderten Einkommenssteuerbescheid erhalten. Das teilten die Rechtsanwälte und BSZ® Vertrauensanwälte von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei KTAG in Bremen mit. Darin fordert das Amt im baden-württembergischen Weinheim mehr als 15.000 Euro von einem betroffenen Anleger zurück; Zahlungsziel: 5. März 2007. Die Fonds-Verantwortlichen hatten kürzlich noch behauptet, es sei gegenwärtig nicht mit beitreibenden Maßnahmen der Finanzämter zu rechnen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: „Eine völlige Fehleinschätzung, wie sich jetzt zeigt.“

Für die KTAG – Anwälte war die Entwicklung bereits seit Monaten absehbar und so sicher wie das Amen in der Kirche. Gieschen: „Erst wurde der Grundlagenbescheid geändert, dann folgt zwangsläufig der Änderung der individuellen Einkommenssteuerbescheide.“ Anfangs hätten die Fondsverantwortlichen sogar noch behauptet, die Finanzverwaltung würde keine geänderten Bescheide verschicken. “Unsere Nachfrage beim zuständigen Finanzamt machte dagegen sehr schnell deutlich, da wird nicht lange gefackelt.“

Besonders ärgerlich für die Betroffenen, Steuerschulden sind sofort fällig. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Anleger sollten aber auf jeden Fall umgehend die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen.

Wenn jetzt die Finanzämter die Steuernachzahlungen eintreiben, sei das für viele Anleger eine Katastrophe, sagt Gieschen. KTAG vertritt in dieser Sache mittlerweile mehr als 300 Mandanten, darunter auch Anleger, die zum Beispiel nach ihrem Ausscheiden aus dem Job, hohe Abfindungen bei VIP investierten und gegenwärtig nicht liquide seien, um die erheblichen Steuernachzahlungen zu begleichen: „Die müssen sich wohlmöglich jetzt Geld leihen, damit sie die Nachforderungen des Finanzamts begleichen können.“

Wie Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen außerdem mitteilte, sind für Ende März Gesellschafterversammlungen bei den VIP-Medienfonds angekündigt. „Wegen der dramatischen Entwicklung kann ich allen Anlegern nur dringend raten, persönlich an den Versammlungen teilzunehmen oder zumindest eine Vertrauensperson zu schicken.“

Die VIP-Verfahren vor den Straf- und Finanzgerichten können sich über Jahre hinziehen. Der Prozess gegen Schmid könnte darüber hinaus Signalwirkung haben. Laut Gieschen haben auch zahlreiche andere Filmfonds in Deutschland mit ähnlichen Finanzierungsmodellen gearbeitet: „Es dürften insgesamt etwa 30.000 Anleger um ihre Steuervorteile bangen.“

In den vergangenen Jahren sollen rund zwei Milliarden Euro in Filmfonds geflossen sein, die in der Mehrheit US-Produktionen finanziert haben. Gieschen: „Der deutsche Fiskus finanzierte Hollywood.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Februar 06, 2007

VIP Medienfonds: Handlungsbedarf für Anleger

Commerzbank AG verzichtet bis Ende des Jahres auf die Erhebung der Einrede der Verjährung; Betriebsfinanzamt verschickt geänderte Grundlagenbescheide an Wohnsitzfinanzämter.

Die Commerzbank AG als größter Vertriebspartner der VIP Medienfonds 3 und 4 hat mit Schreiben an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vom 02. Februar 2007 erklärt, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bezüglich dieser Medienfonds bis 31.12.2007 zu verzichten.

Für die Anleger bedeutet dies aber keineswegs, dass sie gefahrlos untätig bleiben können. Denn im Zusammenhang mit den VIP Medienfondsbeteiligungen 3 und 4 laufen die Verjährungsfristen gegenüber den anderen möglichen Anspruchsgegnern weiter. Der Verjährungsverzicht der VIP Vermögensberatung GmbH läuft beispielsweise am 31.03.2007 aus.

Prospekthaftungsansprüche bei den VIP Medienfonds verjähren ein halbes Jahr (VIP 3) bzw. ein Jahr (VIP 4) nach Kenntnis des Prospektmangels bzw. 3 Jahre (VIP 3 und VIP4) nach Erwerb. Daneben kommen Schadenersatzansprüche wegen deliktischer Haftung in Betracht, für die andere Verjährungsfristen gelten.

Gegen Herrn Andreas Schmid, dem Initiator der VIP Medienfonds wird in naher Zukunft aller Voraussicht nach das Strafverfahren vor dem Landgericht München I durchgeführt. Wie die Süddeutsche Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 3./4. Februar 2007 berichtet, liegt die 498 Seiten umfassende Anklageschrift dem Landgericht zur Zulassung vor.

Aber nicht nur Herrn Andreas Schmid sondern auch den Anlegern droht Ungemach: Das Finanzamt München II als zuständiges Betriebsfinanzamt hat mittlerweile die geänderten Grundlagenbescheide betreffend die Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 & 4 GmbH & Co. KG an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter versandt hat. Damit drohen den betroffenen Anlegern nun unmittelbar erhebliche Steuernachzahlungen und gemäß § 233a AO zusätzlich die Zahlung von Zinsen auf die Steuernachforderungen in Höhe von 6 % p.a.

Durch die geänderten Grundlagenbescheide werden die von den beiden Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste größtenteils aberkannt. Nach den gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung sind von den Wohnsitzfinanzämtern nunmehr geänderte Folgebescheide (=Einkommensteuerbescheide) zu erlassen. Den betroffenen Anlegern wird daher wahrscheinlich in Kürze das zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid zustellen, in dem die Anleger zu entsprechender Steuernachzahlung nebst den hierfür angefallenen Zinsen aufgefordert werden.

Viele Anleger können hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte haben im Vorgriff auf die zu erwartenden Bescheide des Finanzamtes bereits zwei Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, um die steuerlichen Interessen der Anleger gegenüber dem Finanzamt zu wahren. Welche Handlungsoption die für den Anleger die bessere ist, hängt von dessen Vermögenssituation ab und muss deshalb individuell abgestimmt werden. Gerne beraten Sie daher die Rechtsanwälte und BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Ralf Biebl hinsichtlich eines Vorgehens gegen die Finanzverwaltung. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch auch eine Beratung hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Herrn Andreas Schmid und weitere mögliche Anspruchsgegner.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Februar 05, 2007

Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG: Erhebliche Querverbindungen zu insolventer First Real Estate Grundbesitz GmbH!!!

Der Skandal der inzwischen insolventen Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH scheint sich auszuweiten. Experten sehen die Gefahr, dass der Skandal weit größere Kreise zieht als bisher angenommen.

So schied die bisherige Geschäftsführerin Anna Cmok von FRE vor einiger Zeit aus dem Unternehmen aus, und kurz vor der Insolvenz wurde eine neue Geschäftsführerin bestellt, warum, bleibt leider unklar.

Deutliche Querverbindungen bestehen auch zwischen der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH und der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG! Nach dem Verkaufsprospekt der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG ist die inzwischen insolvente First Real Estate Gründungsgesellschafterin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG sowie deren Komplementärin, der Dubai Invest Management GmbH. Auch ist nach dem Prospekt Gründungsgesellschafter der Treuhandkommanditistin/Registertreuhänderin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co.KG, einer „West-Treu Consulting GmbH“, ebenfalls FRE und Anna Cmok, die ehemalige Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH.

Inzwischen gab es diverse Gesellschafterwechsel, so dass FRE und Anna Cmok nicht mehr beteiligt sind, Gesellschafter der Komplementärin wurde inzwischen eine European Business Consulting GmbH aus Düsseldorf, deren Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Helmut Griesel ist. Griesel ist aber nach dem BSZ® e.V. vorliegenden Dokumenten auch Prozessbevollmächtigter der First Real Estate in diversen Verfahren!!

Leute, die die Fäden bei der insolventen First Real Estate gezogen haben, scheinen damit maßgeblich an der Initiation des Dubai Invest Immobilienfonds mitgewirkt zu haben!!

Verboten ist es zwar nicht, dass die ehemalige Geschäftsführerin und andere Beteiligte der inzwischen insolventen FRE an der Gründung eines anderen Kapitalanlagemodells mitgewirkt haben, es ist jedoch wirklich nicht gerade vertrauenserweckend.

Sollte sich zudem auch herausstellen, was nicht ausgeschlossen ist, dass im Fall der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorgelegen hat, so würde auch die Beteiligung an dem Dubai Invest Immobilienfonds in einem völlig neuen Licht erscheinen. Betroffene sollten prüfen lassen, ob hier nicht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Beteiligung besteht wegen erheblichen Vertrauensverlustes.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Samstag, Februar 03, 2007

First Real Estate insolvent.


8.000 Anlegern droht Totalverlust – Initiatoren und Hintermänner haften auf Schadensersatz!!!

Die Düsseldorfer Firma First Real Estate und Grundbesitz GmbH ist insolvent. Das bestätigte das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag, den 02.02.2007, ein Aktenzeichen wurde noch nicht genannt. Schlimme Befürchtungen des BSZ® e.V. werden bestätigt.

Ca. 8.000 Anleger hatten bei FRE einen Betrag in Höhe von 60 Millionen Euro angelegt, ein Großteil des Geldes dürfte nun verloren sein!

First Real Estate hatte Inhaberteilschuldverschreibungen ausgegeben mit Laufzeiten zwischen 1 und mehreren Jahren und einer versprochenen Rendite zwischen 6 – 8 % und gab vor, unter anderem mit Immobilien zu handeln.

Schon früh wurden Zweifel an dem Angebot laut, bereits seit dem Jahr 2005 wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs geführt. Seit Sommer letzten Jahres geriet FRE mit der Auszahlung fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen in Verzug und räumte selber Zahlungsprobleme ein.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth, MSc R.E., BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt hält „einen Kapitalanlagebetrug im großen Stil für möglich. Es ist unwahrscheinlich, dass die versprochenen Renditen werthaltig erwirtschaftet wurden, vielmehr besteht der Verdacht, dass die alten Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt wurden, womit das System unweigerlich zusammenbrechen musste.“

Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, macht aber keine allzugroßen Hoffnungen: „Die Quote dürfte leider recht niedrig ausfallen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Firma substanzhaltig ist“.

Der BSZ® e.V. rät Anlegern auch dazu, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu stellen, damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen forciert werden können.

Späth geht davon aus, dass die „Intitatoren und Hintermänner von FRE den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sind, da ein Schneeballsystem wahrscheinlich ist.“

Die Befürchtungen des BSZ® e.V., der bereits seit vielen Monaten vor den Anleihen von FRE warnt, werden mit der Insolvenz vollauf bestätigt. Der BSZ® e.V. lässt die Interessen geschädigter FRE-Anleger von zwei sehr renommierten und bekannten Kanzleien vertreten, Dr. Rohde & Späth Rechtsanwälte aus Berlin und CLLB Rechtsanwälte aus München, um die optimale Vertretung und Betreuung Betroffener sicherzustellen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Kreditnehmer der Privatbank Reithinger: Gläubiger oder Schuldner?

Bei den Kreditnehmern der Privatbank Reithinger scheint es sich überwiegend um Gläubiger des Bankhauses zu handeln. Viele Darlehensnehmer sind infolgedessen nicht nur berechtigt, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern; sie können darüber hinaus sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als Insolvenzgläubiger erstattet verlangen.

Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen bestätigte in seinem Bericht an die Gläubigerversammlung am 01.02.2007 die Auffassung der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Ob überhaupt eine nennenswerte Quote an die Gläubiger verteilt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die Kreditnehmer der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der C&H Credit- und Handelsbank AG, als Gläubiger oder Schuldner dem Bankhaus gegenüber stehen.

