Donnerstag, August 27, 2015

HOPPLA – REINGEFALLEN! NA UND, WAS SOLL’S!? Anlegerschutz in Deutschland? Was hilft das Anlegerschutzgesetz?

 „Zu wenig, zu spät!“ – Die Fachleute sind sich einig. Dem neuen Anlegerschutzgesetz wird mit einer gehörigen Portion Skepsis entgegen getreten. Aus Anlegersicht sollte man allerdings die kleinen Siege feiern.

Mit dem Anlegerschutzgesetz werden die Zuständigkeiten und Befugnisse der BaFin im Hinblick auf Genussrechte, Orderschuldverschreibungen oder auch in vermeintlich sichere Beteiligungen an Teakholz-Plantagen erweitert. Vielen Kleinanlegern hilft dies allerdings wenig. Als effektiv wird in der Praxis lediglich das in der Welt weitverbreitete Verbot von hoch spekulativen Investments für Kleinsparer gefordert. Dies würde ganze Produktkategorien vom Markt ausschließen.

Doch wo liegt eigentlich das Problem?

20 bis 30 Milliarden Euro verlieren die Deutschen Jahr für Jahr auf dem grauen Kapitalmarkt (Quelle: Handelsblatt vom 24.04.2015). Der graue Kapitalmarkt sammelt dieses Geld bei Kleinsparern, ja sogar bei Kleinstsparern, ein. Denn in Deutschland findet jede noch so abwegige Investmentidee ihre Investoren. Nicht alles, was im Schatten der großen Kapitalmärkte entsteht, ist grundsätzlich negativ. Klar ist jedoch: Das Risiko ist ungleich größer. Der graue Kapitalmarkt ist der Hinterhof der Kapitalanlage. Alles ist etwas schmuddeliger und unregulierter. Initiatoren, Anlagevermittler, Investitionsobjekte, Geldverwendung und Geldflüsse lassen sich nicht recht nachvollziehen. Auch bei noch so großem Bemühen reicht der Blick des Investors oft nicht in die hinterste Ecke. Diesen Halbschatten nutzen viele professionelle Investoren, um mit riskanten Geschäften das schnelle Geld zu machen. Dieses Versprechen lockt viele Kleinanleger. Doch der Zugang zum grauen Kapitalmarkt ist nicht ohne Finanzberater und Anlagevermittler möglich. Diese zumeist „unabhängigen“ Berater halten das Versprechen und die Hoffnung von großen Zinsmargen und schnellen Gewinnen auf ihren Werbetafeln hoch. In eiligen Seminaren werden sie geschult und leben vom Verkauf. Windparks, Solaranlagen, fantastische Goldmienen, aufgeschüttete Inseln in Dubai, Wolkenkratzerprojekte, Biogasanlagen – verkauft wird „auf Teufel komm' raus“. Es wird sprichwörtlich eine Sau nach der anderen durchs Dorf getrieben.

Die Investments werden dabei stets als grundsolide verkauft. Floskeln wie „mündelsicher“ oder „hausbacken“ sind die Argumente. Die Vermittler agieren meist in ihrem sozialen Umfeld und bauen auf das Vertrauen, das sich aus dem persönlichen Umgang ergibt.

Von langer Hand geplant

Oft ist der Betrug nicht von langer Hand geplant, sondern schlicht der Unerfahrenheit oder auch der Dummheit der Initiatoren geschuldet. Wesentliche Probleme werden zu Anfang eines Projektes nicht erkannt, Risiken übersehen, Gefahren verdrängt. Dies geschieht zum einen aus Betriebsblindheit, zum anderen aber auch aus Kalkül. Hohe Renditen wollen erwirtschaftet sein. Dieses Prinzip, das auch am geregelten Kapitalmarkt der großen Banken und Investmentgesellschaften gilt, setzen die kleinen Gesellschaften gleichfalls um. Kommt es dann zum Risikoeintritt, fehlen aber oft die Mittel nachzuschießen, um das Projekt zu retten.

Einfallstor für den Anlegerschutz

An diese Stelle kommen die Anlegerschützer ins Spiel. Das Geld ist ausgegeben, das Risiko hat sich realisiert, das Anlageobjekt kommt ins Trudeln und scheitert vielleicht sogar. Jetzt gilt es rasch zu handeln. Hat die Gesellschaft über alle Risikofaktoren ordentlich aufgeklärt? Sind die vorhandenen Projekte vollständig? Wurden alle Unterlagen, die notwendig sind, um das Investment zu beurteilen, auch an den Investor übergeben? Gab es ein Beratungsprotokoll? Wurde dieses richtig und vollständig ausgefüllt? Nicht immer ist es so, dass das Geld von den Initiatoren beiseite geschafft wurde und uneinbringlich verloren ist. Durch rasches Handeln lässt sich der Weg des Geldes oftmals nachvollziehen. Schließlich ist es ja nicht weg, sondern eben nur an einem anderen Ort.

Den Vermittler ins Boot holen! Der Anleger muss sich jetzt auch unmittelbar seinen „unabhängigen“ Investmentberater vorknöpfen. Erfolgte die Anlageberatung tatsächlich unabhängig? Wurde auf die bestehenden Risiken hingewiesen? Wurde ein Investorenprofil erstellt? Hat der Berater berücksichtigt, in welchem Umfang der Investor bislang am Kapitalmarkt tätig war? Wurde die richtige Risikoklasse gewählt? Auch hier gilt – Zeit ist Geld: Das Vermögen der Berater ist beschränkt. Ein Vergleich ist zu einem frühen Zeitpunkt auch mit dem Berater wegen Falschberatung früher leichter möglich, als später. Mit vollem Geldbeutel vergleicht es sich leichter. Hinzu kommt, dass im Falle von Falschberatungen etwaige Versicherungen eintreten. Der Metzger beruhigt die Schweine auch, wenn er sie ins Schlachthaus führt.

Haben Sie die Regeln am grauen Kapitalmarkt beachtet? Waren Sie gierig? Berücksichtigen Sie, dass Renditeversprechen, die das am Markt Übliche um ein Vielfaches überschreiten auch ein Vielfaches des Risikos beinhalten. Wenn die Rendite sicher wäre, würden andere und größere Investoren das Geschäft machen – nicht Sie.

Wer schreibt, der bleibt! Die alte Skat-Regel gilt auch bei Kapitalanlagen. Jedes Versprechen muss schriftlich gegeben werden. Lassen Sie sich alle Aussagen der Vermittler schriftlich oder zumindest per Email bestätigen.

Vertrauen Sie niemals Ihrem Bauchgefühl. Jede Kapitalanlage muss ein zweites und drittes Mal überprüft werden. Auch wenn es mühevoll ist: Rechnen Sie nach. Franz Beckenbauer, Manfred Krug und Boris Becker haften nicht für Ihre Risiken! Auch noch so prominente Werbeträger sind keine Garantie dafür, dass das Investment auch tatsächlich seriös ist. Wenn Sie das Kribbeln im Bauch suchen, erreichen Sie das günstiger mit einer Fahrkarte für die Achterbahn!

Klären Sie auf, wer Ihren Vermittler und Berater bezahlt! Ein Berater ist nur dann unabhängig von dem Produkt, das er vermittelt, wenn er nicht provisionsabhängig arbeitet. Wer am Verkauf verdient, hat Interesse am Verkaufen, nicht am Beraten und Aufklären über Risiken.

Und wenn das Ganze dann gescheitert ist?

Lassen Sie sich nicht drängen! Gehen Sie erneut Ihre Investorentipps auch im Hinblick auf Ihre Berater bei gescheiterten Investments durch. Vertrauen Sie niemandem, der Ihnen durch seine Tätigkeit die Rettung verspricht. Vertrauen Sie keinen großen Namen. Fragen Sie sich, wer das Ganze bezahlt! Lassen Sie sich alles schriftlich geben! Vertrauen Sie nicht Ihrem Bauchgefühl!

Hinweis des BSZ e.V.:

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.

Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.

Fazit:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Überprüfung schafft Sicherheit“ beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     
 
Direkter Link zum Kontaktformular:
    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

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