Donnerstag, Juli 06, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!!

In der Zeitung der Welt wurde in der Ausgabe vom 5. Juli 2006 mitgeteilt, dass die Kette von Skandalen um Anleihe-Emittenten nicht abreißt. Nach den Insolvenzen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG sei jetzt bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen die First Real Estate Grundbesitz (FRE) wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Ermittlungen würden laut Auskunft der Staatsanwaltschaft seit August 2005 gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens unter dem Aktenzeichen (Az: 130 JS 44/05) geführt. Der Branchendienst Kapitalmarkt-Intern warnte bereits im Jahr 2003 vor den Anleihen der First Real Estate: Es bestünde „Totalverlustrisiko“.

Die First Real Estate hatte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit angeboten, z.B. eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit von 11 Monaten mit Fälligkeit 30.11.2006 und einer Rendite von 5,79 %. Laut Auskunft der BaFin unterliegt das Angebot damit nicht der Kontrolle der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht, die erst für Papiere mit Laufzeit über 365 Tagen kontrolliert – im Ergebnis bedeutet dies deutlich weniger Schutz für den Anleger.

Auch nicht gerade vertrauensfördernd: In den Anleihebedingungen steht unter Punkt 1e), dass „die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung von vorangegangenen Anleihen benutzt werden kann.“

Fast dieselbe Passage fand sich auch bei den Anleihebedingungen der inzwischen insolventen WBG Leipzig-West AG, bei der von verschiedenen Seiten darüber spekuliert wurde, ob nicht vielleicht ein Schneeballsystem vorgelegen haben könnte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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