Beim Widerruf eines Darlehensvertrags berufen sich Banken und Sparkassen häufig auf die Verwirkung des Widerrufsrechts. „Wer aber selbst für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verantwortlich ist, kann sich hinterher nicht auf Schutzwürdigkeit berufen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Ein Darlehen kann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen
werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten
belehrt wurde. Dabei führen schon geringe inhaltliche oder auch formale
Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung zu einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung. Die Konsequenz ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang
gesetzt wurde und das Darlehen noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden
kann. „Das liegt natürlich angesichts der Zinsentwicklung nicht im Interesse
der Banken. Daher argumentieren sie häufig, dass das Widerrufsrecht verwirkt
sei“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Vereinfacht gesagt, berufen sich die Banken in diesen Fällen
auf die Grundsätze von Treu und Glauben. Da der Darlehensnehmer den
Kreditvertrag trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung über Jahre hinweg nicht
widerrufen habe, könne die Bank davon ausgehen, dass er den Widerruf auch nicht
mehr erklären werde. „Bei den meisten Gerichten zieht diese Argumentation aber
nicht. Denn für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist die Bank und nicht der
Verbraucher verantwortlich. Und erst dadurch ist der Widerruf überhaupt möglich.
Daher kann sich die Bank anschließend nicht auf Schutzwürdigkeit berufen“,
erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verwirkung des
Widerrufsrechts durch den Bundesgerichtshof blieb in diesem Sommer aus, weil die
Bank ihre Revision überraschend kurz vor dem Verhandlungstermin noch
zurückgezogen hatte. „Das kann als Indiz gewertet werden, dass der BGH
verbraucherfreundlich entschieden hätte und es von Seiten der Bank daher kein
Interesse an einem Grundsatzurteil gegeben hat“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten,
sollten sich also nicht durch eine ablehnende Bank abschrecken lassen. Denn
meistens ist die Rechtslage eindeutig und besonders zwischen 2002 und 2010
haben Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.
„Mit vielen Banken lassen sich auch außergerichtliche Lösungen finden und der
Zinssatz des laufenden Darlehens wird beispielsweise angepasst. Die
Durchsetzung des Widerrufs ist aber auch gerichtlich möglich“, sagt Dr.
Perabo-Schmidt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher
bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 31.08.2015
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
cp
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