Montag, August 24, 2015

Dubai Sports City GmbH & Co. KG zahlt lieber Zwangsgelder als einem Anleger die Anschriften seiner Mitgesellschafter zum Informationsaustausch mitzuteilen.

Bereits mit Urteil vom 17.02.2014 wurde die Dubai Sports City GmbH & Co. KG zur Herausgabe eines schriftlichen Verzeichnisses der Vor- und Nachnamen sowie der Adressen der an der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG beteiligten Gesellschafter und Treugeber an einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger verurteilt. Dennoch kommt die Fondsgesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach.
 

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die das rechtskräftige Urteil erstritten hat, erklärt: „Gegen die Dubai Sports City GmbH & Co. KG wurden wiederholt Zwangsgelder festgesetzt, um diese zur Herausgabe der Anschriften der Mitgesellschafter an einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger zu bewegen. An einem Interessenaustausch unter den Anlegern ihrer Gesellschaft scheint die Fondsgesellschaft kein Interesse zu haben, denn sie zahlt lieber Zwangsgelder als der Verpflichtung zur Herausgabe der Anschriften ihrer Gesellschafter an einen Mitgesellschafter nachzukommen.“

Viele Anleger sind jetzt verunsichert und fragen sich, weshalb eine Fondsgesellschaft – die  Ausschüttungen zurückfordern lässt – lieber Zwangsgelder in fünfstelliger Höhe zahlt, als einen Informationsaustausch ihrer Gesellschafter zu fördern. Es stellt sich zudem die Frage, woher die Gelder stammen, mit denen die Fondsgesellschaft die Zwangsgelder begleicht.

Rechtsanwältin Linz, die aktuell Klagen für Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – gegen Prospektverantwortliche und Berater einreicht, rät nun Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Ein schnelles Tätigwerden ist angezeigt, da etwaige Schadensersatzansprüche schon zeitnah absolut zu verjähren drohen.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds einschließlich Agio zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Sports City beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbliz

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