Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds.
Bank muss sich Falschberatung durch Anlageberater zurechnen lassen. Kunde kann wertlose Fondsbeteiligung an Bank übertragen. Bank trägt Risiko der Falschberatung.
Mit Urteil des Landgerichts Zwickau vom 01.06.2006 wurde die Gallinat-Bank in Essen zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobiliefonds verurteilt.
Die Bank wurde insbesondere verpflichtet, sämtliche bisher erhaltenen Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuführen. Im Gegenzug musste der Anleger lediglich seine wertlose Fondsbeteiligung auf die Bank übertragen.
Seitens des Gerichts wurde das Vorliegen eines sog. „Verbundenen Geschäfts“ festgestellt.
Die Bank müsse sich aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Anlageberater auch dessen Falschberatung zurechnen lassen, so das Gericht in seiner Begründung.
Zudem ging das Gericht davon aus, dass sich die Bank wohl auch falsche Prospektangaben entgegenhalten lassen müsse.
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich in der Rechtsprechung nun aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ein Wandel vollzieht.
Nach Angaben von BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurden seitens der Gallinat-Bank eine Vielzahl von Beteiligungen an diversen Immobilienfonds finanziert.
„Anleger von geschlossenen Immobiliefonds, deren Beteiligung über ein Darlehen bei der Galliant-Bank oder einem anderen Kreditinstitut finanziert haben, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch Ihnen Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank zustehen“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.
Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gallinat-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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