BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte macht Schadensersatzansprüche gegen Aurelius AG und Gutachter geltend.
Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.
Die MS Deutschland wurde nun an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist unbekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtet, soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden sein.
„Dies dürfte aber nicht ausreichen, den Schaden der Anleger zu ersetzen. Denn selbst, wenn der gesamte Verkaufserlös an die Anleger fließen würde, würde nur ein Drittel des Investitionsbetrages ersetzt werden. Somit verbleiben hohe Verluste für die Anleger“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche MS Deutschland Anleger vertritt. „Daher muss das Ziel darin liegen, den Schaden durch das Vorgehen gegen weitere Anspruchsgegner zu reduzieren.“
Die Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem dies von der Gegenseite allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat CLLB für die ersten Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Verkehrswertgutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes als Sicherheit in Form einer Schiffshypothek ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger.
„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt – sofern die Informationen des Handelsblatts zutreffend sind – der Wert des Schiffes bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen Euro publiziert wurde“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber weiter. „Da sich der Wert des Schiffes in wenigen Monaten kaum in diesem Maße reduziert haben kann, spricht unseres Erachtens nach viel dafür, dass der Wert der MS Deutschland in dem Anleiheprospekt als deutlich zu positiv angegeben wurde.“
Hieraus können sich Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungsfunktionen zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/MS Deutschland. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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