Montag, August 24, 2015

US Hypotheken Renditefonds GmbH & Co. KG 1 und 2: Anleger werden hohe Verluste erleiden

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB raten Anlegern, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds US Hypotheken Renditefonds 1 GmbH & Co. KG und US Hypotheken Renditefonds 2 GmbH & Co. KG stehen vor einem Scherbenhaufen: Es wird berichtet, dass sie Verluste bis zu 95 % ihres eingesetzten Kapitals zu erwarten haben, wenn die Liquidation der Fonds abgeschlossen ist.


Geschäftsmodell der Fonds war es, eine Vielzahl an Hypothekenkrediten an US amerikanische gewerbliche Kreditnehmer mit möglichst hohen Zinsen zu vergeben. Die Darlehen sollten mit Grundschulden gesichert werden, wobei das Darlehen nicht höher sein sollte als 80 % des jeweils gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Auf diese Weise sollte z. B. beim Renditefonds 2 ein Gesamtmittelrückfluss von 167,75 % der Investitionseinlage erfolgen. Zudem sollten die Ausschüttungen durch Nutzung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA für Anleger ohne weitere Einkünfte in den USA bis zu einer Beteiligung von USD 35.000,00 weitgehend steuerfrei erfolgen.

In einer damaligen Präsentation der HPC Capital zum US Hypotheken 2 Renditefonds 2 heißt es, dass ein Eigenkapitalverlust sehr unwahrscheinlich sei, der Fonds könne bis zu einem tatsächlichen Kreditausfall von über 10 % p.a. die gezeichnete Einlage zu 100 % zurückzahlen. Geworben wurde auch mit zusätzlichem Ausschüttungspotential durch konservative Planungen & Rückstellungen. Hiervon ist man inzwischen Lichtjahre entfernt.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie etwas tun können, um sich von ihren Verlusten zu befreien oder diese zumindest deutlich zu reduzieren. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch, empfiehlt geschädigten Anlegern durch einen spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.

Wurde ein Anleger nicht rechtzeitig, verständlich und vollständig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet sind. Darüber  hinaus mussten Banken und Sparkassen, die im Rahmen ihrer Beratung zur Zeichnung dieser Beteiligungen geraten haben, über vereinnahmte Rückvergütungen aufklären, die sie als Provisionen für die Vermittlung der Beteiligungen kassiert haben. Haben sie diese sogenannten Kick-back-Zahlungen verschwiegen, kommen Schadensersatzansprüche auch aus diesem Grunde in Betracht.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Prüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft US Hypotheken Renditefonds beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                    
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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