Fünf Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Landgericht Leipzig nunmehr die strafrechtliche Anklage gegen den ehemaligen Vorstand und den Mehrheitsaktionär der WBG Leipzig West wegen Betruges zugelassen. Der Ausgang des Strafverfahrens ist für die geschädigten Anleger auch insofern von Interesse, da dieser möglicherweise Auswirkungen auf geltend zu machende Schadensersatzansprüche haben kann.
Sollten die ehemaligen Geschäftsführer wegen Betrugs zu Lasten der Anleger verurteilt werden, können Anleger hieraus grundsätzlich auch eigene Schadenersatzansprüche ableiten, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.
Wie bereits mehrfach gemeldet, ist die WBG Leipzig West AG im September 2006 insolvent geworden. Schätzungsweise 30.000 Anleger haben in Folge dessen ihr investiertes Kapital verloren. Inwieweit im laufenden Insolvenzverfahren eine nennenswerte Quote erzielt werden kann, ist fraglich.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die mehrere hundert Anleger der WBG Leipzig West vertritt, hat deshalb bereits im Jahr 2006 Klagen gegen die jetzt angeklagten Personen erhoben. Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte glaubt, dass auf Grund des jetzt beginnenden Strafverfahrens auch die Anleger, die die Entwicklung noch abwarten wollen, nunmehr ihre Ansprüche geltend machen sollten.
Anleger der WBG Leipzig West, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten auf jeden Fall das Bestehen von Schadensersatzansprüchen überprüfen lassen, um im Rahmen einer Verurteilung schnell auf die möglicherweise durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Gelder zurückgreifen können. Aufgrund des im deutschen Zivilrecht geltenden „Windhundprinzips“ können regelmäßig nur die Anleger finanziell entschädigt werden, die sich frühzeitig um die Durchsetzung ihrer Ansprüche in titulierter Form bemühen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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