Samstag, Juli 15, 2006

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte reichen erste Klage gegen Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Alster Center Hamburg ein.

Zahlreiche Anleger bangen auf Grund Ihrer Anlage beim Hamburger Alster Center um ihr Geld. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte reichte nun erste Klagen im Zusammenhang mit der Beteiligung ein.

Der Initiator und Hauptverantwortliche des Projekts, Herr Philipp Kreuzer, ist vor kurzem verstorben. Herr Philipp Kreuzer soll das von den Anlegern investierte Kapital durch erhebliche Entnahmen geschmälert zu haben.

In den Jahren 2000/2001 wurden weitere Anleger für eine Beteiligung am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“ geworben.

Diesbezüglich wird den Fondsverantwortlichen vorgeworfen, ein nicht plausibles Konzept aufgestellt zu haben, freilich ohne die Anleger hierüber in Kenntnis zu setzen.

So wird beispielsweise der Vorwurf erhoben, dass die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen „schöngerechnet“ wurden.

Die Zeitschrift Kapital-markt intern hat auf diese Ungereimtheiten in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 hingewiesen.

Bei der Beteiligung an der Alster Center Verwaltungs GmbH & Co. 2. Grundbesitz KG hatte Herr Philipp Kreuzer den Anlegern persönlich zugesichert ratierlich im Rahmen der Liquidation Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70,1 % - bezogen auf die nominale Beteiligungssumme - vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte sind die Zahlungsfristen nicht eingehalten worden bzw. erfolgte überhaupt keine Auszahlung mehr.

Gemäß einem Schreiben des Testamentvollstreckers über das Vermögen von Herrn Philipp Kreuzer steht vorliegend sogar ein Insolvenzantrag über das Nachlassvermögen im Raum.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte raten daher dringend, sich bezüglich der Durchsetzung etwaiger Forderungen bzw. Schadenersatzansprüchen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Betroffene Anleger können sich auch durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Really amazing! Useful information. All the best.
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