Erneut berichten Anleger dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) nicht hinreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein.
Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.
Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.
Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.
Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.
Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.
Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.
Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.
Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.
Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.
Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
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