Freitag, Januar 19, 2007

TSI Consulting – Wundersames Konzept der Geldvermehrung?

Die Gesellschaft verspricht die Vermittlung von Krediten, wobei der Kunde ein "Eigenkapital" im Voraus an die TSI bezahlen muss.

Wie ein BSZ® e.V. Vertrauensanwalt berichtet wurde einem von der Kanzlei vertretenen Kunden die Auszahlung des Darlehens bis spätestens Januar 2006 versprochen, ansonsten sollte das "Eigenkapital" zurückbezahlt werden. Der Kunde wartet bis heute vergeblich auf seinen Kredit, bzw. die Rückzahlung des vorausgezahlten "Eigenkapitals".

Soweit auch den Behörden bekannt ist vereinnahmten die Verantwortlichen der TSI sämtliche Kundengelder, die als Eigenkapital an die TSI überweisen wurden und brachten in keinem einzigen Fall einen Kredit zur Auszahlung. Herr Mark G. Schlag ist nunmehr angeblich um Schadenswiedergutmachung bemüht und hat die Rückzahlung der Einlagen angekündigt. Ob Schlag tatsächlich beabsichtigt, Rückzahlungen an seine Kunden zu tätigen und ob hierfür das noch vorhandene Vermögen der TSI ausreicht, ist noch nicht absehbar. Jedenfalls werden die Kunden der TSI nach wie vor hingehalten, um Zeit zu schinden.

Die TSI Consulting reagiert auf keinerlei Anschreiben. Es kursiert das Gerücht, dass ausschließlich diejenigen Kunden der TSI Rückzahlungen erhalten sollten, die nicht gegen die TSI aufbegehren, indem diese Strafanzeige erstatten oder deren Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Nach Erachtens der Rechtsanwälte wurde dieses Gerücht planmäßig von den Verantwortlichen der TSI verbreitet, um die Kunden von gerichtlichen Schritten abzuhalten. Untermauert wird dieser Standpunkt insbesondere dadurch, dass sich Herr Schlag bereits vor Wochen gegenüber dem mit den Ermittlungen betrauten Kripobeamten dahingehend äußerte, die Einlagen zurückzahlen zu wollen. Die Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen, sondern unverzüglich rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „TSI Consulting" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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