Sonntag, Februar 11, 2007

First Real Estate-Insolvenz: Anleger-Interessen bündeln!

Das Ziel der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ ist unter anderem, möglichst viele Stimmen von Anlegern zu bündeln, damit die BSZ®-Anlegerschutzanwälte das Insolvenzverfahren im Sinne der Anleger beeinflussen können.

Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf unter dem Az: 501 IN 31/07 seit dem 06.02.2007 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Winfried Andres aus Düsseldorf bestellt. Die ca. 8.000 Anleger bei FRE warten teilweise schon seit vielen Monaten auf die Rückzahlung fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen und fragen sich jetzt, wie es wohl weitergeht.

Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Zur Zeit können zur möglichen Insolvenzquote noch keine Angaben gemacht werden, erst im Laufe der nächsten Monate wird sich zeigen, wie umfangreich die Vermögenswerte bei FRE waren. Auch ist möglich, dass der Immobilienbestand von FRE werthaltig genug ist, damit Anleger wenigstens einen Teil ihres Kapitals als Insolvenzquote zurückerhalten werden.

Einfluss auf das Insolvenzverfahren kann dabei insbesondere durch den sog. Gläubigerausschuss genommen werden, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Nur durch den Gläubigerausschuss ist es möglich, dass den Interessen der Anleger ein Gegengewicht entgegen gesetzt wird zu möglichen anderen Gläubigern wie z.B. Banken.

„Davon unabhängig sollten Anleger auf jeden Fall auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, d.h., Initiatoren, Geschäftsführer, Hintermänner, etc. prüfen lassen, da Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und eventuell auch aus Kapitalanlagebetrug durchaus wahrscheinlich sind, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc, BSZ®-Vertrauensanwalt.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ lässt die Interessen betroffener FRE-Anleger durch zwei renommierte und bekannte Anlegerschutzkanzleien- Dr. Rohde & Späth (Berlin) und CLLB (München) vertreten, um die optimale Betreuung und Vertretung Geschädigter sicher zu stellen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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