In Zahlen bedeutet dies Folgendes: Die Bank hat bisher Darlehensforderungen in Höhe von € 98 Mio. verteilt auf ca. 6.000 Darlehensnehmer in ihrer Bilanz ausgewiesen. Sollten sämtliche Kreditkunden erfolgreich Einwendungen gegen diese Forderungen erheben, so könnte die Bank ihre Forderungen nicht nur nicht realisieren; sie wäre darüber hinaus verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von rund € 100 Mio. an die Kreditnehmer zurückzuzahlen.

Darlehensnehmer, die ein Darlehen zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG in Anspruch genommen haben, können sich regelmäßig auf die Unwirksamkeit ihrer Kreditverträge berufen, wenn diese durch die Procurator Treuhand GmbH zustande gekommen sind. Dies bestätigte das OLG Frankfurt a.M. für eine Beteiligung an der Deutschlandfonds KG mit Urteil vom 22.12.2004.

Der Rechtsstreit ist zurzeit vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Der Insolvenzverwalter hat bereits mitgeteilt, dass er bis zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung durchaus vergleichsbereit sei. „Dies überrascht uns nicht“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen wird. Gleichwohl ist es ratsam, jetzt schon aktiv zu werden, um eine schnelle Rückabwicklung der Darlehensverhältnisse zu erreichen. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankpleiten verfügt.“

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Reithinger Bank" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Februar 02, 2007

Die BaFin untersagt Herrn Stefan Echle das Einlagengeschäft - 1,7 Mio EUR Anlegergelder betroffen

Am 31. Oktober 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Stefan Echle untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zugleich hat sie Herrn Echle aufgegeben, die unerlaubten Geschäfte abzuwickeln. Am 22. Dezember 2006 wurde Herr Dr. Tibor Braun aus Stuttgart zum Abwickler für die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte bestellt, da Herr Echle seinen Abwicklungsverpflichtungen nicht freiwillig nachgekommen ist.

In der Pressemitteilung der BaFin vom 29.01.2007 heißt es, dass „Herr Echle auf der Grundlage von typisch stillen Beteiligungsverträgen Anlegergelder entgegen nahm, für die eine Verlustteilnahme am Unternehmensergebnis vertragsgemäß ausgeschlossen war. Dabei trat er sowohl unter eigenem Namen als auch unter den Namen "Becker+Echle Sparberatung, Spar-, Bauspar- und Versicherungsvermittlung e. K." sowie "Becker+Echle OHG" auf. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen besteht ein Einlagevolumen in Höhe von rund 1,7 Mio. €“.

Nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) bedarf das Betreiben von Bankgeschäften der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ein Bankgeschäft in diesem Sinn ist auch die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Die Vorschrift ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Schutzgesetz zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers im Sinn des § 823 Abs. II Bürgerliches Gesetzbuch. Betroffene Anleger sollten daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt überprüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Echle/Becker+Echle OHG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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EECH bietet Anlegern Vergleich an!

Hilfe bei Vermittlung auf dem Zweitmarkt, bzw. kostenfreie Rückabwicklung der Inhaberteilschuldverschreibungen angeboten!

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. Diese Warnung wurde in der neuesten Ausgabe der FinanzTest 02/07 wiederholt. In dem Bericht der FinanzTest 05/2005 hieß es bereits: „Finger weg von dieser Anleihe“. Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die EECH auf deren Warnliste gesetzt. FinanzTest geht in seinem aktuellen Bericht davon aus, dass auch die Rückzahlung der Anleihen in Gefahr ist.

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere der Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test“ begründet.

Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 bot die EECH AG nun fast allen von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälten vertetenen Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, aus Kulanzgründen die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen.

Bisher hat allerdings noch keiner der Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die das Angebot der EECH angenommen haben, Geld erhalten. Es wurden daher seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weitere Klagen gegen die EECH eingereicht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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First Real Estate Grundbesitz GmbH: Kapitalanlageskandal immensen Ausmaßes bahnt sich an!!

Bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH wird die Situation immer dramatischer:
Mit Datum vom 01.02.2007 wurde die Homepage des Unternehmens abgeschaltet.
Ein Kapitalanlageskandal immensen Ausmaßes ist zu befürchten.

Wie der BSZ® e.V. bereits vor wenigen Tagen berichtete, gab es vor kurzen noch einmal einen merkwürdigen Geschäftsführerwechsel, bei dem die bisherige Geschäftsführerin Anna Cmok aus dem Unternehmen ausschied und eine neue „Geschäftsführerin“ eingesetzt wurde.
Am 01.02.2007 wurde auch die Homepage des Unternehmens abgeschaltet.
Wird das Unternehmen überhaupt noch betrieben?? Wollen sich die Verantwortlichen eventuell gar aus dem Staub machen – dies ist zumindestens nicht auszuschließen.

Aus diesem Grunde richtet der BSZ® e.V. seine Bitte an die Staatsanwaltschaft, rasch zu handeln, damit eine Aufklärung möglich ist, bevor es zu spät ist.

Schlimmer noch: Es besteht nicht nur die Gefahr, dass sich die Verantwortlichen absetzen wollen, sondern es gibt auch Indizien dafür, dass die Verantwortlichen des Desasters bereits neue Kapitalanlagemodelle aufgelegt haben.

Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, der seit Monaten in detektivischer Kleinarbeit erhebliches Material zusammengetragen hat, wird in Kürze Beweise dafür liefern, dass die Verantwortlichen bereits an neuen Kapitalanlegemodellen mitgestrickt haben.

„Es droht ein großer Skandal, nicht nur, dass die Verantwortlichen nun die Gelegenheit haben, ihr Tun zu verschleiern, sondern auch, dass diese bereits unbehelligt die Möglichkeit haben, nun, wo First Real Estate anscheinend kurz vor der Insolvenz steht, mit neuen Kapitalanlagemodellen Anlegern erneut das Geld aus der Tasche zu ziehen,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.)., Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ-Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Donnerstag, Februar 01, 2007

VIP Medienfonds 3 und 4 – Finanzamt München II versendet am 01.02.2007 geänderte Grundlagenbescheide an die Wohnsitzfinanzämter.

