Mittwoch, Februar 07, 2007

Bayern ist doch kein „Eldorado für Kapitalanlagebetrüger“

Die Bayerische Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die kurze strafrechtliche Verjährung von Delikten des Kapitalanlagebetruges von 6 Monaten abgeschafft wird. Das Bayerische Pressegesetz wird entsprechend geändert und den Regelungen im übrigen Bundesgebiet angepasst. Künftig verjähren in Bayern, wie auch in allen anderen Bundesländern, diese Delikte in 5 Jahren.

Zu diesem Sachverhalt hat der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (BSZ® e.V.) den BSZ® Vertrauensanwalt und Rechtsanwalt Veil von der Kanzlei Mattil & Kollegen um eine Stellungnahme gebeten:

Zum Hintergrund:
Die bayerischen Staatsanwälte und Gerichte haben das Bayerische Pressegesetz auch auf Verkaufsprospekte von Publikumsfonds und andere Produkte des Kapitalmarktes - sinnwidrig - angewendet. Kapitalanlagebetrug verjährte daher in Bayern exklusiv binnen 6 Monate (!) nach Veröffentlichung des Prospektes; in den anderen Bundesländern verjährten diese Straftaten erst nach 5 Jahren. Die von der Presse im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die Infomatec-Verantwortlichen bereits im Jahr 2003 so bezeichnete "peinliche Gesetzeslücke", war Anlegerschützern der Kanzlei Mattil & Kollegen ein Dorn im Auge. Das Landgericht Augsburg urteilte in dem Infomatec-Strafprozeß, dass sich Bayern zu einem "Eldorado für Kapitalbetrüger" entwickele.

Da sich eingestellte Strafermittlungsverfahren negativ auf die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger auswirken, forderte Rechtsanwalt Ralph Veil aus der Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen das Bayerische Justizministerium sowie das Bayerische Innenministerium im Juli 2006 zu einer Klarstellung im Bayerischen Pressegesetz auf. Zunächst wurde "kein drängender gesetzgeberischer Handlungsbedarf" gesehen. Nun aber doch.

Rechtsanwalt Ralph Veil begrüßt den Vorstoß des Ministers und den Beweis, dass "München eben doch keine Weltstadt mit Herz für Kapitalanlagebetrüger" ist (Börse Online, Sept. 2006) und "Bayern" erst Recht "kein Eldorado für Kapitalanlagebetrüger" (SZ, August 2006).

Ohne die seit Jahren bekannte Gesetzeslücke und die überfällige Änderung des Bayer. Pressegesetzes würden in Bayern weiterhin Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrug nach 6 Monaten eingestellt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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