Wie wir bereits Anfang des Monats berichteten, stehen die Darlehen, die private Darlehensgeber 2014 der Neckermann Neue Energien AG zur Verfügung gestellt haben, zur Rückzahlung aus. Es handelt, sich bei den gewährten Darlehensverträgen um eine befristete Vereinbarung: Die Rückzahlung sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen erfolgen nach Ablauf der Laufzeit – ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Darlehensgeber, die nunmehr an die Rückzahlung des
Darlehensvertrages erinnern, werden auf eine – nicht vereinbarte –
Kündigungsfrist verwiesen. Es wird mit einer „attraktiven Sonderverzinsung von
5,99 % für eine weitere Laufzeit von einem Jahr“ geworben und der
Darlehensvertrag wird um ein weiteres Jahr verlängert unter dem Hinweis, dass
nicht fristgemäß gekündigt worden sei, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
CLLB.
Offenbar sollen die Darlehensgeber, die ihr privates
Vermögen in die Gesellschaft im Rahmen eines Darlehens gegeben haben, hingehalten
werden. Hiermit sollten sich die Darlehensgeber jedoch nicht abfinden, da ihnen
gemäß dem unterzeichneten Vertrag ein Rückzahlungsanspruch ohne Kündigung zum
Zeitpunkt der Fälligkeit zusteht.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB fordert nun zunächst
außergerichtlich die Neckermann Neue Energien AG auf, die Rückzahlung der
Darlehen nebst Zinsen unverzüglich zu veranlassen. Offenbar erfolgt
außergerichtlich keine Zahlung, so dass den Darlehensgebern nichts anderes
übrig bleibt, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, erklären die
Rechtsanwälte. Im Falle des Obsiegens und der erfolgreichen Vollstreckung hat
die Neckermann Neue Energien AG nicht nur die überfälligen Darlehen nebst
Zinsen zurück zu gewähren, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten
zu erstatten.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Neckermann Neue
Energien AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbBpfeif
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