Steuernachzahlungen stehen nun unmittelbar bevor!

Auf Nachfrage der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte teilte das für die VIP Medienfonds 3 & 4 zuständige Finanzamt München II mit, dass betreffend den VIP 3 bereits am 24.01.2007 der geänderte Grundlagenbescheid an die Wohnsitzfinanzämter verschickt wurde.

Der geänderte Grundlagenbescheid zum VIP 4 wird am 01.02.2007 an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter übermittelt.

Die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamts München II teilte weiter mit, dass die Wohnsitzfinanzämter in Kürze entsprechende Folgebescheide an die Gesellschafter verschicken werden.

Die Gesellschafter haben daher nun unmittelbar mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen, da durch die geänderten Grundlagenbescheide die von den Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt wurden.

Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die demnächst einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten werden, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der Forderungen prüfen lassen.

Neben den Steuernachzahlungen drohen den Gesellschaftern auch Verzugszinsen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. „Für die betroffenen Anleger bestehen gegenüber der Finanzverwaltung verschiedene Handlungsoptionen.“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Die richtige Alternative muss aber individuell mit dem betroffenen Anleger abgestimmt werden.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Biebl weiter.

Handlungsbedarf besteht nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aber auch hinsichtlich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen und gegenüber den finanzierenden Banken. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kannzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der VIP-Medienfonds.

Darüber hinaus kommen nach wie vor Beratungshaftungsansprüche gegen Anlageberater in Betracht, wenn diese über die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen späteren steuerlichen Aberkennung im Besonderen, nicht hingewiesen haben.

Betroffene Anleger sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ihre berechtigten Ansprüche nunmehr zeitnah anmelden, um zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dienstag, Januar 30, 2007

First Real Estate: Geschäftsführerin Anne Cmok verlässt das sinkende Schiff!!

Der bisherigen Geschäftsführerin Anne Cmok wird es offensichtlich „zu heiß“, neue Geschäftsführerin ist Christiane Driller. Mitarbeiter von First Real Estate räumt ein, dass die Firma am Rande der Insolvenz steht. Anleger sollten Strafantrag stellen.

Der bisherigen Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH Anne Cmok wird es wohl offensichtlich zu ungemütlich als Geschäftsführerin, wer vor einigen Tagen die Homepage von FRE betrachtete, sah als angegebene Geschäftsführerin noch Anne Cmok, seit einigen Tagen muss es wohl einen Geschäftsführerwechsel gegeben haben, denn wer seit heute die Homepage von FRE betrachtet, sieht, dass als Geschäftsführerin nun eine Christiane Driller angegeben ist.

Dies ist kein gutes Zeichen, leider lässt es sich nur in der gegenwärtigen desolaten Situation nur so deuten, dass die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok selber kein Vertrauen mehr in die Firma hat und so ihre Verantwortung für die bevorstehende Pleite zu verschleiern versucht. Ob die neue Geschäftsführerin Christiane Driller nur als sog. „Firmenbestatterin“ fungiert, wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Inzwischen wird auch von Mitarbeitern der First Real Estate selbst zugegeben, dass die Firma vor dem Abgrund steht.

War FRE etliche Tage telefonisch überhaupt nicht mehr erreichbar, so rief am 29.01.2007 ein Anleger bei FRE an, worauf ein Mitarbeiter von FRE das Gespräch entgegen nahm und ihm mitteilte, dass FRE akut insolvenzgefährdet sei, da die Firma – angeblich – noch 7 Millionen Euro von der Eco Pack GmbH zu bekommen habe, an der sich FRE angeblich beteiligt habe.

Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, wird in nächster Zeit weiteres brisantes Material präsentieren, woraus sich ergibt, dass diese „Story“, die den Anlegern von FRE seit einiger Zeit „aufgetischt“ wird, so nicht stimmen kann.

Auch die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok wird sich durch ihr Ausscheiden aus der Geschäftsführung nicht aus der Verantwortung stehlen können, es ist auch hier sehr wahrscheinlich, dass Anne Cmok massiv zum Schadensersatz verpflichtet sein wird, von der zu befürchtenden strafrechtlichen Relevanz ihres Tuns einmal abgesehen.

Anleger sollten inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen FRE und die Verantwortlichen stellen, nach internen, dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen sucht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf noch nach Anlegern, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen forcieren zu können.

Der BSZ® e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiches brisantes Material zusammen getragen und wird der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch seine Unterstützung zur Aufklärung des Sachverhalts anbieten.

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Privatbank Reithinger: Kreditschuldner müssen jetzt aktiv werden!

Das Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger wird bis zu zehn Jahre dauern. Es sind zahlreiche Gerichtsprozesse zu befürchten. Um größeren Schaden von sich abzuwenden, müssen Kreditschuldner schon jetzt aktiv werden.

Am 01.02.2007 findet im Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG auf dem Messegelände in Friedrichshafen die erste Gläubigerversammlung statt. Der Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen wird wenig Erfreuliches berichten. Es ist zu erwarten, dass das Insolvenzverfahren bis zu zehn Jahre dauern könnte.

Die lange Verfahrensdauer ist dadurch bedingt, dass die Grenzen zwischen Insolvenzschuldnern und -gläubigern fließend sind. Kreditnehmer, die eigentlich Insolvenzschuldner sind, erachten sich als Insolvenzgläubiger. Noch immer bietet die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen den betroffenen Anlegern gute Möglichkeiten, die Rückzahlung ihrer Kredite zu verweigern. Kreditschuldner sollten deshalb nicht untätig bleiben: Wer jetzt aktiv am Insolvenzverfahren teilnimmt, kann seine Rechtsposition entscheidend verbessern. „Die Situation bei der Privatbank Reithinger ist für die Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nicht neu“, so der Bankrechtsexperte und BSZ® e.V. Vertrauensamwalt Dr. Steinhübel, „im Jahre 2003 ist die BFI Bank AG in Dresden pleite gegangen. Unserer Kanzlei ist es damals gelungen, ohne Gerichtsprozesse viele hundert Kapitalanleger von ihren Schulden zu befreien.“

Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen, welche Kreditnehmer zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG geleistet haben, zurück zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Darlehensvertrag stellvertretend durch die Procurator Treuhand GmbH abgeschlossen wurde. Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen rechnet damit, nur noch einen geringen Teil der formal ausgewiesenen Darlehensforderungen realisieren zu können. Da er bereits Vergleichsbereitschaft signalisierte, sollten sich betroffene Anleger sofort an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankenpleiten verfügt.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Reithinegr Bank" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Januar 29, 2007

BSZ® e.V. rüstet auf gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe von Initiatoren des grauen Kapitalmarkts


Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln ständig.

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die hierfür nötige Information. Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht nur mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter auch reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert.

Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.
Dankenswerter Weise hat nun auch die Bundesregierung diesen Misstand erkannt und verkündet, nun auch auf Gesetzesebene gegen Massenabmahnungen vorzugehen. So sollen die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung deutlich reduziert werden, um dem Missbrauch bereits von Beginn an zu erschweren.

Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, kommt die die folgende aktuelle Nachricht einer BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei gerade recht:

CLLB Rechtsanwälte erweitern ihr Beratungsspektrum um neues Ressort Wettbewerbsrecht

Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München bildet ein neues wettbewerbsrechtliches Ressort. Der Grund für diese taktische Entscheidung liegt im zunehmenden Beratungsbedarf der Mandantschaft. Aufgrund der entsprechenden Marktentwicklung entschloss sich die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ein eigenes Ressort Wettbewerbsrecht zu gründen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet in diesem Zusammenhang neben einer umfassenden vorbereitenden Beratung auch die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen an, insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, aber auch die Bewertung markenrechtlicher Fragestellungen an. Mit dieser weiteren Schwerpunktsetzung soll die bereits in der Vergangenheit von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gebotene umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung der Mandanten sichergestellt werden.

Der BSZ® e.V. wird ab sofort alle wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von der Kanzlei CLLB bearbeiten lassen und bietet anderen Anlegerschützern einen aktiven Informationsaustausch an.

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Mittwoch, Januar 24, 2007

Verjährung: BGH hat die Rechte von Kapitalanlegern dramatisch gestärkt.

Alt-Ansprüche aus Überleitungsfällen vor dem 01.01.2001 sind nicht verjährt.
Nach den Feststellungen des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats sind die Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (sog. Überleitungsfälle), in den meisten Fällen nicht verjährt (Az. XI ZR 44/06). Denn in diesem Fällen kommt es für den Beginn der Verjährung entscheidend auf die Kenntnis des Anlegers vom Schaden und vom Schädiger an, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Das Urteil dürfte für mehr als 100.000 Kapitalanleger in Deutschland Bedeutung haben. Bis dato bestand wegen der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) zum neuen Verjährungsrecht die Rechtsunsicherheit, ob die vor dem 01.01.2002 entstandenen Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern seit dem 31.12.2004 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind. Das ist nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs nicht der Fall: Die Kapitalanleger können ihre Schadensersatzansprüche auch noch heute durchsetzen, wenn sie in den letzten drei Jahren keine Kenntnis vom Schaden und von dem Schädiger hatten.

„Und das“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei BGKS Rechtsanwälte, „gilt für die meisten Mandanten. Denn die Kapitalanlagen entwickeln sich in den meisten Fällen in den ersten Jahren scheinbar prognosegerecht.“ Und solange der Schaden nicht „sichtbar“ geworden ist, hat der Anleger keine Kenntnis davon.

BGKS-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert: „Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung die Meinung vieler Oberlandesgerichte bestätigt und für Rechtssicherheit gesorgt. Jetzt können wir vielen Mandanten grünes Licht für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche geben.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Januar 23, 2007

Situation für Anleger der First Real Estate spitzt sich zu.

Unternehmen steht offenbar kurz vor der Insolvenz – Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt weiter-
Die Düsseldorfer First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) steht nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte unmittelbar vor dem Aus.

Die FRE kommt bereits seit September 2006 ihren Zahlungsverpflichtungen aus den ausgegebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach. Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurde daher bereits für eine Vielzahl von Anlegern Klage beim zuständigen Amts- bzw. Landgericht Düsseldorf eingereicht. CLLB-Rechtsanwälte konnte als einer der ersten Kanzleien eine Verurteilung der FRE erreichen. Die Zwangsvollstreckung wurde bereits eingeleitet.

Bereits im Sommer 2006 räumte die FRE Liquiditätsschwierigkeiten ein und bat die betroffenen Anleger um Stundung der fälligen Zahlungen.

Tausende Anleger fürchten daher nun um ihre Ersparnisse. Seit vergangener Woche habe sich die Situation verschärft. Das Unternehmen sei teilweise telefonisch und per Fax nicht mehr erreichbar, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Liebl, von der Kanzlei CLLB in München
Die First Real Estate steht seit Jahren auf Warnlisten der Stiftung Warentest.

Seiten der FRE wurden bundesweit bei rund 8.000 Anlegern ca. 60 Millionen Euro eingesammelt.

Nachdem bereits im August des vergangenen Jahres fällige Zinszahlungen ausblieben, wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit 2005 gegen die FRE wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Januar 22, 2007

Sachwert Capital GmbH: Geld zurück wegen verbotener Bankgeschäfte!

BaFin ordnet Abwicklung der unerlaubten Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH an. Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Am 22.11.2006 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH (Graben-Neudorf) an. Ferner verpflichtete die BaFin das Unternehmen dazu, über die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen Bericht zu erstatten.

Die Sachwert Capital GmbH bot Kapitalanlegern an, sich als sog. „stille Gesellschafter“ an ihrer Gesellschaft zu beteiligen. Sie versprach den Anlegern, die eingezahlten Gelder mit jährlich mindestens 6 % zu verzinsen. Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche BaFin-Erlaubnis zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Sachwert Capital GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Maßnahmen der BaFin waren erforderlich, da die Sachwert Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat.

„Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH verbotene Bankgeschäfte“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „betroffene Kapitalanleger können deshalb nicht nur Rückzahlung ihres Anlagekapitals verlangen. Sie können sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Sachwert Capital GmbH" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Samstag, Januar 20, 2007

Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG - Prospektfehler und zu optimistische Prognosen

Mit dem Finanzieren von Prozessrisiken hohe Renditen bei kurzen Laufzeiten erzielen, lautet das Konzept der Juragent Prozesskostenfonds. Doch die Zweifel, ob es für die Fondanleger tatsächlich „Prozente von Justitia“ gibt, wie der Werbeslogan des Fonds verspricht, erhalten immer neue Nahrung. Nachdem Finanztest Ende 2006 den jüngsten Prozesskostenfonds auf seine Warnliste gesetzt hatte, berichtet das Magazin nun über ausbleibende Einnahmen und sich verlängernde Fonds-Laufzeiten. Obwohl sich Juragent nach eigenen Angaben vor Finanzierungsanfragen nicht retten könne, seien aussichtsreiche Prozesse offenbar rar, so Finanztest.

Doch die Probleme für den Börsenaspiranten Juragent, der derzeit seinen fünften Fonds plant, könnten noch größer werden. Unzufriedene Anleger könnten alsbald erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die Juragent und ihre Verantwortlichen geltend machen, denn das Finanzamt beabsichtigt, beim Vierten Prozesskostenfonds die steuerliche Anerkennung der Verluste im Investitionsjahr zu verweigern. In einem Rundschreiben an die Gesellschafter wies die Treuhänderin des Fonds im November 2006 darauf hin, dass nach Ansicht der Berliner Finanzverwaltung die erheblichen Anfangsverluste auf die gesamte geplante Laufzeit des Fonds gleichmäßig zu verteilen seien. Nach Meinung des Heidelberger Anlegeranwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Mathias Nittel wird im Prospekt auf diesen Umstand nicht in ausreichender Form hingewiesen. „Da diese Rechtsaufassung des Finanzamtes den Fondsverantwortlichen spätestens im Herbst des vergangenen Jahres bekannt war“, so Anwalt Nittel, „stellt sich die Frage, warum noch immer mit unzureichenden Prospektdarstellungen und Berechnungsprogrammen gearbeitet wurde und wird, die dieser Rechtsauffassung nicht Rechnung tragen.“

Darüber hinaus fallen ganz erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Prospekt, den darin enthaltenen Verträgen und der tatsächlichen Praxis der Prozessfinanzierung durch die Juragent AG auf. Während laut Prospekt und dem zwischen Fonds und Juragent AG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag der Fonds mit 30 % am wirtschaftlichen Erfolg finanzierter Prozesse profitieren soll, bietet die Juragent AG auf ihrer Internetseite Prozessfinanzierungen mit einer Gewinnbeteiligung von 20 – 30 % an. Bei höheren Streitwerten werden sogar noch geringere Margen in Aussicht gestellt. „Die Anleger werden, wenn dies tatsächlich so praktiziert wird, über grundlegende wirtschaftliche Eckpunkte der Fondsbeteiligung getäuscht“, weshalb nach Ansicht von Anwalt Nittel „Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler gegeben sein dürften“.

Dass die Erlöse der Fonds bisher weit hinter den prospektierten Werten zurückbleiben, ist auch darauf zurückzuführen, dass es der Juragent AG, wie sie in ihrer Leistungsbilanz vom Juni 2006 einräumt, nicht gelungen ist, ausreichend Verfahren mit einem für einen bedeutsamen Rückfluss erforderlichen Volumen abzuschließen. Für Anlegeranwalt Nittel ist es angesichts dieses Eingeständnisses unverständlich, dass die zu optimistischen Prognosen der Vorgängerfonds im aktuellen Fondsprospekt fortgeschrieben werden. „Auch diese angesichts der bisherigen Entwicklung völlig unrealistische Darstellung der Ertragserwartungen begründet meiner Meinung nach Schadenersatzansprüche der Anleger.“

Gesellschaftern der Juragent Prozessfinanzierungsfonds rät der Heidelberger BSZ® Vertrauensanwalt daher, ihre Ansprüche von erfahrenen Anwälten prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 19, 2007

TSI Consulting – Wundersames Konzept der Geldvermehrung?

Die Gesellschaft verspricht die Vermittlung von Krediten, wobei der Kunde ein "Eigenkapital" im Voraus an die TSI bezahlen muss.

Wie ein BSZ® e.V. Vertrauensanwalt berichtet wurde einem von der Kanzlei vertretenen Kunden die Auszahlung des Darlehens bis spätestens Januar 2006 versprochen, ansonsten sollte das "Eigenkapital" zurückbezahlt werden. Der Kunde wartet bis heute vergeblich auf seinen Kredit, bzw. die Rückzahlung des vorausgezahlten "Eigenkapitals".

Soweit auch den Behörden bekannt ist vereinnahmten die Verantwortlichen der TSI sämtliche Kundengelder, die als Eigenkapital an die TSI überweisen wurden und brachten in keinem einzigen Fall einen Kredit zur Auszahlung. Herr Mark G. Schlag ist nunmehr angeblich um Schadenswiedergutmachung bemüht und hat die Rückzahlung der Einlagen angekündigt. Ob Schlag tatsächlich beabsichtigt, Rückzahlungen an seine Kunden zu tätigen und ob hierfür das noch vorhandene Vermögen der TSI ausreicht, ist noch nicht absehbar. Jedenfalls werden die Kunden der TSI nach wie vor hingehalten, um Zeit zu schinden.

