Mittwoch, Januar 17, 2007

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte reichen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG mehrere Klagen beim LG Hamburg ein.

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. Diese Warnung wurde in der neuesten Ausgabe der FinanzTest 02/07 wiederholt. In dem Bericht der FinanzTest 05/2005 hieß es bereits: „Finger weg von dieser Anleihe“. Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die EECH auf deren Warnliste gesetzt. FinanzTest geht in seinem aktuellen Bericht davon aus, dass auch die Rückzahlung der Anleihen in Gefahr ist.

Die EECH Group AG hatte bereits für das Jahr 2005 einen Konzernfehlbetrag in Höhe von € 3.100.632,22 sowie einen Bilanzverlust in Höhe von € 4.333.212,13 gemeldet. In der Bilanz sind zudem Verbindlichkeiten für die Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von € 62.309.967,42 gebucht.

Es ist fraglich, ob die Aktiva der EECH ausreichen, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach einem Vermerk der Wirtschaftsprüfer der EECH hängt die Werthaltigkeit von Forderungen der EECH über € 41.4 Mio. von der „zukünftigen Kapitalisierung der Schuldner“ ab. Die Zeitschrift BörseOnline bezeichnet diesen Vermerk der Wirtschaftsprüfer in ihrer Ausgabe 33/06 als „schockierend.“

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigten die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere der Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test“ begründet.

Nachdem seitens der EECH im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens die Kündigungen zurückgewiesen wurden, sahen sich die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger nun veranlasst, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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