Mittwoch, Oktober 11, 2006

Immobilienkauf: BGH stärkt Rechte der Käufer bei Arglist

In einem vor kurzem veröffentlichtem Urteil (Az.: V ZR 173/05) hat der BGH entschieden, dass einem Käufer einer Immobilie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels auch bei nur kleinen Mängeln ein Rücktrittsrecht zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc (Real Estate), BSZ®-Vertrauensanwalt, hierzu: „Eine erhebliche Verbesserung der Rechtsposition von getäuschten Immobilienkäufern".

Im konkreten Fall hatten die Käufer für eine Eigentumswohnung inklusive Makler- und Notarkosten ca. 93.000 € bezahlt, Gewährleistungs- und Sachmängelansprüche wurden vertraglich ausgeschlossen. Nach einiger Zeit stellten die Käufer einen Feuchtigkeitsschaden fest, dessen Instandsetzung ca. 2.400 € gekostet hätte, sie verlangten daher Nachbesserung vom Verkäufer.

Nach Ablehnung durch den Verkäufer erklärten die Käufer ihren Rücktritt und verlangten die Rückabwicklung des gesamten Kaufs.

Da der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hatte, zu Recht, wie der BGH in seinem Urteil befand, denn laut BGH berechtigt auch eine arglistige Täuschung über unerhebliche Mängel zum Rücktritt und Schadensersatz. In der Urteilsbegründung wird dazu ausgeführt, dass „das Vertrauen des Verkäufers bei arglistiger Täuschung in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz verdiene".

Betroffene Käufer können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Immobilienrückabwicklung" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Freitag, Oktober 06, 2006

Schuldner von Hudson Advisors & Lone Star sollten Möglichkeiten von Vollstreckungsgegenklagen prüfen lassen.

Wie bereits der Presse zu entnehmen war, wurden seitens der amerikanischen Unternehmen Hudson Advisors und Lone Star eine Vielzahl von Darlehen der Hypo Real Estate, MHB-Bank aufgekauft. Datenschützer und Rechtsanwälte äußerten bereits mehrfach erhebliche Bedenken gegen die Praxis der Deutschen Banken, die Kundendaten an die jeweiligen Forderungsaufkäufer weiter zu geben.

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertritt ehemalige Kunden der HypoReal Estate, MHB-Bank u.a. gegenüber Forderungsaufkäufern.

„In einer Vielzahl von Fällen wurden die Darlehen nach Übernahme durch die amerikanischen Investoren außerordentlich gekündigt und die Zwangsvollstreckung angedroht, oder bereits eingeleitet.“ so BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron. Viele Kunden stünden daher vor dem finanziellen Ruin, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach Schilderung einiger Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind die Gründe für die seitens der Forderungsaufkäufer erklärten vorzeitigen Darlehenskündigung oftmals für die Kunden nicht nachvollziehbar.

Nach Darstellung der Mandanten wurden Zahlungsrückstände geltend gemacht, die sie sich zunächst nicht erklären konnten. Oftmals wurden zeitgleich mit der Kündigung Mieteinnahmen gepfändet und Zwangsverwaltungsanträge beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt. Nach Auffassung der BSZ® Anlegerschutzanwälte bedarf auch die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers.

Darlehensschuldner können sich bereits bei einer rechtswidrigen Androhung der Zwangsvollstreckung durch entsprechende Vollstreckungsgegenklagen wehren, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Erst jüngst konnte in einem vergleichbaren Fall durch die bloße Androhung einer solchen Klage durch die Kanzlei CLLB die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und damit die Wiederaufnahme von Vergleichsverhandlungen erreicht werden.

Anleger sollten daher neben den datenschutzrechtlichen Aspekten unbedingt prüfen lassen, welche Rechte ihnen gegenüber den Forderungsaufkäufern zustehen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Hudson Advisors & Lone Star“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dienstag, August 01, 2006

Anleger des MSF-Fonds können die Sektkorken knallen lassen.

Landgericht Berlin verurteilt den ehemaligen Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutigen Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) als Geschäftsführer des MSF-Fonds gleich in mehreren Verfahren
Das Landgericht Berlin (Az. 18 O 16/06 und Az 18 O 577/05) hat gestern zwei Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG, die Anleger des MSF Master Star Fund sind, Schadensersatz gegen Herrn Walter Rasch zugesprochen.
Am gestrigen und heutigen Tage wurden zudem noch weitere Klagen verhandelt, so dass die BSZ® Anlegerschutzanwälte kurzfristig mit weiteren 10 bis 15 obsiegenden Urteilen rechnet.
Die Begründung der Urteile liegt noch nicht vor. Rechtsanwalt André Tittel kommentiert diese Urteile: "Politiker, die mit ihrem guten Ruf für fragwürdige Kapitalanlagemodelle werben, haften nach unserer Ansicht zu Recht persönlich. Wir hoffen, dass diese Rechtsprechung ausgeweitet und verstärkt wird. Wir werden weitere jedenfalls die Klagen auf weitere Politiker ausweiten."
In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund.
Leider setzt insbesondere der Vertrieb seine Machenschaften nach wie vor fort. Seitens des Vertriebes wird vielen Anleger trotz Insolvenz noch versichert, dass die Gelder nicht verloren seien und Prozesse gegen die Fondsverantwortliche schlechte Erfolgsaussichten hätten. Diese Anleger laufen Gefahr, durch unwahre Information des ehemaligen Vertriebes ihre Ansprüche durch Verjährung "nochmals" zu verlieren.
Für diese Anleger dürften die Urteile ein deutliches und hoffentlich überzeugendes Argument sein.
Das Geschäftsmodell und die Vorgänge um den Fonds beurteilen die BSZ® Rechtsanwälte nach wie vor als skandalös. Letztlich wurden Anleger von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren.
Rechtsanwalt Tittel: "Unsere Meinung zu dem Geschäftsmodell ist: Die Anleger von heute sollten selbst die Abzocker von morgen finanzieren."
In welchem Maße die Anleger des Fonds übervorteilt wurden, lässt sich auch daran ermessen, dass von dem neuen Vertrieb allein für die Vermittlung von Mehrfachagenten fast 10 Millionen Euro bezahlt wurden. Dabei hat der neue Strukturvertrieb vorwiegend Vermittler des Vertriebes des Fonds, der Futura Finanz AG, angeworben. Der Insolvenzverwalter hat den Wert der Beteiligung an dem neuen Strukturvertrieb jedenfalls gerade mit 1 Euro angesetzt. Leider war dies bislang die einzige Investition des Fonds.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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„Problembank“ Reithinger im Visier der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen die Privatbank Reithinger mit Sitz in Singen am Bodensee. Im schlimmsten Fall droht die Entziehung der Bankerlaubnis.

