Mittwoch, Februar 07, 2007

VIP-Medienfonds: „Jetzt ist es passiert!“ - Finanzamt verschickt geänderte Steuerbescheide

Der erste Anleger der VIP-Medienfonds hat von seinem Wohnsitzfinanzamt einen geänderten Einkommenssteuerbescheid erhalten. Das teilten die Rechtsanwälte und BSZ® Vertrauensanwälte von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei KTAG in Bremen mit. Darin fordert das Amt im baden-württembergischen Weinheim mehr als 15.000 Euro von einem betroffenen Anleger zurück; Zahlungsziel: 5. März 2007. Die Fonds-Verantwortlichen hatten kürzlich noch behauptet, es sei gegenwärtig nicht mit beitreibenden Maßnahmen der Finanzämter zu rechnen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: „Eine völlige Fehleinschätzung, wie sich jetzt zeigt.“

Für die KTAG – Anwälte war die Entwicklung bereits seit Monaten absehbar und so sicher wie das Amen in der Kirche. Gieschen: „Erst wurde der Grundlagenbescheid geändert, dann folgt zwangsläufig der Änderung der individuellen Einkommenssteuerbescheide.“ Anfangs hätten die Fondsverantwortlichen sogar noch behauptet, die Finanzverwaltung würde keine geänderten Bescheide verschicken. “Unsere Nachfrage beim zuständigen Finanzamt machte dagegen sehr schnell deutlich, da wird nicht lange gefackelt.“

Besonders ärgerlich für die Betroffenen, Steuerschulden sind sofort fällig. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Anleger sollten aber auf jeden Fall umgehend die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen.

Wenn jetzt die Finanzämter die Steuernachzahlungen eintreiben, sei das für viele Anleger eine Katastrophe, sagt Gieschen. KTAG vertritt in dieser Sache mittlerweile mehr als 300 Mandanten, darunter auch Anleger, die zum Beispiel nach ihrem Ausscheiden aus dem Job, hohe Abfindungen bei VIP investierten und gegenwärtig nicht liquide seien, um die erheblichen Steuernachzahlungen zu begleichen: „Die müssen sich wohlmöglich jetzt Geld leihen, damit sie die Nachforderungen des Finanzamts begleichen können.“

Wie Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen außerdem mitteilte, sind für Ende März Gesellschafterversammlungen bei den VIP-Medienfonds angekündigt. „Wegen der dramatischen Entwicklung kann ich allen Anlegern nur dringend raten, persönlich an den Versammlungen teilzunehmen oder zumindest eine Vertrauensperson zu schicken.“

Die VIP-Verfahren vor den Straf- und Finanzgerichten können sich über Jahre hinziehen. Der Prozess gegen Schmid könnte darüber hinaus Signalwirkung haben. Laut Gieschen haben auch zahlreiche andere Filmfonds in Deutschland mit ähnlichen Finanzierungsmodellen gearbeitet: „Es dürften insgesamt etwa 30.000 Anleger um ihre Steuervorteile bangen.“

In den vergangenen Jahren sollen rund zwei Milliarden Euro in Filmfonds geflossen sein, die in der Mehrheit US-Produktionen finanziert haben. Gieschen: „Der deutsche Fiskus finanzierte Hollywood.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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