Freitag, September 04, 2015

BWF-Stiftung: Polizei nimmt Verdächtige im Anlegerskandal fest.

Das nächste Kapitel im Skandal um die BWF-Stiftung ist aufgeschlagen. Die Polizei hat vier Verdächtige, die für den mutmaßlichen Betrug an rund 6.000 Anlegern verantwortlich sein sollen, festgenommen.


Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die zwischen 45 und 67 Jahre alten Verdächtigen die „maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen“ sein. Die BWF-Stiftung hatte den Anlegern den Erwerb von physischem Gold angeboten ohne die nötige Erlaubnis für das Einlagengeschäft gehabt zu haben. Die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF-Stiftung daher im Februar die sofortige Abwicklung auf. Die angenommenen Gelder hätten unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden sollen. Da aber der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) als Trägerverein wenig später Insolvenz beantragte, haben die Anleger bis heute nichts von ihrem Geld wiedergesehen.

Stattdessen gab es immer wieder besorgniserregende Nachrichten. So soll der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes nicht echt sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass rund 54 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt wurden. Davon soll ein zweistelliger Betrag zweckentfremdet und betrügerisch verwendet worden sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dauern an.
„Selbst wenn die Anleger im Zuge des Insolvenzverfahrens etwas von ihrem Geld zurückbekommen sollten, werden sie vermutlich dennoch hohe finanzielle Verluste erleiden. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi. Diese Ansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können sie auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus können sich die Schadensersatzansprüche ggfs. auch gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung richten. Die Anleger hätten im Zuge des Beratungsgesprächs umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft war.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                             
 
Direkter Link zum Kontaktformular:         
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp roba

Keine Kommentare: