Montag, Juni 26, 2006

Badenia AG und Allwo AG unterliegen vor dem OLG Karlsruhe

In den 90er Jahren wurden von Strukturvertrieben tausende Wohnungen an Anleger vermittelt, und zwar auch solche des sozialen Wohnungsbaus (Neue Heimat).

In vielen derartigen Fälle trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden diese Wohnungen dann meist über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, eine Schwestergesellschaft der Allwo AG, die beide zu dem AMB (Aachener und Münchner) Konzern gehören.

Herr B. und seine Ehefrau hatten zunächst vor dem LG Karlsruhe auf Rückgängigmachung der Kauf- und Darlehensverträge sowie auf Schadensersatzzahlung geklagt. Das LG Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist nunmehr durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Juni 2006 korrigiert worden. Danach wurden sowohl die Badenia als auch die Allwo verurteilt. Die abgeschlossenen Verträge müssen rückabgewickelt werden, die Allwo mss dabei an das geschädigte Immobilienopfer rund € 150.000,00 Zug um Zug gegen Übertragung der überteuerten Wohnung bezahlen. Der dortige Kläger erhält damit seine sämtlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geleisteten Aufwendungen zurück und wird zudem auch für die Zukunft von weiteren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung in Westerstede freigestellt.

Das Urteil dürfte weit reichende Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass bislang zahlreiche Oberlandesgerichte derartige Klagen von geschädigten Immobilienopfern gegen die Badenia abgewiesen hatten, insbesondere auch nach der ersten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Karlsruhe in einem ähnlich liegenden Fall am 24.11.2004.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung kann jedoch nach Mitteilung von BSZ® Anlegerschutzanwalt Hans Witt von Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, der den Kläger und seine Ehefrau vertreten hatte, davon ausgegangen werden, dass sich das OLG Karlsruhe auch mit den erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des BGH vom 16.05.2006 eingehend befassen wird. In den vorgenannten Entscheidungen hat sich der BGH erstmals mit der Frage eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Verkäuferseite, des Vertriebes und der finanzierenden Bank/Bausparkasse auseinandergesetzt.

Ausdrücklich warnt Herr Rechtsanwalt Werner Willeke von Witt Nittel Rechtsanwälte vor den möglichen Folgen einer Verjährung, die für die bislang noch nicht anhängigen Fälle eintreten kann: „Der Gesetzgeber hat hier gerade im Hinblick auf derartige Fälle in unzumutbarer Weise die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Mit dieser Verkürzung gibt es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, so dass dringend anzuraten ist, die Fälle umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass bei einem weiteren Abwarten Verjährung eintreten könnte, soweit diese nicht bereits eingetreten ist.“

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 ist bezüglich der Verurteilung gegen die Allwo rechtskräftig, im Hinblick auf die Verurteilung gegenüber der Badenia ist hingegen die Revision zugelassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Allwo “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.


Keine Kommentare: