Dienstag, Juni 27, 2006

DM Beteiligungen AG stellt Insolvenzantrag: 8.000 Anleger stehen vor Totalverlust

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 27.06.2006 vor dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Ca. 8.000 Anleger, die Anleihen des Unternehmens erworben haben, müssen schlimmstenfalls mit dem Totalverlust rechnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg weist darauf hin, dass bei DM Beteiligungen ebenfalls wie bei der bereits insolventen WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem nicht ausgeschlossen werden könne, denn wie der Vorstand des BSZ® Horst Roosen mitteilt, konnte „bei beiden Unternehmen der Anleiheerlös zur Ablösung fälliger Anleihen verwendet werden“.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da es recht wahrscheinlich sei, dass wenigstens ein Teil des Anlegergeldes über die Insolvenzmasse zurückgeführt werden könne.

Laut Späth dürften sich „Querverbindungen zwischen der WBG Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG bestätigen, denn wir haben auffällige Ähnlichkeiten zwischen beiden Unternehmen feststellen können, von den Anleihebedingungen bis zur selben Laufzeit der Anleihen.“ Es sei offensichtlich, dass die Beteiligten „nun die Reißleine ziehen wollten, bevor die Querverbindungen völlig offensichtlich wurden“, so Späth.

Es sei nun zu hoffen, dass die „Staatsanwaltschaft schnelles Handeln an den Tag legt und überprüfe, ob die Verantwortlichen Kapitalanlagebetrug begangen haben.“

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg stieg die Verschuldung der DM seit dem Jahr 2000 um über 260 Prozent.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

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