Freitag, Juli 28, 2006

Geld für BFI-Bank Geschädigte: beträchtliches Immobilienvermögen beschlagnahmt!

Der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen ist es gelungen, gegen den Gründer und faktischen Geschäftsführer der in der Insolvenz befindlichen BFI Bank AG, Dr. Karl-Heinz Wehner, am 07.07.2006 einen Arrestbefehl des Landgerichts Würzburg zu erhalten, mit dem beträchtliches Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet wurde.

"Das Landgericht Würzburg ist davon überzeugt, dass Herr Dr. Wehner die Insolvenz der Bank persönlich zu verantworten hat", so Rechtsanwalt Mattil. Das Landgericht Würzburg hat den Durchgriff auf den ehemaligen Aufsichtsrat Dr. Wehner erlaubt und dessen nicht unbeträchtliches Immobilienvermögen zu Gunsten der Anleger beschlagnahmt.

Die BFI Bank wurde 1994 von dem Steuerberater Dr. Karl-Heinz Wehner gegründet, der die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden übernahm. Bis Anfang 2003 warb die BFI Bank ca. 66.000 Kleinanleger für Sparkonten und andere Bankgeschäfte an. Zunehmend ging die BFI Bank dazu über riskante Immobiliengeschäfte und Fonds zu finanzieren. Im April 2003 meldete die Bank das Insolvenzverfahren an. Viele Anleger verloren ihre Sparguthaben, die nur zum Teil von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erstattet wurden. Aufgrund krimineller Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilienfonds befindet sich Dr. Wehner in Haft in Würzburg

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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