MEHRWERT KONZEPTMANAGEMENT GMBH - INSOLVENZ DER GESELLSCHAFT FÜHRT SEITENS DES INSOLVENZVERWALTERS ZU RÜCKFORDERUNGEN VON ERHALTENEN ZINSZAHLUNGEN AN DIE DARLEHENSGEBER.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, werden die Darlehensgeber, die der
nunmehr insolventen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH partiarische Darlehen zur
Verfügung gestellt haben, von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der auf
die Darlehen erhaltenen Zinsen in Anspruch genommen.
Der Insolvenzverwalter wies die Darlehensgeber zunächst
darauf hin, dass ihre Darlehensforderungen nicht zur Insolvenztabelle
angemeldet werden können, da die nachrangigen Insolvenzgläubiger zur
Forderungsanmeldung noch nicht aufgefordert wurden. Das bedeutet, dass nach dem
derzeitigen Stand mit einem Verlust der hingegebenen Darlehen zu rechnen ist.
Darüber hinaus fordert der Insolvenzverwalter nunmehr die erhaltenen
Zinszahlungen von den Darlehensgebern zurück.
Der Anleger ist jedoch im Einzelfall nicht schutzlos.
Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler
oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus
Falschberatung durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder
entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften im Falle einer
Falschberatung auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies
gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren
Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer.
Offenbar ist darüber hinaus gegen die Initiatoren und
Hintermänner dieser Anlage Strafanzeige gestellt worden. Es steht insbesondere
der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. "Schneeballsystem"
handelt. Insofern ist auch zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche
zustehen, da sich die Verantwortlichen ggf. aus Delikt haftbar gemacht haben.
Zu prüfen ist hier insbesondere, ob Untreue- und Betrugstatbestände erfüllt
sind, die neben der strafrechtlichen Verfolgung auch einen zivilrechtlichen
Anspruch auf Schadensersatz begründen können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen
betroffenen Darlehensgebern der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, die sich
falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte
Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mehrwert
Konzeptmanagement GmbH beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 02.09.2015
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
cllbpfeif
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