Die TSI Consulting reagiert auf keinerlei Anschreiben. Es kursiert das Gerücht, dass ausschließlich diejenigen Kunden der TSI Rückzahlungen erhalten sollten, die nicht gegen die TSI aufbegehren, indem diese Strafanzeige erstatten oder deren Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Nach Erachtens der Rechtsanwälte wurde dieses Gerücht planmäßig von den Verantwortlichen der TSI verbreitet, um die Kunden von gerichtlichen Schritten abzuhalten. Untermauert wird dieser Standpunkt insbesondere dadurch, dass sich Herr Schlag bereits vor Wochen gegenüber dem mit den Ermittlungen betrauten Kripobeamten dahingehend äußerte, die Einlagen zurückzahlen zu wollen. Die Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen, sondern unverzüglich rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „TSI Consulting" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Januar 18, 2007

VIP Medienfonds: Anleger müssen Steuern nachzahlen

Fehlinformation durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften.

Nachdem das Finanzamt München den Grundlagenbescheid für die Film- und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und für die Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG mit Datum vom 12.01.2007 geändert hat, dürften die Anleger in naher Zukunft unangenehme Post bekommen. Wie die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes München auf unsere Nachfrage erklärt hat, werden die Grundlagenbescheide innerhalb der nächsten zwei Wochen an die Wohnsitzfinanzämter verschickt werden.

Für die Kommanditisten der VIP 3 und VIP 4 bedeutet das bittere Gewissheit darüber, dass die zunächst gesparten Einkommensteuern an die jeweiligen Finanzämter zurückgezahlt werden müssen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, die bereits mehrere Hundert Anleger vertreten, zeigt sich bestürzt aber nicht überrascht von dieser Tatsache:
„Nachdem die Geschäftsführung der VIP-Fonds noch mit Rundschreiben an die Anleger vom 10.01.2007 davon gesprochen hatte, das Finanzamt München würde mit der Versendung der Bescheide warten, bis über die Bestandskraft rechtliche Klarheit herrschen würde, hat sich diese Information auf unsere Nachfrage beim Finanzamt München nicht bestätigt. Innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen wird der Bescheid an alle Wohnsitzfinanzämter der Anleger versendet werden.“

„Jetzt wird in sehr naher Zukunft feststehen, dass die Gesellschafter der VIP 3 und VIP 4 mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Diese werden sich nach unseren Schätzungen prozentual wohl mindestens in Höhe der jeweiligen Steuersätze bewegen, Verzugszinsen nicht mitgerechnet, so Gieschen weiter. Damit werde abermals deutlich, dass die Anleger von der Geschäftsführung gar nicht oder unzureichend informiert werden.“ Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten haben, gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Zahlungen zunächst zu leisten und dann ggfs. zurückzufordern. Die richtige Alternative sollte jeder Anleger mit seinem Rechtsanwalt und dem Steuerberater für sich erarbeiten, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer aus der Kanzlei KTAG.

Dringender Handlungsbedarf besteht nach Auskunft von Gieschen auch bei den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die schuldübernehmenden Banken. Gieschen: „Es gilt die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend ab dem Datum des Beitritts. Somit besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schaden zu begrenzen. Anleger sollten ihre Ansprüche nunmehr geltend machen, um zu verhindern, dass ihren berechtigten Ansprüchen später die Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden kann.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Vergleichsangebote Insolvenzverwalter Nachmann bei den Falk Fonds 68 und 71

Bei den insolventen Falk Fonds 68 und 71 wurden die Anleger dieser beiden Fonds vom Insolvenzverwalter Josef Nachmann bereits außergerichtlich zur Rückzahlung angeblich zu Unrecht erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Zwischenzeitlich hat der Insolvenzverwalter bei beiden Fonds eine Vielzahl von Anlegern auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt.

Nunmehr liegen die ersten Vergleichsangebote des Insolvenzverwalters vor, die vorsehen, dass die Anleger entweder bis zum 28.2.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 55 % oder bis 31.7.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 60 % zurück bezahlen.

Die BSZ® Vertrauensanwälte aus der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten den von ihnen vertretenen Anlegern dazu, diese Vergleichsangebote nach derzeitigem Verfahrensstand nicht anzunehmen, da u.a. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die beratende Gesellschaft / den Anlageberater entgegen gehalten werden können.

Sämtliche von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurden im Zuge der Beratung, welche zum Erwerb dieser beiden Falk Fonds 68 und 71 führte, seitens der beratenden Gesellschaft / des Anlageberaters nicht über die Risiken dieser Beteiligungen, insbesondere das Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter aufgeklärt, wenn die Ausschüttungen faktisch eine Einlagenrückgewähr darstellen und nicht aus erwirtschafteten Gewinnen herrühren.

Diesen Schadensersatzansprüch wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beratungsgesellschaft / den Anlageberater, welche die Beteiligung an den Falk Fonds 68 und 71 zum Erwerb empfohlen hat, können Anleger nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte u.a. dem Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters entgegenhalten.

Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund weiterer Ansatzpunkte, welche gegen eine Haftung der Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen sprechen, raten CLLB Rechtsanwälte den von ihnen vertretenen Mandanten, auf das Einigungsangebot des Insolvenzverwalters derzeit nicht einzugehen."

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Mittwoch, Januar 17, 2007

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte reichen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG mehrere Klagen beim LG Hamburg ein.

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. Diese Warnung wurde in der neuesten Ausgabe der FinanzTest 02/07 wiederholt. In dem Bericht der FinanzTest 05/2005 hieß es bereits: „Finger weg von dieser Anleihe“. Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die EECH auf deren Warnliste gesetzt. FinanzTest geht in seinem aktuellen Bericht davon aus, dass auch die Rückzahlung der Anleihen in Gefahr ist.

Die EECH Group AG hatte bereits für das Jahr 2005 einen Konzernfehlbetrag in Höhe von € 3.100.632,22 sowie einen Bilanzverlust in Höhe von € 4.333.212,13 gemeldet. In der Bilanz sind zudem Verbindlichkeiten für die Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von € 62.309.967,42 gebucht.

