Dienstag, Januar 23, 2007

Situation für Anleger der First Real Estate spitzt sich zu.

Unternehmen steht offenbar kurz vor der Insolvenz – Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt weiter-
Die Düsseldorfer First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) steht nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte unmittelbar vor dem Aus.

Die FRE kommt bereits seit September 2006 ihren Zahlungsverpflichtungen aus den ausgegebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach. Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurde daher bereits für eine Vielzahl von Anlegern Klage beim zuständigen Amts- bzw. Landgericht Düsseldorf eingereicht. CLLB-Rechtsanwälte konnte als einer der ersten Kanzleien eine Verurteilung der FRE erreichen. Die Zwangsvollstreckung wurde bereits eingeleitet.

Bereits im Sommer 2006 räumte die FRE Liquiditätsschwierigkeiten ein und bat die betroffenen Anleger um Stundung der fälligen Zahlungen.

Tausende Anleger fürchten daher nun um ihre Ersparnisse. Seit vergangener Woche habe sich die Situation verschärft. Das Unternehmen sei teilweise telefonisch und per Fax nicht mehr erreichbar, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Liebl, von der Kanzlei CLLB in München
Die First Real Estate steht seit Jahren auf Warnlisten der Stiftung Warentest.

Seiten der FRE wurden bundesweit bei rund 8.000 Anlegern ca. 60 Millionen Euro eingesammelt.

Nachdem bereits im August des vergangenen Jahres fällige Zinszahlungen ausblieben, wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit 2005 gegen die FRE wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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