Im Focus der Ermittlungen steht Herr Klaus Thannhuber, der Eigentümer der Bank. "Herr Thannhuber als Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an der Privatbank Reithinger (genügt) nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen", heißt es laut Handelsblattartikel vom 20.07.2006 in einem Behördenschreiben.

In Finanzkreisen gibt es die Befürchtung, die Privatbank Reithinger könnte in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten sein. Die Privatbank Reithinger ist nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Kundeneinlagen sind daher bis höchstens € 20.000,00 abgesichert.

Im Jahr 2003 war das Kreditinstitut aus dem Baden-Württembergischen Bankenverband ausgeschlossen worden. Der Grund: mehrfache Verstöße gegen Auflagen des Prüfverbandes sowie die Weigerung, sich prüfen zu lassen.

Laut Handelsblatt vom 28.07.2006 stehen die Menschen seit Ende der letzten Woche vor den Türen der Privatbank Reithinger Schlange, da sie um ihr Erspartes fürchten. Dort aber zeigt man sich unnachgiebig: Getreu dem Motto „Vertrag ist Vertrag“, lässt man die Bankkunden im Regen stehen.

Die Stuttgarter BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist schon seit längerer Zeit mit Rechtsfällen rund um die Privatbank Reithinger befasst. „Wir befürchten, dass die Privatbank Reithinger in die Insolvenz gehen könnte“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „Bankkunden mit einem Anlagekapital von mehr als € 20.000,00 sollten unbedingt ihr Geld abziehen. Weigert sich die Bank, sollte ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Reithinger Bank“anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Montag, Juli 31, 2006

Frankonia - Der Strom der Aussteiger reißt nicht ab

Immer mehr Gesellschafter der zu der Frankonia-Gruppe gehörenden Gesellschaften haben in den letzten Wochen und Monaten ihre Beteiligungen beendet berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).

Hierunter waren neben vielen so genannten atypisch stillen Gesellschaftern der Frankonia Wert bzw. Frankonia Sachwert AG auch immer mehr Kommanditisten der CSA Beteiligungsfonds KG.

Hauptgrund für den vorzeitigen Ausstieg war für viele, dass sie - aufgrund einer nur unzureichenden Beratung - erst im Nachhinein von den erheblichen (Haftungs-) Risiken erfahren haben, die mit diesen Beteiligungen verbunden sind. So besteht bei diesen Beteiligungen für den Anleger generell eine Haftung bis zur Höhe der Gesamteinlage. Da häufig die Einlagen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren in monatlichen Raten entrichtet werden sollen, und die Verträge erst seit einigen Jahren laufen, steht bei vielen Anlegern ein Großteil ihrer Einlagen noch aus.

Viele Anleger schätzen mittlerweile ihre Chancen nur noch als gering ein, am Ende der Laufzeit tatsächlich die in Aussicht gestellten Renditen zu erhalten. Sie wollen daher nicht mehr weiter in die Gesellschaften einzahlen und ihre Beteiligungen beenden - je eher, desto lieber.

Hierzu müssten die Anleger ihre Beteiligungen (vorzeitig) kündigen. Generell ist eine vorzeitige Kündigung der Beteiligungen in den Vertragsbedingungen der Frankonia nicht vorgesehen, bzw. mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Anleger verbunden. „In vielen Fällen“, so BSZ® Anlegerschautzanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar „ist es uns in letzter Zeit inzwischen gelungen, durch vergleichsweise Einigungen mit der Frankonia, für unsere Mandanten einen Ausstieg aus den Gesellschaften zu erreichen“. Dabei bekamen die Anleger auch noch einen erheblichen Teil ihrer bisherigen Einlagen erstattet. „Besonders erfreulich“ ist laut Rechtsanwalt Brüllmann, „dass bei rechtsschutzversicherten Gesellschaftern i.d.R. die Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt“.

Möglich gemacht hat dies u.a. eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2004 (Az: II ZR 354/02), die für Anleger die Möglichkeit eröffnet hat, bei atypisch stillen Beteiligungen Schadensersatz in Höhe der bisher geleisteten Einlagen zu verlangen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Frankonia Sachwert AG
anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Freitag, Juli 28, 2006

Geld für BFI-Bank Geschädigte: beträchtliches Immobilienvermögen beschlagnahmt!

Der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen ist es gelungen, gegen den Gründer und faktischen Geschäftsführer der in der Insolvenz befindlichen BFI Bank AG, Dr. Karl-Heinz Wehner, am 07.07.2006 einen Arrestbefehl des Landgerichts Würzburg zu erhalten, mit dem beträchtliches Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet wurde.

"Das Landgericht Würzburg ist davon überzeugt, dass Herr Dr. Wehner die Insolvenz der Bank persönlich zu verantworten hat", so Rechtsanwalt Mattil. Das Landgericht Würzburg hat den Durchgriff auf den ehemaligen Aufsichtsrat Dr. Wehner erlaubt und dessen nicht unbeträchtliches Immobilienvermögen zu Gunsten der Anleger beschlagnahmt.