Es ist fraglich, ob die Aktiva der EECH ausreichen, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach einem Vermerk der Wirtschaftsprüfer der EECH hängt die Werthaltigkeit von Forderungen der EECH über € 41.4 Mio. von der „zukünftigen Kapitalisierung der Schuldner“ ab. Die Zeitschrift BörseOnline bezeichnet diesen Vermerk der Wirtschaftsprüfer in ihrer Ausgabe 33/06 als „schockierend.“

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigten die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere der Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test“ begründet.

Nachdem seitens der EECH im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens die Kündigungen zurückgewiesen wurden, sahen sich die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger nun veranlasst, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dienstag, Januar 16, 2007

Falk-Fonds 71 u.a.: Anleger wehren sich gegen Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters

Gegenüber Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters zu erhaltenen Ausschüttungen wird - je nach Einzelfall - richtigerweise zu prüfen sein, inwieweit diesem Forderungsbegehren Rechtsansprüche, etwa wegen Falschberatung - auch Dritter- entgegengehalten werden können.

Es besteht allerdings die Möglichkeit die Klagebegründung der Insolvenzverwaltung bereits auf der rechtlichen Primärebene, d.h. zum Vortrag in der Klagebegründung selbst anzugreifen:
Soweit die Insolvenzverwaltung dem angerufenen Gericht den Rückforderungsbetrag in der Klagebegründung anhand rechnerisch einfacher Musterbeispiele vorrechnet, ist dies angreifbar und dürfte rechtlich nicht ausreichen, um qualifizierte Richter von der Schlüssigkeit des Klagebegehrens überzeugen.

Insbesondere wird der Insolvenzverwaltung abzuverlangen sein, darzulegen, welche Buchungsbewegungen des jeweiligen Investors stattgefunden haben und inwieweit diese in concreto das Eigenkapitalkonto der Beteiligungsgesellschaft involviert haben.

Darüber hinaus werden sich die Insolvenzverwalter entgegenhalten lassen müssen, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. deren Geschäftsführung aufgrund der Geschäftsabwicklung und Beteiligungsverwaltungen wissen musste, wie es um die Eigenkapitalentwicklung stand. Das deutsche Zivilrecht sieht Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Rückforderung von Leistungen vor, die in Kenntnis mangelnder Leistungspflicht erbracht worden sind.

Die Tatsache, dass - zumindest in Einzelfällen - die Insolvenzverwaltung Prozesskostenhilfe für derartige Verfahren beantragt, um damit auf Kosten des Steuerzahlers derartige diese Prozesse durchzusetzen, ist ein weiterer pikanter Aspekt dieser Verfahren.

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Finanzamt München II ändert Grundlagenbescheide bei VIP 3 und 4

Die Geschäftsführung der VIP-Medienfonds 3 und 4, die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH, schreibt in diesen Tagen alle 11.000 Gesellschafter der Fonds an und informiert diese über die Änderung der Grundlagenbescheide durch das FA München II. Die betreffenden Bescheide sind den Schreiben beigefügt. Aus der Sicht der Geschäftsführung handelt es sich um, Zitat aus den Schreiben: „Unannehmlichkeiten“ bei den Fonds. Tatsächlich sind mit dieser Untertreibung horrende Steuernachzahlungen gemeint, die auf die Anleger zukommen könnten.

Hintergrund ist, dass nahezu sämtliche durch VIP geltend gemachten Verluste vom Finanzamt aberkannt wurden. Die logische Folge wäre die Versendung von geänderten Steuerbescheiden der Wohnsitzfinanzämter an die Gesellschafter. Ob es so weit kommt, ist aus Sicht der Geschäftsführung zwar fraglich, angeblich soll die Münchener Finanzverwaltung geäußert haben, die Bescheide zunächst nicht an die Wohnsitzfinanzämter weiterzuleiten, –gleichwohl wird den Anlegern bereits jetzt empfohlen, erstmal die Steuern nachzuzahlen, um die drohenden Verzugszinsen gegenüber dem Finanzamt zu reduzieren. Gleichzeitig wolle man alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch die Anerkennung der Verluste zu erreichen.

Glanz und Glamour werden die Kapitalanleger wohl künftig nicht mehr primär mit dem Filmgeschäft verbinden: 2003 und 2004 wurden die Medienfonds VIP 3 und 4 als so genannte Steuersparmodelle vertrieben. Wer sich aus diesem Grund – mit mindestens 25.000,00 € – an den Fonds beteiligt hat und in den betreffenden Jahren durch entsprechende Verlustzuweisungen erhebliche Steuervorteile genießen durfte, dürfte nunmehr unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgefunden haben.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte KTAG Rechtsanwälte sehen die Informationspolitik der VIP-Geschäftsführung kritisch: RA Gieschen: „Noch immer werden die Anleger von VIP beruhigt, statt sie rechtzeitig auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bei VIP 3 dürfte über dieses hin- und her nunmehr die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche eingetreten sein. Obwohl die geänderten Bescheide bereits am 14.12.2006 bei der Steuerberatungsgesellschaft eingegangen sind, hat die Geschäftsführung erst mit Schreiben vom 10.01.2007 die Anleger informiert. Im Hinblick auf die Verjährungsproblematik ist dadurch fast ein Monat verstrichen, in dem Anleger ihre Ansprüche hätten geltend machen können“, so Gieschen weiter.

Soweit die VIP-Anwälte in der Vergangenheit in den Zivilverfahren argumentierten, es sei noch kein Steuerschaden entstanden, dürfte diese Aussage wohl zukünftig nicht mehr haltbar sein. Gieschen: „Die Wahrscheinlichkeit eines Finanzdesasters für die Anleger ist durch die Änderung der Grundlagenbescheide nochmals erheblich gestiegen.

Wenn die Anleger jetzt das von VIP geführte Verfahren vor den Finanzgerichten abwarten, dürften endgültig alle Ansprüche gegen die Fondsverantwortlichen verjährt sein. Schon jetzt sind erste Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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