Dienstag, Februar 06, 2007

VIP Medienfonds: Handlungsbedarf für Anleger

Commerzbank AG verzichtet bis Ende des Jahres auf die Erhebung der Einrede der Verjährung; Betriebsfinanzamt verschickt geänderte Grundlagenbescheide an Wohnsitzfinanzämter.

Die Commerzbank AG als größter Vertriebspartner der VIP Medienfonds 3 und 4 hat mit Schreiben an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vom 02. Februar 2007 erklärt, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bezüglich dieser Medienfonds bis 31.12.2007 zu verzichten.

Für die Anleger bedeutet dies aber keineswegs, dass sie gefahrlos untätig bleiben können. Denn im Zusammenhang mit den VIP Medienfondsbeteiligungen 3 und 4 laufen die Verjährungsfristen gegenüber den anderen möglichen Anspruchsgegnern weiter. Der Verjährungsverzicht der VIP Vermögensberatung GmbH läuft beispielsweise am 31.03.2007 aus.

Prospekthaftungsansprüche bei den VIP Medienfonds verjähren ein halbes Jahr (VIP 3) bzw. ein Jahr (VIP 4) nach Kenntnis des Prospektmangels bzw. 3 Jahre (VIP 3 und VIP4) nach Erwerb. Daneben kommen Schadenersatzansprüche wegen deliktischer Haftung in Betracht, für die andere Verjährungsfristen gelten.

Gegen Herrn Andreas Schmid, dem Initiator der VIP Medienfonds wird in naher Zukunft aller Voraussicht nach das Strafverfahren vor dem Landgericht München I durchgeführt. Wie die Süddeutsche Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 3./4. Februar 2007 berichtet, liegt die 498 Seiten umfassende Anklageschrift dem Landgericht zur Zulassung vor.

Aber nicht nur Herrn Andreas Schmid sondern auch den Anlegern droht Ungemach: Das Finanzamt München II als zuständiges Betriebsfinanzamt hat mittlerweile die geänderten Grundlagenbescheide betreffend die Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 & 4 GmbH & Co. KG an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter versandt hat. Damit drohen den betroffenen Anlegern nun unmittelbar erhebliche Steuernachzahlungen und gemäß § 233a AO zusätzlich die Zahlung von Zinsen auf die Steuernachforderungen in Höhe von 6 % p.a.

Durch die geänderten Grundlagenbescheide werden die von den beiden Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste größtenteils aberkannt. Nach den gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung sind von den Wohnsitzfinanzämtern nunmehr geänderte Folgebescheide (=Einkommensteuerbescheide) zu erlassen. Den betroffenen Anlegern wird daher wahrscheinlich in Kürze das zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid zustellen, in dem die Anleger zu entsprechender Steuernachzahlung nebst den hierfür angefallenen Zinsen aufgefordert werden.

Viele Anleger können hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte haben im Vorgriff auf die zu erwartenden Bescheide des Finanzamtes bereits zwei Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, um die steuerlichen Interessen der Anleger gegenüber dem Finanzamt zu wahren. Welche Handlungsoption die für den Anleger die bessere ist, hängt von dessen Vermögenssituation ab und muss deshalb individuell abgestimmt werden. Gerne beraten Sie daher die Rechtsanwälte und BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Ralf Biebl hinsichtlich eines Vorgehens gegen die Finanzverwaltung. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch auch eine Beratung hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Herrn Andreas Schmid und weitere mögliche Anspruchsgegner.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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