Dienstag, August 01, 2006

„Problembank“ Reithinger im Visier der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen die Privatbank Reithinger mit Sitz in Singen am Bodensee. Im schlimmsten Fall droht die Entziehung der Bankerlaubnis.

Im Focus der Ermittlungen steht Herr Klaus Thannhuber, der Eigentümer der Bank. "Herr Thannhuber als Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an der Privatbank Reithinger (genügt) nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen", heißt es laut Handelsblattartikel vom 20.07.2006 in einem Behördenschreiben.

In Finanzkreisen gibt es die Befürchtung, die Privatbank Reithinger könnte in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten sein. Die Privatbank Reithinger ist nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Kundeneinlagen sind daher bis höchstens € 20.000,00 abgesichert.

Im Jahr 2003 war das Kreditinstitut aus dem Baden-Württembergischen Bankenverband ausgeschlossen worden. Der Grund: mehrfache Verstöße gegen Auflagen des Prüfverbandes sowie die Weigerung, sich prüfen zu lassen.

Laut Handelsblatt vom 28.07.2006 stehen die Menschen seit Ende der letzten Woche vor den Türen der Privatbank Reithinger Schlange, da sie um ihr Erspartes fürchten. Dort aber zeigt man sich unnachgiebig: Getreu dem Motto „Vertrag ist Vertrag“, lässt man die Bankkunden im Regen stehen.

Die Stuttgarter BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist schon seit längerer Zeit mit Rechtsfällen rund um die Privatbank Reithinger befasst. „Wir befürchten, dass die Privatbank Reithinger in die Insolvenz gehen könnte“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „Bankkunden mit einem Anlagekapital von mehr als € 20.000,00 sollten unbedingt ihr Geld abziehen. Weigert sich die Bank, sollte ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Reithinger Bank“anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


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