Donnerstag, Januar 18, 2007

Vergleichsangebote Insolvenzverwalter Nachmann bei den Falk Fonds 68 und 71

Bei den insolventen Falk Fonds 68 und 71 wurden die Anleger dieser beiden Fonds vom Insolvenzverwalter Josef Nachmann bereits außergerichtlich zur Rückzahlung angeblich zu Unrecht erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Zwischenzeitlich hat der Insolvenzverwalter bei beiden Fonds eine Vielzahl von Anlegern auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt.

Nunmehr liegen die ersten Vergleichsangebote des Insolvenzverwalters vor, die vorsehen, dass die Anleger entweder bis zum 28.2.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 55 % oder bis 31.7.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 60 % zurück bezahlen.

Die BSZ® Vertrauensanwälte aus der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten den von ihnen vertretenen Anlegern dazu, diese Vergleichsangebote nach derzeitigem Verfahrensstand nicht anzunehmen, da u.a. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die beratende Gesellschaft / den Anlageberater entgegen gehalten werden können.

Sämtliche von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurden im Zuge der Beratung, welche zum Erwerb dieser beiden Falk Fonds 68 und 71 führte, seitens der beratenden Gesellschaft / des Anlageberaters nicht über die Risiken dieser Beteiligungen, insbesondere das Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter aufgeklärt, wenn die Ausschüttungen faktisch eine Einlagenrückgewähr darstellen und nicht aus erwirtschafteten Gewinnen herrühren.

Diesen Schadensersatzansprüch wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beratungsgesellschaft / den Anlageberater, welche die Beteiligung an den Falk Fonds 68 und 71 zum Erwerb empfohlen hat, können Anleger nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte u.a. dem Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters entgegenhalten.

Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund weiterer Ansatzpunkte, welche gegen eine Haftung der Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen sprechen, raten CLLB Rechtsanwälte den von ihnen vertretenen Mandanten, auf das Einigungsangebot des Insolvenzverwalters derzeit nicht einzugehen."

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: