Bereits mit Urteil vom 17.02.2014 wurde die Dubai Sports
City GmbH & Co. KG zur Herausgabe eines schriftlichen Verzeichnisses der
Vor- und Nachnamen sowie der Adressen der an der Trend Capital GmbH & Co.
Dubai Sports City KG beteiligten Gesellschafter und Treugeber an einen von der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger verurteilt. Dennoch kommt
die Fondsgesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die das rechtskräftige
Urteil erstritten hat, erklärt: „Gegen die Dubai Sports City GmbH & Co. KG
wurden wiederholt Zwangsgelder festgesetzt, um diese zur Herausgabe der
Anschriften der Mitgesellschafter an einen von unserer Kanzlei vertretenen
Anleger zu bewegen. An einem Interessenaustausch unter den Anlegern ihrer
Gesellschaft scheint die Fondsgesellschaft kein Interesse zu haben, denn sie
zahlt lieber Zwangsgelder als der Verpflichtung zur Herausgabe der Anschriften
ihrer Gesellschafter an einen Mitgesellschafter nachzukommen.“
Viele Anleger sind jetzt verunsichert und fragen sich,
weshalb eine Fondsgesellschaft – die
Ausschüttungen zurückfordern lässt – lieber Zwangsgelder in
fünfstelliger Höhe zahlt, als einen Informationsaustausch ihrer Gesellschafter
zu fördern. Es stellt sich zudem die Frage, woher die Gelder stammen, mit denen
die Fondsgesellschaft die Zwangsgelder begleicht.
Rechtsanwältin Linz, die aktuell Klagen für Anleger der
Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co.
Dubai Sports City KG – gegen Prospektverantwortliche und Berater einreicht, rät
nun Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, die Sach- und Rechtslage durch
einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. Ein schnelles Tätigwerden ist angezeigt, da etwaige
Schadensersatzansprüche schon zeitnah absolut zu verjähren drohen.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung vorliegt,
kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Gemäß der ständigen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die
Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran
beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die
persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Dem Anleger sind bei
erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds
einschließlich Agio zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren
Verpflichtungen freizustellen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung,
so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai
Sports City beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbliz
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