Die BFI Bank wurde 1994 von dem Steuerberater Dr. Karl-Heinz Wehner gegründet, der die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden übernahm. Bis Anfang 2003 warb die BFI Bank ca. 66.000 Kleinanleger für Sparkonten und andere Bankgeschäfte an. Zunehmend ging die BFI Bank dazu über riskante Immobiliengeschäfte und Fonds zu finanzieren. Im April 2003 meldete die Bank das Insolvenzverfahren an. Viele Anleger verloren ihre Sparguthaben, die nur zum Teil von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erstattet wurden. Aufgrund krimineller Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilienfonds befindet sich Dr. Wehner in Haft in Würzburg

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Mittwoch, Juli 26, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Die Ereignisse überschlagen sich - Anleihegläubiger wissen nicht, was zu tun ist.

Nachdem das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 20.06.2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) bestellt hat, vergeht kein Tag, an dem nicht neue Nachrichten im Zusammenhang mit der wohl größten Anlegerpleite der Bundesrepublik erscheinen. Zuletzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig den bestehenden Haftbefehl gegen Jürgen Schlögel vollzogen und den 42-jährigen Haupteigner der WBG, der unter dem Verdacht der Untreue, des Betrugs sowie Insolvenzverschleppung steht, verhaftet.

Vom Insolvenzverwalter sind die rund 30.000 Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG allerdings noch nicht angeschrieben worden. Lediglich in einer Pressemitteilung auf der Homepage der WBG hat sich der Insolvenzverwalter an die Gläubiger gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass er „derzeit mit den verbundenen Unternehmen sowie den beteiligten institutionellen Gläubigern in Verhandlungen steht, um Möglichkeiten einer Sanierung der Unternehmen prüfen zu können“.

Die Rat suchenden Anleger wenden sich, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, an verschiedene Stellen, um dort zu erfahren, wie es jetzt weiter geht und wie sie an ihr Geld kommen. Häufig wird den Anlegern geraten, abzuwarten, bis sie vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung angeschrieben werden, ihre Forderung anzumelden berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Für die Forderungsanmeldung ist eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig. Das ist soweit richtig. Aber ist es auch sinnvoll, gänzlich auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten?

Nein! Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest zwei verschiedene „Gläubigergruppen“ gibt – die Banken einerseits, die grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen gegen die WBG haben und daher vorzugsweise zu befriedigen sind und die Anleihegläubiger andererseits.

Die verschiedenen Gläubigergruppen werden im Insolvenzverfahren zwangsläufig diametral entgegengesetzte Interessen verfolgen. Den Banken wird es letztendlich gleichgültig sein, zu welchem Preis die Immobilien der WBG verwertet werden können, so lange sie mit Ihren Forderungen vollständig befriedigt werden. Das Interesse der Anleger ist es aber, dass die Immobilien zu einem möglichst hohen Preis verkauft werden, damit für sie „unterm Strich“ auch noch was zu verteilen bleibt.

Um die Interessen der Anleger als Gruppe sinnvoll wahren zu können, macht es daher durchaus Sinn, dass ihre Stimmen von mit entsprechenden Spezialkenntnissen ausgestatteten Anwälten gebündelt in das Verfahren eingebracht werden. Nur so können sie den Banken und dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe begegnen. Mit aus diesem Grunde bietet der BSZ® e.V. betroffenen Anlegern die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG an.

Eine anwaltliche Vertretung ist aber auch noch aus einem Grund wichtig. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob eine Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West in Betracht kommt. Dadurch könnten möglicherweise die 120 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist grundsätzlich ein anerkennungswürdiger Ansatz. Es kann aber andererseits nicht sein, dass die Anleihegläubiger das Risiko tragen, dass der Versuch einer Sanierung scheitert und sie weniger erhalten, als bei einer konsequenten Zerschlagung der Vermögenswerte.

Schon deswegen ist es wichtig, dass in den Gläubigerversammlungen, in der diese Beschlüsse gefasst werden müssen, Vertreter handeln, die die möglicherweise weitreichenden Folgen richtig einschätzen und beurteilen können.

Die Frage des Anlegers, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte oder nicht, muss daher jeder für sich selbst beantworten. Zuletzt scheint die Beauftragung eines auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts auch noch aus einem anderen Grund sinnvoll. Der BSZ® Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Gegen den bereits inhaftierte Hintermann der WBG, Jürgen Schlögel, wird wegen Betrugs ermittelt; wir prüfen derzeit mit Hochdruck zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen Schlögel“.

Die Anleger sollten geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen rät der BSZ® e.V. den Betroffenen.
Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Quantensprung beim Anlegerschutz von Genussrechtszeichnern

Rechtsanwalt Dr. Kübler nimmt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMP Finanzdienstleistungen AG in einem Musterprozess die Revision zum BGH zurück. Damit steht jetzt rechtskräftig fest, dass den SMP-Genussrechtszeichnern erstrangige Schadensersatzforderungen zustehen.

Dem Revisionsverfahren beim BGH (Az. II ZR 334/05) war vorangegangen das von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) erstrittene Urteil des OLG Bamberg (Az. 8 U 75/04). In diesem jetzt rechtskräftigen Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die Genussrechte der SMP zwar eine Nachrangvereinbarung beinhalten, Schadensersatzansprüche der SMP-Genussrechtszeichner in der Insolvenztabelle aber im ersten Rang festzustellen sind. Rechtsanwalt Dr. Kübler hatte daraufhin die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das dortige „Musterverfahren“ wurde von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar stellvertretend für hunderte von anderen Verfahren betreut.

Am 29.05.2006 erließ der BGH einen einstimmigen Beschluss und wies darauf hin, dass die Revision offensichtlich unbegründet sei. Der BGH führte weiter aus, dass die Nachrangklausel nicht die streitgegenständliche Schadensersatzforderung erfasse. Rechtsanwalt Dr. Kübler nahm deshalb die Revision zurück.

„Diese höchstrichterliche Klarstellung hat weit reichende Konsequenzen für den Anlegerschutz bei Genussrechtszeichnern“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel, „unsere Kanzlei beobachtet schon seit längerer Zeit, dass am sog. Grauen Kapitalmarkt zahlreiche dubiose Genussrechts-Emittenten ihr Unwesen treiben. Im Falle der Pleite eines solchen Unternehmens sind die Geschädigten bislang leer ausgegangen. Der von uns erstrittenen Entscheidung ist zu verdanken, dass die Betroffenen zukünftig im Insolvenzverfahren nicht mehr rechtlos gestellt sind.“

Die BSZ® e. V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Im Focus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2005/2006 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Genussrechte“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Riesen Erfolg für Gallinat-Bank Kunden!

Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds.

Bank muss sich Falschberatung durch Anlageberater zurechnen lassen. Kunde kann wertlose Fondsbeteiligung an Bank übertragen. Bank trägt Risiko der Falschberatung.
Mit Urteil des Landgerichts Zwickau vom 01.06.2006 wurde die Gallinat-Bank in Essen zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobiliefonds verurteilt.

Die Bank wurde insbesondere verpflichtet, sämtliche bisher erhaltenen Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuführen. Im Gegenzug musste der Anleger lediglich seine wertlose Fondsbeteiligung auf die Bank übertragen.

Seitens des Gerichts wurde das Vorliegen eines sog. „Verbundenen Geschäfts“ festgestellt.

Die Bank müsse sich aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Anlageberater auch dessen Falschberatung zurechnen lassen, so das Gericht in seiner Begründung.

Zudem ging das Gericht davon aus, dass sich die Bank wohl auch falsche Prospektangaben entgegenhalten lassen müsse.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich in der Rechtsprechung nun aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ein Wandel vollzieht.

Nach Angaben von BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurden seitens der Gallinat-Bank eine Vielzahl von Beteiligungen an diversen Immobilienfonds finanziert.

„Anleger von geschlossenen Immobiliefonds, deren Beteiligung über ein Darlehen bei der Galliant-Bank oder einem anderen Kreditinstitut finanziert haben, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch Ihnen Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank zustehen“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gallinat-Bank“ anschließen.
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Mittwoch, Juli 19, 2006

Aktuelle Urteile lassen Anleger hoffen: Ansprüche gegen „Göttinger Gruppe“ nicht verjährt!

Securenta-Anleger können unter bestimmten Umständen ihre Schadensersatzansprüche bis Ende Dezember 2007 geltend machen. Das hat nach Angaben der BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte KTAG Rechtsanwälte Bremen/Berlin das Landgericht Göttingen festgestellt. Rechtsanwalt Mathias Hufländer: „Die Richter haben unsere Rechtsauffassung geteilt, dass Anleger ohne Kenntnis schadensbegründender Umstände ihre Ansprüche auch weiterhin geltend machen können.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Jahr 2004 erstmals zugunsten Securenta-Geschädigter entschieden, als er höchstrichterlich feststellte, dass Anleger ihre Einlage in Form eines Schadensersatzanspruches wegen Falschberatung zurückfordern könnten. Hufländer: „Allerdings war bislang umstritten, wann diese Ansprüche verjähren.“ Nun habe das Göttinger Landgericht die Frist präzisiert. Danach hätten die Anleger erst durch das BGH-
Urteil von ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis erlangt und nicht etwa schon durch ein Informationsschreiben der Securenta AG aus dem April 2000. Dadurch hätten zahlreiche Geschädigte, die ihre Ansprüche bereits für verjährt hielten, wieder eine neue Chance.

In den Neunziger Jahren hatte die Göttinger Gruppe / Securenta AG Tausende von Gesellschaftsbeteiligungen an Kleinanleger vertrieben. Die Anleger sollten sich über Laufzeiten von zehn bis 40 Jahren als atypische stille Gesellschafter an verschiedenen Unternehmenssegmenten beteiligen. Zur Auswahl standen Einmal- und Ratenanlagen oder eine Kombination aus beiden Anlageformen. Am Ende der Laufzeit sollte das so genannte Auseinandersetzungsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt werden.

In den Beratungsgesprächen seien allerdings die Risiken der Anlage größtenteils verschwiegen worden, sagt BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens: „Als Gesellschafter der Göttinger Gruppe waren die Anleger eben nicht nur an den Gewinnen, sondern insbesondere an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt“. Die Meisten hätten am Ende der Laufzeit sogar nachschießen müssen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät Anlegern, die ihre Einlage schon abgeschrieben hatten, prüfen zu lassen, ob sie von dem von den BSZ® Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteil profitieren können.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Banken und Vermögensverwaltern drohen Kundenforderungen in Milliardenhöhe

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. sieht Riesenchance für Bankkunden, und begrüßt die Stärkung der Kundenrechte durch das Urteil des Schweizer Bundesgerichts.

Auf Vermögensverwalter und Banken in Deutschland und in der Schweiz kommen möglicherweise Kundenforderungen in Milliardenhöhe zu. Etwa 81 % aller Schweizer Vermögensverwalter leiten Provisionen, welche sie von Dritten im Rahmen der Ausführung ihres Auftrags erhalten, nicht an ihre Kunden weiter. Wenn man sich vorstellt, dass ungefähr 28,5 % ihrer Einnahmen aus derartigen Provisionsabreden resultieren, verwundert das nicht. Sofern der Kunde nicht über derartige Provisionen informiert wird, verstößt diese Praxis jedoch gegen geltendes Recht.

Mit Urteil vom 22. März 2006 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Provisionen, die ein Vermögensverwalter von der depotführenden Bank erhält, an den Kunden weiterzuleiten sind und nicht dem Verwalter zustehen. Dem Kunden steht insoweit auch ein Auskunftsanspruch zu. Ein „Verzicht“ des Kunden kann ohne entsprechende Offenlegung nicht angenommen werden. „Es kann nicht als üblich angesehen werden, dass ein Auftraggeber unbesehen auf Rechenschaft verzichte und mit Einnahmen des Beauftragten einverstanden sei, deren Ausmaß er weder kennen noch kontrollieren kann.“ Auch die Standesregeln des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter verlangen, dass der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden sämtliche derartigen Leistungen offen legt und im Vertrag mit dem Kunden festhält, wem die Rückvergütung zukommen soll.

