Das nächste Kapitel im Skandal um die BWF-Stiftung ist aufgeschlagen. Die Polizei hat vier Verdächtige, die für den mutmaßlichen Betrug an rund 6.000 Anlegern verantwortlich sein sollen, festgenommen.
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die
zwischen 45 und 67 Jahre alten Verdächtigen die „maßgeblichen Verantwortlichen
der beteiligten Firmen“ sein. Die BWF-Stiftung hatte den Anlegern den Erwerb
von physischem Gold angeboten ohne die nötige Erlaubnis für das
Einlagengeschäft gehabt zu haben. Die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF-Stiftung
daher im Februar die sofortige Abwicklung auf. Die angenommenen Gelder hätten
unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden sollen. Da aber der Bund
Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) als Trägerverein wenig später Insolvenz
beantragte, haben die Anleger bis heute nichts von ihrem Geld wiedergesehen.
Stattdessen gab es immer wieder besorgniserregende
Nachrichten. So soll der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes nicht
echt sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass rund 54 Millionen Euro bei den
Anlegern eingesammelt wurden. Davon soll ein zweistelliger Betrag
zweckentfremdet und betrügerisch verwendet worden sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
u.a. wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dauern an.
„Selbst wenn die Anleger im Zuge des Insolvenzverfahrens
etwas von ihrem Geld zurückbekommen sollten, werden sie vermutlich dennoch hohe
finanzielle Verluste erleiden. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz
geprüft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Diese Ansprüche
können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen richten.
Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können sie auch mit ihrem
Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus können sich die Schadensersatzansprüche ggfs.
auch gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung richten. Die
Anleger hätten im Zuge des Beratungsgesprächs umfassend über die Risiken der
Kapitalanlage aufklären müssen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob die
Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung nicht im Besitz der
erforderlichen Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft war.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner
Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp roba
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