Freitag, Februar 02, 2007

Die BaFin untersagt Herrn Stefan Echle das Einlagengeschäft - 1,7 Mio EUR Anlegergelder betroffen

Am 31. Oktober 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Stefan Echle untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zugleich hat sie Herrn Echle aufgegeben, die unerlaubten Geschäfte abzuwickeln. Am 22. Dezember 2006 wurde Herr Dr. Tibor Braun aus Stuttgart zum Abwickler für die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte bestellt, da Herr Echle seinen Abwicklungsverpflichtungen nicht freiwillig nachgekommen ist.

In der Pressemitteilung der BaFin vom 29.01.2007 heißt es, dass „Herr Echle auf der Grundlage von typisch stillen Beteiligungsverträgen Anlegergelder entgegen nahm, für die eine Verlustteilnahme am Unternehmensergebnis vertragsgemäß ausgeschlossen war. Dabei trat er sowohl unter eigenem Namen als auch unter den Namen "Becker+Echle Sparberatung, Spar-, Bauspar- und Versicherungsvermittlung e. K." sowie "Becker+Echle OHG" auf. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen besteht ein Einlagevolumen in Höhe von rund 1,7 Mio. €“.

Nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) bedarf das Betreiben von Bankgeschäften der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ein Bankgeschäft in diesem Sinn ist auch die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Die Vorschrift ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Schutzgesetz zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers im Sinn des § 823 Abs. II Bürgerliches Gesetzbuch. Betroffene Anleger sollten daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt überprüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Echle/Becker+Echle OHG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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