„Zu wenig, zu spät!“
– Die Fachleute sind sich einig. Dem neuen Anlegerschutzgesetz wird mit einer
gehörigen Portion Skepsis entgegen getreten. Aus Anlegersicht sollte man
allerdings die kleinen Siege feiern.
Mit dem Anlegerschutzgesetz werden die Zuständigkeiten und
Befugnisse der BaFin im Hinblick auf Genussrechte, Orderschuldverschreibungen
oder auch in vermeintlich sichere Beteiligungen an Teakholz-Plantagen
erweitert. Vielen Kleinanlegern hilft dies allerdings wenig. Als effektiv wird
in der Praxis lediglich das in der Welt weitverbreitete Verbot von hoch
spekulativen Investments für Kleinsparer gefordert. Dies würde ganze
Produktkategorien vom Markt ausschließen.
Doch wo liegt eigentlich das Problem?
20 bis 30 Milliarden Euro verlieren die Deutschen Jahr für
Jahr auf dem grauen Kapitalmarkt (Quelle: Handelsblatt vom 24.04.2015). Der
graue Kapitalmarkt sammelt dieses Geld bei Kleinsparern, ja sogar bei
Kleinstsparern, ein. Denn in Deutschland findet jede noch so abwegige
Investmentidee ihre Investoren. Nicht alles, was im Schatten der großen
Kapitalmärkte entsteht, ist grundsätzlich negativ. Klar ist jedoch: Das Risiko
ist ungleich größer. Der graue Kapitalmarkt ist der Hinterhof der
Kapitalanlage. Alles ist etwas schmuddeliger und unregulierter. Initiatoren,
Anlagevermittler, Investitionsobjekte, Geldverwendung und Geldflüsse lassen
sich nicht recht nachvollziehen. Auch bei noch so großem Bemühen reicht der
Blick des Investors oft nicht in die hinterste Ecke. Diesen Halbschatten nutzen
viele professionelle Investoren, um mit riskanten Geschäften das schnelle Geld
zu machen. Dieses Versprechen lockt viele Kleinanleger. Doch der Zugang zum grauen
Kapitalmarkt ist nicht ohne Finanzberater und Anlagevermittler möglich. Diese
zumeist „unabhängigen“ Berater halten das Versprechen und die Hoffnung von
großen Zinsmargen und schnellen Gewinnen auf ihren Werbetafeln hoch. In eiligen
Seminaren werden sie geschult und leben vom Verkauf. Windparks, Solaranlagen,
fantastische Goldmienen, aufgeschüttete Inseln in Dubai, Wolkenkratzerprojekte,
Biogasanlagen – verkauft wird „auf Teufel komm' raus“. Es wird sprichwörtlich
eine Sau nach der anderen durchs Dorf getrieben.
Die Investments werden dabei stets als grundsolide verkauft.
Floskeln wie „mündelsicher“ oder „hausbacken“ sind die Argumente. Die
Vermittler agieren meist in ihrem sozialen Umfeld und bauen auf das Vertrauen,
das sich aus dem persönlichen Umgang ergibt.
Von langer Hand geplant
Oft ist der Betrug nicht von langer Hand geplant, sondern
schlicht der Unerfahrenheit oder auch der Dummheit der Initiatoren geschuldet.
Wesentliche Probleme werden zu Anfang eines Projektes nicht erkannt, Risiken
übersehen, Gefahren verdrängt. Dies geschieht zum einen aus Betriebsblindheit,
zum anderen aber auch aus Kalkül. Hohe Renditen wollen erwirtschaftet sein.
Dieses Prinzip, das auch am geregelten Kapitalmarkt der großen Banken und
Investmentgesellschaften gilt, setzen die kleinen Gesellschaften gleichfalls
um. Kommt es dann zum Risikoeintritt, fehlen aber oft die Mittel
nachzuschießen, um das Projekt zu retten.