„Für die Vermögensverwaltung in Deutschland ist die Rechtslage nicht anders zu beurteilen. Auch wenn die Vermögensverwaltung von einer Bank durchgeführt wird und diese etwa von Fondsgesellschaften einen Teil der Ausgabe- bzw. Rücknahmeaufschläge erhält, sind diese Beträge offen zu legen und an den Kunden herauszugeben.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun aus der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. - Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte in München.

Betroffene Kunden sollten ihre Ansprüche auf Auskunft und Weiterleitung auf Grundlage des jeweils einschlägigen Vermögensverwaltungsvertrags auf jeden Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte stehen hier in Kooperation mit einer Schweizer Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Provisionsrückführung“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Montag, Juli 17, 2006

WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG: Staatsanwaltschaft durchsucht Büroräume von Jürgen Schlögel.

Wie kapital-markt intern in der Ausgabe vom 14.07.2006 mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasst, dass am Donnerstag vergangener Woche die Büroräume von Jürgen Schlögel durchsucht wurden. Die Ermittlungen würden im Zusammenhang mit Schlögels beherrschendem Einfluss bei der WBG Leipzig-West sowie seiner mutmaßlichen Rolle als Hintermann bei der DM Beteiligungen AG stehen.

Der BSZ® e.V., der hier detektivische Arbeit geleistet hat, wies die Anleger schon vor mehreren Wochen darauf hin, dass hier die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieselben Initiatoren für die Konzepte bei der WBG Leipzig-West und bei DM Beteiligungen verantwortlich sind.

Herr Schlögel könnte als Hauptaktionär der WBG Leipzig-West eventuell aus Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug haften, ebenso bei der DM Beteiligungen AG.

Die Anleger sollten auch geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen.

Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.

Der BSZ e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Samstag, Juli 15, 2006

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte reichen erste Klage gegen Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Alster Center Hamburg ein.

Zahlreiche Anleger bangen auf Grund Ihrer Anlage beim Hamburger Alster Center um ihr Geld. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte reichte nun erste Klagen im Zusammenhang mit der Beteiligung ein.

Der Initiator und Hauptverantwortliche des Projekts, Herr Philipp Kreuzer, ist vor kurzem verstorben. Herr Philipp Kreuzer soll das von den Anlegern investierte Kapital durch erhebliche Entnahmen geschmälert zu haben.

In den Jahren 2000/2001 wurden weitere Anleger für eine Beteiligung am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“ geworben.

Diesbezüglich wird den Fondsverantwortlichen vorgeworfen, ein nicht plausibles Konzept aufgestellt zu haben, freilich ohne die Anleger hierüber in Kenntnis zu setzen.

So wird beispielsweise der Vorwurf erhoben, dass die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen „schöngerechnet“ wurden.

Die Zeitschrift Kapital-markt intern hat auf diese Ungereimtheiten in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 hingewiesen.

Bei der Beteiligung an der Alster Center Verwaltungs GmbH & Co. 2. Grundbesitz KG hatte Herr Philipp Kreuzer den Anlegern persönlich zugesichert ratierlich im Rahmen der Liquidation Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70,1 % - bezogen auf die nominale Beteiligungssumme - vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte sind die Zahlungsfristen nicht eingehalten worden bzw. erfolgte überhaupt keine Auszahlung mehr.

Gemäß einem Schreiben des Testamentvollstreckers über das Vermögen von Herrn Philipp Kreuzer steht vorliegend sogar ein Insolvenzantrag über das Nachlassvermögen im Raum.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte raten daher dringend, sich bezüglich der Durchsetzung etwaiger Forderungen bzw. Schadenersatzansprüchen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Betroffene Anleger können sich auch durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juli 13, 2006

Landgericht Mainz verurteilt BHW Bank zur Rückabwicklung einer DLF-Beteiligung (DLF 98/29)

Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Mainz wurde die BHW-Bank Hameln zur Rückabwicklung einer Beteiligung am DLF 98/29 verurteilt. Der Kläger wurde seitens eines Mitarbeiters des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) in seiner Wohnung zu Abschluss einer Beteiligung am DLF 98/29 bestimmt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätte die BHW-Bank den Anleger daher nach dem Haustürwiderrufsgesetz über sein Widerrufsrecht belehren müssen.

Die von der BHW-Bank verwendeten Darlehensverträge enthielten zwar eine Widerrufsbelehrung, doch war diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

Das Gericht stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst kürzlich in seinen Entscheidungen die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

„Durch dieses Urteil wird der Weg für die Anleger wieder ein Stück weit geebnet, ihre Schäden aus den Beteiligungen am DLF-Fonds kompensiert zu bekommen, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron“, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Nach den bisherigen Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der BHW-Bank vertreten, enthalten Darlehensverträge der BHW-Bank häufig eine unwirksame Widerrufsbelehrung.

Anleger sollten daher ihre Darlehensverträge auf deren Wirksamkeit überprüfen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden“, so BSZ® e.V. Rechtsanwalt István Cocron.

Anleger müssen zudem berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht spätestens mit vollständiger Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt.

Die jeweiligen Anleger sollten auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat, Darlehensverlängerungen oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Die Beratung muss dabei nicht von einem Mitarbeiter der Bank erfolgt sein, vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn die Beratung durch eine Vertriebsgesellschaft (z.B. AWD, FG-Finanz, etc.) vorgenommen wurde. Liegen zudem die Voraussetzungen für ein sog. „Verbundgeschäft“ vor, kommen weitere Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht.

„Nach unseren bisherigen Erfahrungen, werden die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts von den Rechtsschutztversicherungen in voller Höhe übernommen, wenn dargelegt wird, dass der Kreditvertrag im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt István Cocron, weiter.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BHW-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Dienstag, Juli 11, 2006

WBG Leipzig-West AG. Chronologie eines Kapitalanlagebetrugs?

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die am 19.06.2006 insolvent wurde, wurden in den letzten Monaten noch massiv neue Anleger mit zahlreichen Versprechen angeworben. Für diese Fälle dürfte ein Kapitalanlagebetrug ziemlich wahrscheinlich sein.

Seit Januar 2006 wurden die Anleger mit Beschwichtigungsformeln hingehalten und mit guten Nachrichten zur Firmengeschichte zu einer Neuanlage geködert, eine chronologische Auflistung:

25. Januar 2006: Die WBG Leipzig-West AG teilt in einem Anschreiben Tausenden Anlegern mit, dass sie unter EDV-Problemen leiden würde und sich dadurch die Auszahlung der im Dezember 2005 und im Januar 2006 fälligen Anleihen verzögern würde.

Gleichzeitig wird in diesem Anschreiben den Anlegern mitgeteilt, dass die WBG stolz darauf sei, im Immobilienbereich Mitte Januar das größte Geschäft der 80-jährigen Firmengeschichte abgeschlossen zu haben.

08. Februar 2006: „Die richtigen Zutaten – für den größten Erfolg unserer 80-jährigen Firmengeschichte“, lautet die Überschrift des aktuellen Schreibens der WBG an Tausende Anleger, sie teilt weiter mit, dass sie Immobilien zu einem Preis von über 40 Millionen € an eine Pensionskasse veräußert habe, das erzielte Verhandlungsergebnis habe deutlich über der ursprünglichen Kalkulation gelegen. Dieser Immobilienverkauf habe die größte Transaktion in der 80 jährigen Firmengeschichte der WBG dargestellt. Weiter, man höre und staune: „ Setzen Sie mit uns den erfolgreichen Weg auch in den nächsten Jahren gemeinsam fort:“

20. April 2006: Die WBG teilt mit, dass sie ein in ihrem Firmenverbund befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten im laufenden Monat Mai an einen großen Pensionsfond veräußern werde. Zu diesem „Erfolg“ hätten auch die Zeichner beigetragen.

24. April 2006: Die Ausgabe einer neuen Anleihe mit 7 % Zinsen wird angekündigt. Dieses Papier trage dem Umstand Rechnung, dass die Zeichner durch ihr finanzielles Engagement in den letzten Jahren bei der WBG ein erhebliches Wachstum sowohl im Immobilienbereich als auch beim Ausbau von Beteiligungen ermöglicht hätten.
Weiter wird mitgeteilt – man kann es kaum glauben- dass der Hauptaktionär die Zusage abgegeben habe, das Eigenkapital der Gesellschaft um ca. 10.000.000,- € zu erhöhen.

01.06.2006: Zahlreichen Anlegern wird der Umtausch einer Anleihe mit Bonus und Zinsoptimierung angeboten, diesmal wieder mit 7 % Zins.

„All diese Angaben hatten den Zweck, den Anlegern eine Sicherheit vorzugaukeln, von der wenige Monate oder gar Wochen vor der Insolvenz wohl keinesfalls mehr gesprochen werden konnte. Spätestens im April 2006 musste der Unternehmensleitung die desolate Lage des Unternehmens bekannt sein. Es ist uns daher völlig unverständlich, wie noch wenige Wochen vor der Insolvenz von den größten Geschäften der Firmengeschichte oder der Zusage, dass der Hauptaktionär das Eigenkapital um 10 Mio. € erhöhen wolle, gesprochen werden konnte.

Zumindestens in diesen Fällen dürfte ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich sein,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (Real Estate), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Donnerstag, Juli 06, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!!

In der Zeitung der Welt wurde in der Ausgabe vom 5. Juli 2006 mitgeteilt, dass die Kette von Skandalen um Anleihe-Emittenten nicht abreißt. Nach den Insolvenzen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG sei jetzt bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen die First Real Estate Grundbesitz (FRE) wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Ermittlungen würden laut Auskunft der Staatsanwaltschaft seit August 2005 gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens unter dem Aktenzeichen (Az: 130 JS 44/05) geführt. Der Branchendienst Kapitalmarkt-Intern warnte bereits im Jahr 2003 vor den Anleihen der First Real Estate: Es bestünde „Totalverlustrisiko“.

Die First Real Estate hatte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit angeboten, z.B. eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit von 11 Monaten mit Fälligkeit 30.11.2006 und einer Rendite von 5,79 %. Laut Auskunft der BaFin unterliegt das Angebot damit nicht der Kontrolle der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht, die erst für Papiere mit Laufzeit über 365 Tagen kontrolliert – im Ergebnis bedeutet dies deutlich weniger Schutz für den Anleger.

Auch nicht gerade vertrauensfördernd: In den Anleihebedingungen steht unter Punkt 1e), dass „die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung von vorangegangenen Anleihen benutzt werden kann.“

Fast dieselbe Passage fand sich auch bei den Anleihebedingungen der inzwischen insolventen WBG Leipzig-West AG, bei der von verschiedenen Seiten darüber spekuliert wurde, ob nicht vielleicht ein Schneeballsystem vorgelegen haben könnte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vermittler vorbörslicher Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz verurteilt

Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.

Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.

Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.

Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.

Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, Juli 05, 2006

Neue Hoffnung für Anleger des DLF

Commerzbank verzichtet außergerichtlich auf 88% ihrer Darlehensrestforderung aus der Finanzierung einer Beteiligung am DLF 97/22

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte schließen Vergleich für geschädigten Anleger

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Commerzbank AG einen Kapitalanleger, der einen Betrag in Höhe von DM 50.000,00 in eine Beteiligung des Dreiländerfonds DLF 97/22 investierte.

Die Beteiligung wurde über ein Darlehen bei der Commerzbank Bochum finanziert und über den AWD vermittelt. Der Anleger wurde nach eigenen Angaben vom Anlageberater nicht über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken aufgeklärt. Die gegen den AWD geltend gemachten Ansprüche wurden seitens des AWD als verjährt zurückgewiesen.

Die Beratung des Anlegers zur Beteiligung und Finanzierung erfolgte in dessen Wohnung.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs verzichtete die finanzierende Commerzbank nun auf 88% der ausstehenden Darlehensrestsumme.

Anleger, deren Beteiligung am DLF oder sonstigen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen über ein Darlehen finanziert wurden, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen die finanzierenden Banken zustehen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung der Anleger stattfand, bestehen in einer Vielzahl von Fällen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Dreiländerfonds“ anschließen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juli 03, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Anleger sollten Risiken nicht vernachlässigen

Die First Real Estate Grundbesitz handelt mit Immobilien in Deutschland und Dubai und verspricht mit ihren Inhaberteilschuldverschreibungen ca. 6 % Zinsen pro Jahr.

In der Ausgabe 46/2005 der Börse Online wurde darauf hingewiesen, dass die Renditen, die den Zinssatz für Bundesanleihen vergleichbarer Laufzeit deutlich übersteigen, stutzig machen sollten.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Ausgabe 12/2005, findet man keine konkreten Aussagen über den Geschäftsgang, Umsätze oder Gewinne. Weiter berichtet die FAZ darüber, dass das Unternehmen an der ECO-Pack GmbH beteiligt sei, die sog. Performs herstelle, die an die Getränkeindustrie geliefert und weiterverarbeitet würden. Die Website der ECO-Pack GmbH, auf die verlinkt werde, sei allerdings wenig aussagekräftig.

Laut dem „Anlageschutzarchiv“ der „Börse Online“ weise die Firma auch in Minischrift darauf hin, „dass die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung vorangegangener Anleihen benutzt werden könne“. Dies ist zumindestens insofern nicht völlig vertrauenserweckend, als sich dieselbe Aussage auch bei den Beteiligungen der inzwischen insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG fand, bei denen in der Presse darüber spekuliert wurde, ob vielleicht ein Schneeballsystem vorliegen könnte.

„Anleger sollten sich zumindestens darüber im Klaren sein, dass die höhere Rendite auch mit höheren Risiken erkauft wird,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.) und BSZ® e.V Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juni 29, 2006

Interessantes Urteil für gehörlose Kapitalanleger

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte, erstreiten für gehörlosen Anleger vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.

Das Landgericht München I bestätigt, dass ein gehörloser Anleger nur durch Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetschers ordnungsgemäß beraten werden kann.
Mit Urteil vom 28.04.2006 (Az.: 6 O 8964/04) erreichte ein von CLLB-Rechtsanwälte vertretener gehörloser Anleger beim Landgericht München I die vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds „Vierte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“.

Die Beteiligung wurde auf Anraten des Vermittlers über die Gallinat-Bank in Essen finanziert.
Das Landgericht München I hat den Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung der von ihm empfohlenen Beteiligung verurteilt. Der Anlageberater hatte nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater hätte zudem nachweislich vor Gericht die Unwahrheit gesagt, so das Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht stellte in seinen Entscheidungsgründen auch fest, dass die ordnungsgemäße Anlageberatung gegenüber einem Gehörlosen nur bei Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetscher erfolgen kann. Dies hatte der Anlageberater versäumt, so dass der Rückabwicklungsanspruch auch hierauf gestützt werden könne.

Der gehörlose Kläger könne daher Schadenersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

“Das Urteil ist ein große Chance für alle Gehörlosen, denen Kapitalanlagen vermittelt wurden, ohne dass bei der dazugehörigen Beratung ein ausgebildeter Gebärdensprachendolmetscher anwesend war. Gehörlose Anleger, sollten daher unbedingt prüfen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gehörlose Kapitalanleger“ anschließen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
•Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
•mit welchen Kosten zu rechnen ist,
•ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
•ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Mittwoch, Juni 28, 2006

Falk-Zinsfonds: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Rückabwicklung der Beteiligung.

Mit Urteil vom 08. 03. 2006 erreichte ein von den BSZ® Anlegerschutzanwälten CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Landgericht Landshut erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Zinsfonds.

Im Oktober 2005 hatten die Rechtsanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds eingereicht.

Das Landgericht Landshut hat nun mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm empfohlenen Beteiligung am Falk-Zinsfonds verurteilt. (Az.: 24 O 2958/05), da der Anlageberater nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, dem Anleger sein gesamtes investiertes Kapital zurückzuerstatten.

Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Zinsfonds als gleichwertige Alternative zum Sparbuch empfohlen.

Die Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht. Weiter wurde den Anlegern versichert, das investierte Kapital bereits nach einem Jahr, spätestens jedoch zwei Jahre nach Zeichnung, vollständig zurück zu erhalten. Die Tatsache, dass das eingesetzte Kapital nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert war, wurde den Anlegern verschwiegen. Mit der Insolvenz der Falk-Gruppe Anfang 2005 befürchteten die Anleger den Verlust ihrer in den Falk-Zins Fonds investierten Gelder und reichten Klage ein. „Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Zinsfonds ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Erstes Urteil zum "Politiker- Fonds": Ex-Senator Rasch muss Anleger entschädigen

Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 16. Juni 2006 Az. 10 O 594/05) hat einem Anleger des MSF Master Star Fund Schadensersatz in voller Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen.

Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) mitteilte, kann der Kläger nach Rechtskraft des Urteils gegen die Abtretung seiner Rechte aus der Fondsbeteiligung rund 14.600 Euro zurückverlangen.

Rechtsanwalt André Tittel: "Ich rechne damit, dass jetzt mehrere Hundert weitere Klagen auf die Fondsverantwortlichen zukommen." Viele Anleger hätten zunächst den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten wollen, bevor sie sich ebenfalls zur Klage entschließen.Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage.

Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund. Ein Geschäftsmodell, das die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte als äußerst fragwürdig bezeichnet. Die Anleger seien von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben worden, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Tittel: "Das ist schon einzigartig, dass die Anleger quasi den Strukturvertrieb von morgen finanzieren, um dann von diesem wohl weitere Offerten für hochgradig fragwürdige Kapitalanlagen der Göttinger Gruppe zu erhalten." Das Geschäftsmodell werde für Anleger vollends zur Makulatur, wenn sich der neue Finanzvertrieb nun seinerseits wiederum der Futura Finanz als Mehrfachagenten bedient und für die Vermittlung fast 10 Millionen Euro bezahlt.

Rechtsanwalt Tittel will jetzt auch einen der prominenten Werber zur Kasse bitten: "Wenn bekannte Politiker, wie der Ex-Senator Rasch, für einen derartigen Fonds werben, haften sie meiner Ansicht nach auch persönlich."

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Berliner KTAG-Kanzlei will sich nicht einschüchtern lassen: "Er kann uns zwar bestimmte Äußerungen verbieten, nicht jedoch das Klagen."

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte vertreten mittlerweile rund 150 Geschädigte in Sachen MSF Master Star Fund. Für den "Promifonds" sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt werden. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Laufzeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt André Tittel: "Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse." Um Ansprüche gegen den MSF durchzusetzen, rät Tittel den Geschädigten, nicht mehr zu warten. Spätestens drei Jahre nach Beitritt seien die Ansprüche verjährt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen.
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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
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Dienstag, Juni 27, 2006

DM Beteiligungen AG stellt Insolvenzantrag: 8.000 Anleger stehen vor Totalverlust

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 27.06.2006 vor dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Ca. 8.000 Anleger, die Anleihen des Unternehmens erworben haben, müssen schlimmstenfalls mit dem Totalverlust rechnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg weist darauf hin, dass bei DM Beteiligungen ebenfalls wie bei der bereits insolventen WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem nicht ausgeschlossen werden könne, denn wie der Vorstand des BSZ® Horst Roosen mitteilt, konnte „bei beiden Unternehmen der Anleiheerlös zur Ablösung fälliger Anleihen verwendet werden“.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da es recht wahrscheinlich sei, dass wenigstens ein Teil des Anlegergeldes über die Insolvenzmasse zurückgeführt werden könne.

Laut Späth dürften sich „Querverbindungen zwischen der WBG Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG bestätigen, denn wir haben auffällige Ähnlichkeiten zwischen beiden Unternehmen feststellen können, von den Anleihebedingungen bis zur selben Laufzeit der Anleihen.“ Es sei offensichtlich, dass die Beteiligten „nun die Reißleine ziehen wollten, bevor die Querverbindungen völlig offensichtlich wurden“, so Späth.

Es sei nun zu hoffen, dass die „Staatsanwaltschaft schnelles Handeln an den Tag legt und überprüfe, ob die Verantwortlichen Kapitalanlagebetrug begangen haben.“

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg stieg die Verschuldung der DM seit dem Jahr 2000 um über 260 Prozent.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juni 26, 2006

Badenia AG und Allwo AG unterliegen vor dem OLG Karlsruhe

In den 90er Jahren wurden von Strukturvertrieben tausende Wohnungen an Anleger vermittelt, und zwar auch solche des sozialen Wohnungsbaus (Neue Heimat).

In vielen derartigen Fälle trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden diese Wohnungen dann meist über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, eine Schwestergesellschaft der Allwo AG, die beide zu dem AMB (Aachener und Münchner) Konzern gehören.

Herr B. und seine Ehefrau hatten zunächst vor dem LG Karlsruhe auf Rückgängigmachung der Kauf- und Darlehensverträge sowie auf Schadensersatzzahlung geklagt. Das LG Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist nunmehr durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Juni 2006 korrigiert worden. Danach wurden sowohl die Badenia als auch die Allwo verurteilt. Die abgeschlossenen Verträge müssen rückabgewickelt werden, die Allwo mss dabei an das geschädigte Immobilienopfer rund € 150.000,00 Zug um Zug gegen Übertragung der überteuerten Wohnung bezahlen. Der dortige Kläger erhält damit seine sämtlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geleisteten Aufwendungen zurück und wird zudem auch für die Zukunft von weiteren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung in Westerstede freigestellt.

Das Urteil dürfte weit reichende Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass bislang zahlreiche Oberlandesgerichte derartige Klagen von geschädigten Immobilienopfern gegen die Badenia abgewiesen hatten, insbesondere auch nach der ersten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Karlsruhe in einem ähnlich liegenden Fall am 24.11.2004.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung kann jedoch nach Mitteilung von BSZ® Anlegerschutzanwalt Hans Witt von Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, der den Kläger und seine Ehefrau vertreten hatte, davon ausgegangen werden, dass sich das OLG Karlsruhe auch mit den erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des BGH vom 16.05.2006 eingehend befassen wird. In den vorgenannten Entscheidungen hat sich der BGH erstmals mit der Frage eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Verkäuferseite, des Vertriebes und der finanzierenden Bank/Bausparkasse auseinandergesetzt.

Ausdrücklich warnt Herr Rechtsanwalt Werner Willeke von Witt Nittel Rechtsanwälte vor den möglichen Folgen einer Verjährung, die für die bislang noch nicht anhängigen Fälle eintreten kann: „Der Gesetzgeber hat hier gerade im Hinblick auf derartige Fälle in unzumutbarer Weise die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Mit dieser Verkürzung gibt es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, so dass dringend anzuraten ist, die Fälle umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass bei einem weiteren Abwarten Verjährung eintreten könnte, soweit diese nicht bereits eingetreten ist.“

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 ist bezüglich der Verurteilung gegen die Allwo rechtskräftig, im Hinblick auf die Verurteilung gegenüber der Badenia ist hingegen die Revision zugelassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Allwo “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Sonntag, Juni 25, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Falschaufklärende Vermittler haften

Erneut berichten Anleger dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) nicht hinreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein.

Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.

Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.

Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.

Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.

Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.

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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.