Freitag, Oktober 06, 2006

Schuldner von Hudson Advisors & Lone Star sollten Möglichkeiten von Vollstreckungsgegenklagen prüfen lassen.

Wie bereits der Presse zu entnehmen war, wurden seitens der amerikanischen Unternehmen Hudson Advisors und Lone Star eine Vielzahl von Darlehen der Hypo Real Estate, MHB-Bank aufgekauft. Datenschützer und Rechtsanwälte äußerten bereits mehrfach erhebliche Bedenken gegen die Praxis der Deutschen Banken, die Kundendaten an die jeweiligen Forderungsaufkäufer weiter zu geben.

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertritt ehemalige Kunden der HypoReal Estate, MHB-Bank u.a. gegenüber Forderungsaufkäufern.

„In einer Vielzahl von Fällen wurden die Darlehen nach Übernahme durch die amerikanischen Investoren außerordentlich gekündigt und die Zwangsvollstreckung angedroht, oder bereits eingeleitet.“ so BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron. Viele Kunden stünden daher vor dem finanziellen Ruin, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach Schilderung einiger Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind die Gründe für die seitens der Forderungsaufkäufer erklärten vorzeitigen Darlehenskündigung oftmals für die Kunden nicht nachvollziehbar.

Nach Darstellung der Mandanten wurden Zahlungsrückstände geltend gemacht, die sie sich zunächst nicht erklären konnten. Oftmals wurden zeitgleich mit der Kündigung Mieteinnahmen gepfändet und Zwangsverwaltungsanträge beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt. Nach Auffassung der BSZ® Anlegerschutzanwälte bedarf auch die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers.

Darlehensschuldner können sich bereits bei einer rechtswidrigen Androhung der Zwangsvollstreckung durch entsprechende Vollstreckungsgegenklagen wehren, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Erst jüngst konnte in einem vergleichbaren Fall durch die bloße Androhung einer solchen Klage durch die Kanzlei CLLB die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und damit die Wiederaufnahme von Vergleichsverhandlungen erreicht werden.

Anleger sollten daher neben den datenschutzrechtlichen Aspekten unbedingt prüfen lassen, welche Rechte ihnen gegenüber den Forderungsaufkäufern zustehen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Hudson Advisors & Lone Star“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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