Einfallstor für den Anlegerschutz
An diese Stelle kommen die Anlegerschützer ins Spiel. Das
Geld ist ausgegeben, das Risiko hat sich realisiert, das Anlageobjekt kommt ins
Trudeln und scheitert vielleicht sogar. Jetzt gilt es rasch zu handeln. Hat die
Gesellschaft über alle Risikofaktoren ordentlich aufgeklärt? Sind die
vorhandenen Projekte vollständig? Wurden alle Unterlagen, die notwendig sind,
um das Investment zu beurteilen, auch an den Investor übergeben? Gab es ein
Beratungsprotokoll? Wurde dieses richtig und vollständig ausgefüllt? Nicht
immer ist es so, dass das Geld von den Initiatoren beiseite geschafft wurde und
uneinbringlich verloren ist. Durch rasches Handeln lässt sich der Weg des
Geldes oftmals nachvollziehen. Schließlich ist es ja nicht weg, sondern eben
nur an einem anderen Ort.
Den Vermittler ins Boot holen! Der Anleger muss sich jetzt auch
unmittelbar seinen „unabhängigen“ Investmentberater vorknöpfen. Erfolgte die
Anlageberatung tatsächlich unabhängig? Wurde auf die bestehenden Risiken
hingewiesen? Wurde ein Investorenprofil erstellt? Hat der Berater
berücksichtigt, in welchem Umfang der Investor bislang am Kapitalmarkt tätig
war? Wurde die richtige Risikoklasse gewählt? Auch hier gilt – Zeit ist Geld:
Das Vermögen der Berater ist beschränkt. Ein Vergleich ist zu einem frühen
Zeitpunkt auch mit dem Berater wegen Falschberatung früher leichter möglich,
als später. Mit vollem Geldbeutel vergleicht es sich leichter. Hinzu kommt,
dass im Falle von Falschberatungen etwaige Versicherungen eintreten. Der
Metzger beruhigt die Schweine auch, wenn er sie ins Schlachthaus führt.
Haben Sie die Regeln am grauen Kapitalmarkt beachtet? Waren
Sie gierig? Berücksichtigen Sie, dass Renditeversprechen, die das am Markt
Übliche um ein Vielfaches überschreiten auch ein Vielfaches des Risikos
beinhalten. Wenn die Rendite sicher wäre, würden andere und größere Investoren
das Geschäft machen – nicht Sie.
Wer schreibt, der bleibt! Die alte Skat-Regel gilt auch bei
Kapitalanlagen. Jedes Versprechen muss schriftlich gegeben werden. Lassen Sie
sich alle Aussagen der Vermittler schriftlich oder zumindest per Email bestätigen.
Vertrauen Sie niemals Ihrem Bauchgefühl. Jede Kapitalanlage
muss ein zweites und drittes Mal überprüft werden. Auch wenn es mühevoll ist:
Rechnen Sie nach. Franz Beckenbauer, Manfred Krug und Boris Becker haften nicht
für Ihre Risiken! Auch noch so prominente Werbeträger sind keine Garantie
dafür, dass das Investment auch tatsächlich seriös ist. Wenn Sie das Kribbeln
im Bauch suchen, erreichen Sie das günstiger mit einer Fahrkarte für die
Achterbahn!
Klären Sie auf, wer Ihren Vermittler und Berater bezahlt!
Ein Berater ist nur dann unabhängig von dem Produkt, das er vermittelt, wenn er
nicht provisionsabhängig arbeitet. Wer am Verkauf verdient, hat Interesse am
Verkaufen, nicht am Beraten und Aufklären über Risiken.
Und wenn das Ganze dann gescheitert ist?
Lassen Sie sich nicht drängen! Gehen Sie erneut Ihre
Investorentipps auch im Hinblick auf Ihre Berater bei gescheiterten Investments
durch. Vertrauen Sie niemandem, der Ihnen durch seine Tätigkeit die Rettung
verspricht. Vertrauen Sie keinen großen Namen. Fragen Sie sich, wer das Ganze
bezahlt! Lassen Sie sich alles schriftlich geben! Vertrauen Sie nicht Ihrem
Bauchgefühl!
Hinweis des BSZ e.V.:
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig
ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen
lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend
geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Fazit:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung
eventueller Ansprüche
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Überprüfung schafft Sicherheit“ beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw