Donnerstag, Februar 01, 2007

VIP Medienfonds 3 und 4 – Finanzamt München II versendet am 01.02.2007 geänderte Grundlagenbescheide an die Wohnsitzfinanzämter.

Steuernachzahlungen stehen nun unmittelbar bevor!

Auf Nachfrage der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte teilte das für die VIP Medienfonds 3 & 4 zuständige Finanzamt München II mit, dass betreffend den VIP 3 bereits am 24.01.2007 der geänderte Grundlagenbescheid an die Wohnsitzfinanzämter verschickt wurde.

Der geänderte Grundlagenbescheid zum VIP 4 wird am 01.02.2007 an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter übermittelt.

Die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamts München II teilte weiter mit, dass die Wohnsitzfinanzämter in Kürze entsprechende Folgebescheide an die Gesellschafter verschicken werden.

Die Gesellschafter haben daher nun unmittelbar mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen, da durch die geänderten Grundlagenbescheide die von den Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt wurden.

Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die demnächst einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten werden, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der Forderungen prüfen lassen.

Neben den Steuernachzahlungen drohen den Gesellschaftern auch Verzugszinsen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. „Für die betroffenen Anleger bestehen gegenüber der Finanzverwaltung verschiedene Handlungsoptionen.“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Die richtige Alternative muss aber individuell mit dem betroffenen Anleger abgestimmt werden.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Biebl weiter.

Handlungsbedarf besteht nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aber auch hinsichtlich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen und gegenüber den finanzierenden Banken. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kannzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der VIP-Medienfonds.

Darüber hinaus kommen nach wie vor Beratungshaftungsansprüche gegen Anlageberater in Betracht, wenn diese über die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen späteren steuerlichen Aberkennung im Besonderen, nicht hingewiesen haben.

Betroffene Anleger sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ihre berechtigten Ansprüche nunmehr zeitnah anmelden, um zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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